Anerkennung von Ausbildungen

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Steuerpilz
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Anerkennung von Ausbildungen

Beitrag von Steuerpilz »

Hallo an alle,

ich habe da eine Frage hinsichtlich der Anerkennung einer Ausbildung. Ich habe eine Finanzamtsausbildung absolviert. Vor etwa einen Jahr hatte mir mein derzeitiger Dienstherr schriftlich mitgeteilt, dass ich die Befähigung für den mittleren nichttechnischen Dienst im Verwaltungsdienst habe. Nun hatte ich vor kurzen eine Ausschreibung gesehen, in der eine Befähigung für die Laufbahngruppe 1 (ehemals allgemeiner mittlerer nichttechnischer Dienst) vorausgesetzt wird. Hab ich da Chancen oder eher nicht? Der dort zuständige Mensch sagte mir, dass Sie den Fall auch erst an das Ministerium schicken müssen. Wie ist da die Lage? Hat da schon jemand Erfahrungen?

Danke bereits im voraus
Silencium
Beiträge: 232
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Beitrag von Silencium »

Entweder du hast die Laufbahnprüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst absolviert oder eben nicht. Eine Zwischenlösung gibt es da beamtenrechtlich nicht.

Worauf du anspielst ist aber sicherlich die Einstellung als so genannter "anderer Bewerber". In diesem Fall sitzt dann auch meist das zuständige Ministerium mit im Boote, wenn sich eben jemand ohne die entsprechende Laufbahnausbildung auf einen ausgeschriebenen Dienstposten bewirbt, aber durch andere Ausbildungen/Befähigungen die Eignung für diese Laufbahn aufweist. (z.B. Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten, Fachangestellten für Bürokommunikation, Fachang. f. Arbeitsförderung etc. oder Berufserfahrung auf dem jeweiligen Rechtsgebiet)

Sollten sich aber genügend Bewerber mit der Laufbahnausbildung für den mD auf diese Stelle bewerben, wirst du wohl eher schlechte Karten haben.
Duffy
Beiträge: 56
Registriert: 24. Aug 2010, 11:16
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Tätigkeit: mD

Beitrag von Duffy »

Silencium hat geschrieben:Entweder du hast die Laufbahnprüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst absolviert oder eben nicht. Eine Zwischenlösung gibt es da beamtenrechtlich nicht.
Leider muss ich an dieser Stelle widersprechen. Ich habe seinerzeit meine Laufbahnausbildung für den mittleren technischen Dienst bei der Post absolviert. Als ich später zum Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung wechseln wollte, um dort verbeamtet zu werden,hat man diese Laufbahnausbildung nicht anerkannt, ich musste nocheinmal ein Jahr in die Ausbildung gehen. Begründung damals: Die Post habe keine Wehrtechnik gelehrt.

Ein halbes Jahr, nachdem ich die Ausbildung für den mittleren technischen Dienst zum zweiten mal begonnen hatte, wechselten sehr viele Beamte und Angestellte der Telekom zum BWB. Die bekamen dann die Wehrtechnik in einem 6-Wöchigen "nice-to-know"-Lehrgang in Oberammergau. Als ich in diesen Kurs wechseln wollte erklärte man mir, dass man meine Laufbahnausbildung hätte anerkennen können, aber man musste es eben nicht. Mein Sachbearbeiter hätte eben sicher nur einen schlechten Tag gehabt.

Eine Laufbahnausbildung einer anderen Behörde kann also anerkannt werden, muss es aber nicht.
Silencium
Beiträge: 232
Registriert: 29. Mär 2010, 19:30
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Beitrag von Silencium »

@ Duffy

Deine Aussage widerspricht sich eigentlich nicht mit dem was ich gepostet habe. "Anderer Bewerber" ist man meist relativ schnell, wenn die Laufbahnausbildung bei einem anderen Dienstherren stattgefunden hat.
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