(Zwangs-)Versetzung zum alten Dienstherrn möglich?

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Pumuckel
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Registriert: 17. Aug 2009, 21:31
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(Zwangs-)Versetzung zum alten Dienstherrn möglich?

Beitrag von Pumuckel »

Hallo zusammen!

Folgender Fall: Ein Beamter wechselt vom Bund zu einer Anstalt eines Landes. Nach Abordnung mit dem Ziel der Versetzung, wird dieser auch
zum neuen Dienstherrn versetzt.

Nach etwa 1 Jahr heißt es beim neuen Dienstherrn, es bestünde ein "Personalüberhang" und alle Beamten die im letzten Jahr von anderen Dienstherren zu der Anstalt gewechselt haben, müßten damit rechnen zu diesem "zurückversetzt" zu werden.

M.E. ist eine "Rückversetzung" nicht möglich. Das geht weder nach dem BBG, noch nach dem Beamtengesetz des Landes. Oder sehe ich das falsch? Oder gibt es aus anderen Gründen die "Gefahr" einer möglichen Rückversetzung?

Vielen Dank für Eure Antworten im voraus.

Gruß, P.
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