Hallo,
wenn man sich als Landesbeamter (allg. Verwaltung) auf eine Stellenausschreibung hin, für eine Bundesbeamtenstelle (auch allg. Verwaltung, selber "Dienstgrad") bewirbt, benötigt man da einen Tauschpartner oder muss die "alte" Dienststelle einen gehen lassen?
(...übrigens war die Stellenausschreibung für die Bundesbeamtenstelle am "schwarzen Brett" der jetzigen Landesverwaltung ausgehangen/ausgeschrieben.)
Bin ein bisl verwirrt, weil ich hier im Forum oft von Tauschpartnern/-angeboten lese. Aber bei einer Ausschreibung sollte es ja anders sein, oder?
Für Antworten/Hinweise bedanke ich mich vorab.
Grüße
Tauschpartner benötigt bei Stellenausschreibung??
Moderator: Moderatoren
Hallo Scorpio,
wenn du Dich auf eine regulär ausgeschriebene Stelle bewirbst, brauchst du keinen Tauschpartner, denn die auschreibende Behörde hat ja niemanden "abzugeben".
Diese hier präsenten "Tauschpartner" sind - so wie ich - die Verzweifelten, die nicht zeitnah eine entsprechende Stellenausschreibung finden, die a) an den Ort führt, an den sie wollen und b) ihrer Qualifikation (Laufbahn) entspricht. In der Not frisst der Teufel Fliegen und wenn die Zeit drängt, nutzt man alle probaten Mittel, d. h. man versucht auch, jemanden zu finden, dem es ähnlich geht und der tauschen möchte.
Achja, deine Frage, ob der Dienstherr dich "aufhalten" kann. Das war bislang auch meine größte Sorge. Aber ich wurde durch mehrere Kollegen beruhigt, die mittlerweile anderorts arbeiten. Der Dienstherr kann dich zwar versuchen zu "halten", aber er hat nicht das Recht dazu, insbesondere dann nicht, wenn du dich auf eine höherwertige Stelle bewirbst, während Du bislang beim alten Dienstherrn noch in der "Warteschleife" auf Beförderung hängst.
Ich hoffe, die Antwort konnte dir etwas helfen.
wenn du Dich auf eine regulär ausgeschriebene Stelle bewirbst, brauchst du keinen Tauschpartner, denn die auschreibende Behörde hat ja niemanden "abzugeben".
Diese hier präsenten "Tauschpartner" sind - so wie ich - die Verzweifelten, die nicht zeitnah eine entsprechende Stellenausschreibung finden, die a) an den Ort führt, an den sie wollen und b) ihrer Qualifikation (Laufbahn) entspricht. In der Not frisst der Teufel Fliegen und wenn die Zeit drängt, nutzt man alle probaten Mittel, d. h. man versucht auch, jemanden zu finden, dem es ähnlich geht und der tauschen möchte.
Achja, deine Frage, ob der Dienstherr dich "aufhalten" kann. Das war bislang auch meine größte Sorge. Aber ich wurde durch mehrere Kollegen beruhigt, die mittlerweile anderorts arbeiten. Der Dienstherr kann dich zwar versuchen zu "halten", aber er hat nicht das Recht dazu, insbesondere dann nicht, wenn du dich auf eine höherwertige Stelle bewirbst, während Du bislang beim alten Dienstherrn noch in der "Warteschleife" auf Beförderung hängst.
Ich hoffe, die Antwort konnte dir etwas helfen.
Danke für die ausführliche Antwort. Hab mir sowas schon gedacht.
Jetzt warte ich mal ab, was die Bewerbung bringt.
Das einzige was ich mir bisl komisch vorstelle ist, dass man vor der endgültigen Versetzung erstmal auf die neue Stelle für 6 Monate abgeordnet wird (sozusagen Probezeit) und wenn da was "schief geht", muss man wieder zur "alten" Dienststelle zurück. Na, was da die Kollegen und Chefs dann sagen bzw. reagieren....
Jetzt warte ich mal ab, was die Bewerbung bringt.
Das einzige was ich mir bisl komisch vorstelle ist, dass man vor der endgültigen Versetzung erstmal auf die neue Stelle für 6 Monate abgeordnet wird (sozusagen Probezeit) und wenn da was "schief geht", muss man wieder zur "alten" Dienststelle zurück. Na, was da die Kollegen und Chefs dann sagen bzw. reagieren....