Dienstunfähigkeit....
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Dienstunfähigkeit....
Hallo !
Ich mache mich gerade völlig verrückt...
Ich wurde vorgestern von einem Gefangenen angegriffen. Ich habe keine äußeren sichtbaren Wunden. Allerdings habe ich seither massive Rückenschmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule. Dort habe ich bereits 2 Vorfälle. Ich kann seither kaum laufen, habe es aber geschafft meinen Dienst zu ende zu bringen.
Ich war bereits 6 Monate wegen eines Bandscheibenvorfalls krank.
Ich habe nun einfach richtige Angst in den Ruhestandversetzt zu werden.
Die finanz. Belastung wäre nicht auszudenken...
Kennt sich da jemand aus ?
Ich mache mich gerade völlig verrückt...
Ich wurde vorgestern von einem Gefangenen angegriffen. Ich habe keine äußeren sichtbaren Wunden. Allerdings habe ich seither massive Rückenschmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule. Dort habe ich bereits 2 Vorfälle. Ich kann seither kaum laufen, habe es aber geschafft meinen Dienst zu ende zu bringen.
Ich war bereits 6 Monate wegen eines Bandscheibenvorfalls krank.
Ich habe nun einfach richtige Angst in den Ruhestandversetzt zu werden.
Die finanz. Belastung wäre nicht auszudenken...
Kennt sich da jemand aus ?
Auf jeden Fall den Unfall melden.
Vorsorglich habe ich einen Vordruck (Land Rheinland-Pfalz)
beigefügt.
Beste Grüße!
http://www.studienseminar-koblenz.de/me ... chaden.pdf
Vorsorglich habe ich einen Vordruck (Land Rheinland-Pfalz)
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Die Hoffnung stirbt zuletzt.
- Mikesch
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Öhem...
Das ist weder ein Unfall noch als solcher zu melden!
Ich mein ja nur...
Hierbei handelt es sich um eine durch einen Dritten herbeigeführte Körperverletzung. Die ist auf der Krankmeldung und da auch noch dienstlich schriftlich zu melden oder vermerken, wie immer das jeweils genannt oder bürokratisch durchgeführt wird.
Den Dienst zu Ende zu bringen halte ich für recht dusselig...
So einfach jemanden in Pension zu schicken ist das auch nicht. Blöde ist auf jedenfall, dass eine Vorerkrankung bestand und dass man im Falle einer Pensionierung, auch wenn man den letzten Knacks im Dienst erhalten hat, u.U. Abzüge hinnehmen muss.
Für richtige Tipps halte ich dieses Forum allerdings nicht für den richtigen Quell der Erleuchtung. Entweder sich selbst durch die Vorschriften baggern oder einen kompetenten Fachmann aufsuchen. Auch wenn ich die Leuts nicht wirklich liebe, aber als ersten Verduch mal die Personalvertretung?
cu,
Mikesch
Das ist weder ein Unfall noch als solcher zu melden!
Ich mein ja nur...
Hierbei handelt es sich um eine durch einen Dritten herbeigeführte Körperverletzung. Die ist auf der Krankmeldung und da auch noch dienstlich schriftlich zu melden oder vermerken, wie immer das jeweils genannt oder bürokratisch durchgeführt wird.
Den Dienst zu Ende zu bringen halte ich für recht dusselig...
So einfach jemanden in Pension zu schicken ist das auch nicht. Blöde ist auf jedenfall, dass eine Vorerkrankung bestand und dass man im Falle einer Pensionierung, auch wenn man den letzten Knacks im Dienst erhalten hat, u.U. Abzüge hinnehmen muss.
Für richtige Tipps halte ich dieses Forum allerdings nicht für den richtigen Quell der Erleuchtung. Entweder sich selbst durch die Vorschriften baggern oder einen kompetenten Fachmann aufsuchen. Auch wenn ich die Leuts nicht wirklich liebe, aber als ersten Verduch mal die Personalvertretung?
cu,
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
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Hallo,
in den Ruhestand kann man dich erst dann versetzten, wenn Du innerhalb von 6 Monaten drei Monate dienstunfähig warst und keinerlei Heilungsaussichten für die nächsten 6 Monate bestehen. Es könnte also etwas gefährlich werden, wenn Du zum Beispiel 9 Monate an einem Stück dienstunfähig wärst.
Die Entscheidung, ob Du nun in den Ruhestand versetzt werden sollst oder nicht, trifft der Personalreferent in dem für Dich zuständigen Ministerium. Natürlich wird sich dieser mit Deinem Anstaltsleiter absprechen. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht sind Deine Vorgesetzten nicht an die Empfehlung des Amtsarztes gebunden - sie können in eigenem Ermessen entscheiden (der oben genannte Zeitplan muss aber erst mal eingehalten werden).
Ausschlaggebend ist natürllich auch noch Dein Alter und die Frage, ob Dich Deine Vorgesetzten - aus welchen Gründen auch immer - gerne los haben möchten oder Dich unbedingt brauchen.
Nicht vergessen: Vor einer beabsichtigen Frühpensionierung musst Du gehört werden. Du hast meines Wissens 4 Wochen Zeit, Bedenken gegen einen solchen Schritt zu äußern.
Gute Besserung !
Gruß
Schäferhund
in den Ruhestand kann man dich erst dann versetzten, wenn Du innerhalb von 6 Monaten drei Monate dienstunfähig warst und keinerlei Heilungsaussichten für die nächsten 6 Monate bestehen. Es könnte also etwas gefährlich werden, wenn Du zum Beispiel 9 Monate an einem Stück dienstunfähig wärst.
Die Entscheidung, ob Du nun in den Ruhestand versetzt werden sollst oder nicht, trifft der Personalreferent in dem für Dich zuständigen Ministerium. Natürlich wird sich dieser mit Deinem Anstaltsleiter absprechen. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht sind Deine Vorgesetzten nicht an die Empfehlung des Amtsarztes gebunden - sie können in eigenem Ermessen entscheiden (der oben genannte Zeitplan muss aber erst mal eingehalten werden).
Ausschlaggebend ist natürllich auch noch Dein Alter und die Frage, ob Dich Deine Vorgesetzten - aus welchen Gründen auch immer - gerne los haben möchten oder Dich unbedingt brauchen.
Nicht vergessen: Vor einer beabsichtigen Frühpensionierung musst Du gehört werden. Du hast meines Wissens 4 Wochen Zeit, Bedenken gegen einen solchen Schritt zu äußern.
Gute Besserung !
Gruß
Schäferhund
- Bundesfreiwild
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Und da gibt es auch noch andere Hürden.
Ein Beamter kann nicht sooo einfach in DDU geschickt werden.
Der Arbeitgeber ist zu einem Präventionsgespräch verpflichtet.
Er ist u. U. dazu verpflichtet, den betroffenen mit einer anderen Beschäftigung zu beglücken. Evtl. ist ein Wiedereingliederungsverfahren - auch auf einem neuen Arbeitsplatz - durchzuführen.
Erst wenn alle Möglichkeiten, evtl. auch eine Teilzeitbeschäftigung, nicht zu einer dauerhaften Arbeitsfähigkeit führen, darf ein DDU-Verfahren eingeleitet werden.
Ich würde mich zunächst erstmal mit der Personalselle, dem Personal- oder Betriebsrat und vor allem dem Schwerbehindertenvertrauensmann in Verbindung setzen. Die kennen sich mit den Gesetzen und Verfahrensweisen aus.
Ein Beamter kann nicht sooo einfach in DDU geschickt werden.
Der Arbeitgeber ist zu einem Präventionsgespräch verpflichtet.
Er ist u. U. dazu verpflichtet, den betroffenen mit einer anderen Beschäftigung zu beglücken. Evtl. ist ein Wiedereingliederungsverfahren - auch auf einem neuen Arbeitsplatz - durchzuführen.
Erst wenn alle Möglichkeiten, evtl. auch eine Teilzeitbeschäftigung, nicht zu einer dauerhaften Arbeitsfähigkeit führen, darf ein DDU-Verfahren eingeleitet werden.
Ich würde mich zunächst erstmal mit der Personalselle, dem Personal- oder Betriebsrat und vor allem dem Schwerbehindertenvertrauensmann in Verbindung setzen. Die kennen sich mit den Gesetzen und Verfahrensweisen aus.
Ich empfehle Dir, mal den § 37 BeamtVG anzusehen. Solltest Du wirklich auf Grund des genannten Vorfalles in den Ruhestand gehen, sieht Deine finanzielle Situation nämlich überhaupt nicht schlecht aus.
Du würdest ein erhöhtes Unfallruhegehalt bekommen. Und das beträgt immerhin 80 Prozent aus der Endstufe der übernächsten (!) Besoldungsgruppe.
Du würdest ein erhöhtes Unfallruhegehalt bekommen. Und das beträgt immerhin 80 Prozent aus der Endstufe der übernächsten (!) Besoldungsgruppe.
- Bundesfreiwild
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Hatte ich auch vergessen zu sagen:
Auf JEDEN FAll den Angriff, bzw. die Verletzung im Dienst, melden.
Falls es Kollegen gibt, die das mitbekommen haben, als Zeugen angeben.
Meiner Meinung nach gilt das auch als "Dienstunfall". Wenn es zusätzlich eine Körperverletzung ist, kommen natürlich noch strafrechtliche Konsequenzen für den Täter hinzu.
Egal, welchen Namen das Ereignis dann bekommt, wenn daraus eine dauernde Dienstunfähigkeit resultiert, dürfte das in der höheren DDU-Pension enden.
Ich hatte mal eine Kollegin, die ist während der Dienstzeit auf den feuchten Putzresten im Flur ausgerutscht. Das war dann auch ein Dienstunfall.
Auf JEDEN FAll den Angriff, bzw. die Verletzung im Dienst, melden.
Falls es Kollegen gibt, die das mitbekommen haben, als Zeugen angeben.
Meiner Meinung nach gilt das auch als "Dienstunfall". Wenn es zusätzlich eine Körperverletzung ist, kommen natürlich noch strafrechtliche Konsequenzen für den Täter hinzu.
Egal, welchen Namen das Ereignis dann bekommt, wenn daraus eine dauernde Dienstunfähigkeit resultiert, dürfte das in der höheren DDU-Pension enden.
Ich hatte mal eine Kollegin, die ist während der Dienstzeit auf den feuchten Putzresten im Flur ausgerutscht. Das war dann auch ein Dienstunfall.
HalloKlaus hat geschrieben:Ich empfehle Dir, mal den § 37 BeamtVG anzusehen. Solltest Du wirklich auf Grund des genannten Vorfalles in den Ruhestand gehen, sieht Deine finanzielle Situation nämlich überhaupt nicht schlecht aus.
Du würdest ein erhöhtes Unfallruhegehalt bekommen. Und das beträgt immerhin 80 Prozent aus der Endstufe der übernächsten (!) Besoldungsgruppe.
Wie Klaus schon sagt mal § 37 und § 38 gut durchlesen, sollten sie mal deswegen in vorzeitigem Ruhestand gehen, macht das eine Menge Geld aus, außerdem muß der Dienstherr für die weiter Behandlung aufkommen.
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/index.html
siehe §35 bis §37
besonders §37 Abs. 1
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und eine einmalige Entschädigung
in Höhe von 80.000 Euro wären fällig. Sämtliche Behandlungskosten, die im Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Angriff auf den Beamten entstehen, würden (z. B. auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen) übernommen, also auch ohne die Kostenbeteiligung der privaten KV.
Allerdings werden pfiffige Juristen auf der Arbeitgeberseite versuchen, die damit verbundene Tatbestandsvoraussetzung "Lebensgefahr" denen sich ein Beamter aussetzen musste, herunterzuspielen.
Am besten, einen pfiffigen Fachanwalt für Beamtenrecht suchen und mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung diesen dann kontaktieren und das richtige unternehmen lassen.
Allerdings werden pfiffige Juristen auf der Arbeitgeberseite versuchen, die damit verbundene Tatbestandsvoraussetzung "Lebensgefahr" denen sich ein Beamter aussetzen musste, herunterzuspielen.
Am besten, einen pfiffigen Fachanwalt für Beamtenrecht suchen und mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung diesen dann kontaktieren und das richtige unternehmen lassen.
Dienstunfall
Zunächst ist das in jedem Falle ein Dienstunfall (mit den genannten Vorteilen bei einer darauf beruhenden DDU):
§ 31 BeamtVG: "Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist."
Aber Vorsicht: Nachdem es bereits in der Vergangenheit Rückenprobleme gab, könnte der Dienstherr versuchen, die Kausalität zwischen dem Vorfall und einer späteren DDU wg. Rückenproblemen infrage zu stellen. Daher gebe ich bei Erkrankungen dem Dienstherrn nie die Diagnose bekannt.
§ 31 BeamtVG: "Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist."
Aber Vorsicht: Nachdem es bereits in der Vergangenheit Rückenprobleme gab, könnte der Dienstherr versuchen, die Kausalität zwischen dem Vorfall und einer späteren DDU wg. Rückenproblemen infrage zu stellen. Daher gebe ich bei Erkrankungen dem Dienstherrn nie die Diagnose bekannt.
Gruß
T-Onkel
T-Onkel