So pauschal kann man darauf nicht anworten. Du must das das Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes mit dem Bundesrecht abgleichen.
Es gibt mögliche Unterschiede im Laufbahnrecht und vorallem in der Bezahlung, Wochenstunden.
Ob es in Zukunft sinnvoller ist eher Landesbeamter zu sein - hängt von der Entwicklung in den jeweiligen Ländern ab. Da eine Prognose abgeben - Politik lässt grüßen

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Da der Bund jetzt schon Überhangsbeamte im Bereiche EX-Post bzw. Bahn hat und in Zukunft nun noch die Bundeswehr dazu kommt, kann ich mir durchaus vorstellen das der Bund großzügig mit der Zustimmung der Versetzung zu einem anderen Dienstherrn umgeht. Es sei denn man ist in einem Spezialgebiet.
Ob der Fachkräftemangel sich auch in der Verwaltung bemerkbar macht - schön wärs. Dann würde vielleicht mal die Entwicklung bei Bezahlung, Stunnden, Laufbahnrecht in die Richtung zu gunsten der Mitarbeiter, Beamten gehen.
Bezüglich der Dienstzeit etc. bleibt dir wirklich das anlesen im jeweiligen Landesrecht nur übrig. Dies gilt auch bezüglich Versetzungsverfahren - hier Bundesrecht und eventuelle Verwaltungsvorschriften nachlesen unter welchen Bedingungen die Zustimmung verweigert werden kann. Bzw. ob nach einer Frist die Zustimmung gegeben werden muss. Früher gab es mal die Regelung von 3 Monaten längstens nach dem beantragten Versetzungstermin. Dies steht nicht mehr so eindeutig im Gesetz. Eventuell gibt es da was hierzu in Verwaltungsvorschriften.