ARGE-JOBCENTER Reform ab 01.01.2011

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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nettebeamtin
Beiträge: 2
Registriert: 31. Dez 2010, 15:26
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ARGE-JOBCENTER Reform ab 01.01.2011

Beitrag von nettebeamtin »

hallo an alle!

heute am letzten tag des jahres kam erfreuliche post ins haus geflattert:
mein kommunaler dienstherr möchte mich nach § 44b sgb II dem jobcenter ab 01.01.11 zuweisen. nach rücksprache mit einem kollegen hat dieser auch das schreiben erhalten und wir gehen davon aus, dass es den restlichen ca. 500 kolleginnen und kollegen heute ebenfalls so ergangen ist.
bei mir liegt aber ein spezieller fall vor: aufgrund einer erkrankung bin ich derzeit nicht im dienst. nach einem amtsärztlichen gutachten wäre ich aber überall einsetzbar, aber nach möglichkeit, um weitere erkrankungen zu vermeiden, nicht in der arge bzw. jobcenter.
da die zuweisung ab morgen in kraft tritt, habe ich heute vorsorglich per e-mail schon einmal widerspruch eingelegt.in meinem fall mit der begründung, dass ich aus gesundheitlichen gründen nicht mehr in dem bereich arbeiten soll. was meint ihr dazu, so generell ? hat mein widerspruch evtl. aussicht auf erfolgt ? gibt es hier noch weitere Kolleginnen oder kollegen, denen es auch so ergeht wie mir ???

liebe kollegiale grüße und einen guten rutsch
mischmasch
Beiträge: 3
Registriert: 6. Jan 2011, 15:54
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Anhörung ??

Beitrag von mischmasch »

Hat es bei Euch vorher keine Anhörung zur Zuweisung gegeben, in der die Gründe, die gegen eine Zuweisung sprechen detailliert dargelegt und mit Attesten etc. hinterlegt werden können ?

Hat der Personalrat der Zuweisung zugestimmt ?

Gibt es für Dich bei dem jetzigen Arbeitgeber nachweislich keine alternativen Einsatzmöglichkeiten ?

Wende Dich an Deinen Personalrat und such Dir schleunigst einen Anwalt!
nettebeamtin
Beiträge: 2
Registriert: 31. Dez 2010, 15:26
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Beitrag von nettebeamtin »

danke erst einmal für die nette antwort. nein, es hat keine anhörung gegeben, da gesetzlich festgelegt wurde, dass die zuweisung auch ohne einverständnis der mitarbeiterinnen/mitarbeiter erfolgt. man hat auch keine karrenzzeit zum wechseln (zur kommune zurück) . bei uns war überwiegend so eine miese stimmung. ich denke, dass sich der arbeitgeber bzw. gesetzgeber dessen bewusst ist, dass wahrscheinlich super viele die zuweisung rückgängig machen würden...es hat keine gespräche oder schriftliche infos gegeben. nur dieses eine schreiben zu silvester...prima! frohes neues! ich habe widerspruch eingelegt und habe mich tatsächlich auch mit meinem anwalt in verbindung gesetzt.termin steht noch aus.
aufgrunddessen, dass mein arbeitgeber mir eine neue stelle suchen soll, laut amtsarzt, gestaltet sich die angelegenheit etwas schwierig, da ich mit A9 und zulage (vergleichbar A10) besoldet werde.die stellen sind natürlich rar. von einem kollegen habe ich gehört, dass unser langjähriger personalrat nicht mehr für uns zuständig ist.intern gibt es einen neuen zuständigen.toll! und außerdem soll jetzt mit der neuen gesetesänderung ab 01.01 ein neuer gesamtpersonalrat für das jobcenter der jeweiligen kommune gebildet werden. lg
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