Umsetzung trotz Auswahlentscheidung?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Rechtsverdreher69
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Umsetzung trotz Auswahlentscheidung?

Beitrag von Rechtsverdreher69 »

Kann ein Beamter gegen seinen Willen innerhalb einer Behörde in einen anderen Aufgabenbereich umgesetzt werden, auch wenn er einen Zuschlag nach einem Bewerberauswahlverfahren für den derzeitigen Dienstposten seit ca. 2 Jahren hat und die im Beamtengesetz vorgeschriebene Probezeit auf dem neuen Dienstposten bereits abgelaufen ist?
Im konkreten Fall wurden (vorbereitend) Zug um Zug Zuständigkeiten entzogen und der verbleibende "Rest" soll abschließend einem anderen Dezernat zugeschlagen werden, was aber auch wiederum grundsätzlich neue Aufgabeninhalte für den Beamten mit sich bringen wird.
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