Besoldung 2010 Hamburg

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

*ts1*
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Besoldung 2010 Hamburg

Beitrag von *ts1* »

Hallo,

es geht im konkreten Fall um die Neueinstellung meiner Lebensgefährtin.
Uns interessiert ob wir einem Denkfehler unterliegen oder sich durch die Änderungen seit Februar wirklich so erhebliche Verschlechterungen ergeben, wie wir sie uns vorstellen.

Da meine Lebensgefährtin bei ihrer Einstellung 32 Jahre sein wird, würde sich nach unserer Berechnung eine Differenz zur Einstufung nach Dienstalter von fast 400€ ergeben. Im jetzigen System wird durch keine Erfahrung nur in Stufe 1 gesetzt, wohingegen vorher noch Stufe 6 bzw 7 der Fall gewesen wäre.

Bringt diese Neuauflage wirklich derartige Verschlechterungen mit sich oder habe ich etwas nicht bedacht?
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Ist ja interessant. Welche Veränderung hat es denn im Februar in Hamburg gegeben?

Nach der alten Regelung des Bundesbesoldungsgesetzes bekamen alle Beamte des gehobenen Dienstes bis zum 31. Lebensjahr Regel-BDA.

Im höheren Dienst bis zum 35. Lebensjahr.

Und das ist jetzt in Hamburg anders...?
*ts1*
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Beitrag von *ts1* »

Der Unterschied liegt in den Erfahrungsstufen, welche die Einstufung nach BDA ersetzen.

Dies bedeutet eben bei einem 32 jährigen der neu eingestellt wird, dass er in Erfahrungsstufe 1 gestuft wird, anstelle damals nach BDA in Stufe 6 bzw 7.
Durch diesen Umstand hat die betroffene Person mindestens 200€ weniger Netto (300€-500€ Brutto) als nach der alten Regelung.

Sollte ich mich nicht täuschen, so wäre dies eine gravierende Verschlechterung....
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Das kann man wohl sagen.

Aber Schwarz/ Grün in Hamburg gibt sich gerade wohl so richtig Mühe, ihren Beamten viel "Freude" zu geben. Wie ich jetzt erfahren habe, streichen die den Beamten das Weihnachtsgeld komplett!

Rot/ Rot in Brandenburg hat es vorgemacht. Schwarz/ Gelb in Niedersachsen waren mit die Ersten. Natürlich nur für (gegen) die Beamten. Die Angestellten bekommen das natürlich weiter.

Wen soll ein Beamter eigentlich noch wählen...?
Binö
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Titel

Beitrag von Binö »

@Vorschreiber

Die bundesbeamten vom Zoll erhalten seit 5 Jahren weder Urlaubs noch Weihnachtsgeld!
Das nenne ich doch glatt mal "Gleichbehandlung" :twisted:
Klaus
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Beitrag von Klaus »

@Vorschreiber

:shock: Bundesbeamte erhalten 30 Prozent Weihnachtsgeld. Das wurde in die Besoldungstabelle integriert.

Seltsam, dass nur so wenige Bundesbeamte das gemerkt haben. Erinnert mich an unsere Bundestagsabgeordneten, die steif und fest behaupten, kein Weihnachtsgeld zu bekommen. Dabei wurde das schon vor Jahren gezwölftelt, also auf die Monatsgehälter verteilt.

Das war allerdings auch noch wirklich das 13. Monatsgehalt.

So rettet man sich Ansprüche....
Binö
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Beitrag von Binö »

@Klaus
Die Geld von Urlaub und Weihnachten gingen in den Leistungsfond ein!
Das macht seither - 2,4% für den Bundesbeamten. Rechnerei hin oder her Fazit der Beamte im Bundes Diensten bekommt weniger als vorher!
Ganz zu Schweigen von den Beihilfe Verklausulierungen macht ein Minus von knapp 5% ...
Thust
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Beitrag von Thust »

Tip @*ts1*:

Vergleiche die Anzahl der Stufen vor der Refom mit der Anzahl der Stufen nach den neuen Regeln. Jetzt gibt es nämlich weniger Stufen...
*ts1*
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Beitrag von *ts1* »

Thust hat geschrieben:Tip @*ts1*:

Vergleiche die Anzahl der Stufen vor der Refom mit der Anzahl der Stufen nach den neuen Regeln. Jetzt gibt es nämlich weniger Stufen...
Das stimmt aber trotzdem hat derjenige der heute neu einsteigt weniger, als es ein Neueinsteiger vor 1 Jahr hatte (gleiches Alter vorausgesetzt und ohne Berufserfahrung). Heißt also, alle Neueinsteiger ab diesem Jahr haben min 200€ weniger in der Tasche als diejenigen, die letztes Jahr begonnen haben...
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Ossikind
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Beitrag von Ossikind »

*ts1* hat geschrieben: Das stimmt aber trotzdem hat derjenige der heute neu einsteigt weniger, als es ein Neueinsteiger vor 1 Jahr hatte (gleiches Alter vorausgesetzt und ohne Berufserfahrung). Heißt also, alle Neueinsteiger ab diesem Jahr haben min 200€ weniger in der Tasche als diejenigen, die letztes Jahr begonnen haben...
Ja sicher. es gab ja nun mal die Reform zur Besoldung.
Pech eben für Neueinsteiger.
Ich finde diese jetztige Regelung jedenfalls fairer, als die alte.
Da hiesse es ja nur schön -ALT VOM LEBENSALTER- mehr Kohle als der 17-jährige...
Warum auch ????
Ist der 32-jährige Neueinsteiger besser als der 17-jährige.
Beide Null Berufserfahrung im Neuen Amt..... :lol: :lol: :lol:
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
Klaus
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Beitrag von Klaus »

[quote="Ossikind"
Ist der 32-jährige Neueinsteiger besser als der 17-jährige.
Beide Null Berufserfahrung im Neuen Amt..... [/quote]´

Ja, er ist es. Ein 32jähriger ist einem 17jährigen auf Grund seiner Lebenserfahrung meilenweit voraus.

Und dass ein 32jähriger keine Berufserfahrung hat, glaube ich nicht. Er hat eine fast doppelt so lange Wegstrecke hinter sich wie der 17jährige...
maxg
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Beitrag von maxg »

Ist zwar eher philosophisch, aber ich denke, die Wahrheit liegt -wie so oft- in der Mitte:

Die Zeiten ab 18 (Volljährigkeit) solten m.E. zur Hälfte angerechnet werden.
Es ist definitiv so, dass ein 32er mehr Erfahrung hat als ein 18er, aber er liegt wohl auch kaum gleichauf mit einem Kollegen, der als 32er seit 14 Jahren dabei ist...
EDE
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Beitrag von EDE »

Mittlerweile sollte es ja der Dümmste und auch der Wohlmeinendste gemerkt haben, worum es im öD geht....nämlich nur um Kostenreduzierung.

Wer heute jung und qualifiziert ist, und zur Pleitefirma öD geht, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
Thust
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Beitrag von Thust »

Hallo *ts1*.

Zu deinem Beitrag bezüglich der Stufenregelung bei der Besoldung nach altem/neuen Recht: Das die neue Regelung in diesem Fall eine Verschlechterung bringt, habe ich nicht bestritten, das ist auch allgemein anerkannt.

Allerdings hast du sehr wohl einen Denkfehler begangen ("habe ich etwas nicht bedacht?") nämlich bei der konkreten Ermittlung der Geldsumme die deiner Lebensgefährtin "entgeht", und darauf bezog sich mein Hinweis.
*ts1*
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Beitrag von *ts1* »

Thust hat geschrieben:Hallo *ts1*.

Zu deinem Beitrag bezüglich der Stufenregelung bei der Besoldung nach altem/neuen Recht: Das die neue Regelung in diesem Fall eine Verschlechterung bringt, habe ich nicht bestritten, das ist auch allgemein anerkannt.

Allerdings hast du sehr wohl einen Denkfehler begangen ("habe ich etwas nicht bedacht?") nämlich bei der konkreten Ermittlung der Geldsumme die deiner Lebensgefährtin "entgeht", und darauf bezog sich mein Hinweis.
Kannst Du mich aufklären wie genau Du das meinst, vielleicht an einem Beispiel?
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