Dienstunfähigkeitsversicherung

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Rennschnecke
Beiträge: 8
Registriert: 1. Dez 2009, 13:09
Behörde:

Dienstunfähigkeitsversicherung

Beitrag von Rennschnecke »

Hallo,

da ich zum 01.10 meine Ausbildung als Kreisinspektoranwärter beginne, wollte ich mich mal über eine DU erkundigen.

Zu lesen bekommt man wirklich viel darüber. Soweit ich weiß, sollte man darauf achten, dass man eine "echte DU" abschließt. Nur woher weiß ich, dass ich eine "echte DU" habe? Im Internet finde ich zwar vorformulierte Sätze, jedoch weiß ich nicht, ob diese dann auch so in dem Vertrag stehen?!
Also muss ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen mit einer DU-Klausel?

Könnt Ihr mir vielleicht ein paar hilfreiche Tips geben, worauf ich hierbei achten soll, insbesondere in der Hinsicht, dass ich Beamtenanwärter bin, da ich leider bei der Vielzahl von Informationen leicht verwirrt bin ;)

Vielleicht sogar ein paar Anbieter empfehlen könnt, die eine "echte DU"
anbieten.

Ebenso lese ich, dass man als Beamtenanwärter darauf achten sollte, eine echte DU zu nehmen. Welche Vorteile bzw. welchen Nutzen habe ich denn, wenn ich diese schon als Beamtenanwärter abschließe und nicht erst, wenn ich Beamter auf Lebenszeit bin?
Viele Grüße
sepp
Beiträge: 9
Registriert: 18. Feb 2010, 19:07
Behörde:
Wohnort: !Mittelfranken! ;-)

Beitrag von sepp »

Grüß dich Rennschnecke,

habe mich erst vor einer Woche mit dem selben Thema herumschlagen müssen. :wink: Das mit der "echten DU" ist so gemeint, dass wenn du dienstunfähig werden würdest, auch sofort die Versicherung einspringt bzw. zahlt. Denn wenn du nur ne normale Berufsunfähigkeitversicherung oder der Gleichen hast, ist man in der Regel erst ab 50% versichert. Sprich wenn dein Dienstherr sagt, du bist "DU", dann zahlt die Versicherung nicht automatisch. Diese prüft dann erst nach, ob du wirklich nicht mehr arbeiten kannst und ob du die 50% wirklich "erfüllst". Denn beim ÖD gibts nur Schwarz oder Weiß also "DU" oder "nicht DU". Bei einer richtigen DU-Versicherung reichst du dann den Wisch ein, auf dem steht, dass du "DU" bist und fertig is der Lack. So wurde es mir zumindest erklärt.
Und denke daran, dass du erst wieder 5 Jahre arbeiten musst, um wieder Ansprüche zu haben. Auch wenn du schon vorher zum "Beamten auf Lebenszeit" ernannt wurdest. Du musst zwingend die 5 Jahre ab Beginn deiner Ausbildung absolvieren, damit du Ansprüche hast. Denn wenn du in den 5 Jahren einen Unfall hast, kann dich dein Dienstherr entlassen auch wenn du schon Beamter auf Lebenszeit bist. Somit ist für die ersten 60 Monate eine DU-Versicherung fast schon pflicht.
Ich hab mich bei der DBV versichert. Dort wurde mir gesagt, dass sie nur noch einer der wenigen sind, die sowas überhaupt noch anbiten.

Ich hoffe, ich konnte ein klein wenig Aufklärung verschaffen.

Bitte um Berichtigung, wenn ich irgendwo Müll erzaählt habe. :wink:

MkG sepp
-Suum Cuique-
Rennschnecke
Beiträge: 8
Registriert: 1. Dez 2009, 13:09
Behörde:

Beitrag von Rennschnecke »

Hallo sepp,

danke für deine ausführliche Antwort!

Also sehe ich das richtig, dass wenn ich eine echte DU abschließe (Also eine BU mit DU-Klausel?!), dass es 5 Jahre dauert, bis sie wirkt, denke das ist so richtig.

Ist es deswegen sinnvoll, die DU so früh wie möglich abzuschließen? Wie sieht es aus, wenn ich die DU abschließe, fünf Jahre rum sind, ich aber noch kein Beamter auf Lebenszeit bin und mir passiert was, bin ich dann nur abgesichert, wenn ich die "echte DU" hab?
Sry für die vielen Fragen, möchte nur auf Nummer sicher gehen ;)


Grüße
sepp
Beiträge: 9
Registriert: 18. Feb 2010, 19:07
Behörde:
Wohnort: !Mittelfranken! ;-)

Beitrag von sepp »

Hey nochmal :wink:

ne nich ganz.
Es ist ne reine Dienstunfähigkeitsversicherung. Also nix mit Klauseln oder so. Und nein, es dauert nicht 5 Jahre bis sie wirkt. Wenn du eine Versicherung abschließt, dann mit Wirkung zu deinem ersten Diensttag, in deinem Fall wohl der 01.10.2010. Und ab diesem Tag läuft dein Versicherungsschutz. Denn innerhalb der ersten 5 Jahre hast du keinerlei Versorgungsansprüche von deinem Arbeitgeber im Falle einer Dienstunfähigkeit. Er kann dich quasi einfach entlassen. Deswegen ist es ratsam, die Versicherung zeitig abzuschließen. Aber hast ja no bissl Zeit. :wink:
NACH diesen ersten 5 Jahren + Beamter auf Lebenszeit=Mindestversorgung durch Dienstherrn (ich glaub etwa 1300€)

Bei mir hieß die Versicherung "Dienstanfänger-Police". Denn wenn man die Mindestversorgung des Dienstherrn erreicht hat, verischert man sich lediglich nur noch mit der Differenz aus deinem Nettobezügen und der Mindestversorgung. Beispiel: Du arbeitest 7 Jahre. Verdienst im Monat 2000€ Netto (wär das toll....) :wink: und hast dann einen Unfall, der dich DU macht. Von deinem Dienstherrn erhältst du die 1300€ und für die übrigen 700€ verischerst du dich dann extra ab. Somit hast du trotzdem am Ende deine gewohnten 2000€.
Meines Erachtens ist es schon sinnvoll. Weil man weiß nie was morgen ist.

Also wie gesagt, ich würde dir die DBV empfehlen. War mit der Beratung sehr zufrieden.

Nu denn.....würde mich interessieren, wie du dich dann entscheidest. :wink:

Gruß sepp
-Suum Cuique-
Rennschnecke
Beiträge: 8
Registriert: 1. Dez 2009, 13:09
Behörde:

Beitrag von Rennschnecke »

So langsam wird's was;)

Also: Ich brauche eine "echte DU", damit ich als Beamter auf Probe und Widerruf bei einer DU abgesichert bin. Bei einer unechten DU bin ich erst als Beamter auf Lebenszeit versichert.

Bei der dbv steht, bis zu 1500 Euro, im geh. Dienst. Bekomme ich diese oder kann ich mir das aussuchen? Weil wenn ich ein Angebot anfordere muss ich eine monatliche Rente angeben. Ist das die Rente während der Ausbildung oder habe ich diese dann sozusagen immer? Wird das später automatisch an das aktuelle Gehalt angepasst?

Also gelten diese 5 Jahre ab Ausbildungsbeginn und nicht ab dem Datum der abgeschlossenen Versicherung.
Heißt, wenn ich mit 27 Beamter auf Lebenszeit bin und dann DU bin, zählt das auch sofort? Somit hat die Laufzeit keine Auswirkung auf die Höhe der DU?

Weil dann könnte ich sie ja eig. erst später abschließen, es hat ja nur den Nachteil das ich erst nach 5 Jahren Versorgungsansprüche habe.
Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
Behörde:

Beitrag von Klaus »

Ich habe mich mal um eine DU-Versicherung gekümmert. Als Lebensälterer mit Vorerkrankung leider sauteuer. Hinzu kommt, dass die Versicherung nur bis zum 60., 63. oder 65. Lebensjahr zahlt. Danach ist finito. Lebenslang gibt es nicht. Für ältere also unerschwinglich und unattraktiv.

Jüngeren allerdings kann ich das nur empfehlen! Die Beiträge sind relativ niedrig und sollte am Berufsanfang wirklich etwas passieren, bekommt man ausreichen lange Versicherungsleistung. Zeit genug, um etwas Geld beiseite zu legen.

Ab 50 Prozent DU zahlt die Versicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob man teildienstunfähig ist, also noch 50 oder 30 Prozent weiter arbeiten kann. Da sollte man sich aber den Vertrag genau ansehen. Das muss so drin stehen! Eine normale BU-Versicherung würde ich nicht abschließen.
sepp
Beiträge: 9
Registriert: 18. Feb 2010, 19:07
Behörde:
Wohnort: !Mittelfranken! ;-)

Beitrag von sepp »

Du brauchst ne richtige Dienstunfähigkeitsversicherung.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung macht keinen Sinn.
Diese DU gilt immer, egal ob du Beamter auf Probe, Widerruf oder Lebenszeit bist.
Stimmt, im gehobenen Dienst verichert man sich zu 1500€ ab. Im mittleren Dienst sind es 1300€ und im höheren Dienst 1800€.

Dieses gilt erst mal nur für die ersten 5Jahre. Da man in dieser Zeit ja sonst keine Ansprüche hat. Und danach setzt man sich mit seinem Vericherungsverteter nochmal zusammen und dann wird die Vericherungssumme an das aktuelle Gehalt angepasst. Eben das mit der Differenz.

Die magischen 5 Jahre beginnen ab dem Ausbildungsbeginn. Wie in der freien Wirtschaft. Da hat man is gleiche Problem. Dort schließt man eben eine BU ab.

Auf keinen Fall später abschließen. Die ersten 5 Jahre is ja grad die heikelste Zeit. Da man im Falle einer DU mit leeren Händen da steht.

Puhhh.....also sowas schriftlich zu erklären is echt nich einfach. :wink:
Aber lass dir des alles nochmal in Ruhe von nem Fachmann erklären.

**************

@Klaus

Richtig, man versichert sich nur bis zum DZE (Dienstzeitende) ab.
Denn danach bekommt man eh Pension :wink:

Und wie mir erklärt wurde, steigen ca. ab mitte 40 die Versorgungsansprüche schrittweise an. Also bis etwa mitte 40 krebst man mit der Mindesversorgung herum. Weiß nich mehr genau wieviel aber hab was mit 1300€ im Ohr. Danach wirds eben mehr.
-Suum Cuique-
Bias von Priene
Beiträge: 16
Registriert: 30. Jan 2011, 12:45
Behörde:

Beitrag von Bias von Priene »

Der Unsinn mit der ach so unverzichtbaren DU-Klausel wird immer noch munter weiter propagiert, obwohl diese mittlerweile längst aus den Verträgen verschwunden ist und selbst diese, falls vorhanden, erfolgreich vor Gericht torpediert wird.

Außerdem; was nützt mir eine ach so tolle DU-Klausel, wenn ich max. 400 Euro im Monat bekomme (DBV-Winterthur) und das nur bis 55!

Es ist ein unausrottbarer Unsinn, daß normale BU-Verträge ohne diese Klausel "keinen Sinn mache", es erfolgt ganz einfach, wie bei einem normalen Arbeitnehmer, eine normale Leistungsprüfung und wenn es da seitens des Versicherers Probleme gibt, übernimmt halt der Fachanwalt, in der heutigen Zeit ist eine Rechtsschutzversicherung sowieso Pflicht.

Es hat sehr triftige Gründe, warum diese aus den Verträgen weitestgehend verschwunden ist...
Thust
Beiträge: 198
Registriert: 23. Okt 2010, 10:51
Behörde:

Beitrag von Thust »

Die (Mindest)versorgung bekommt wer

a) Beamter auf Lebenszeit ist und
b) 5 Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit aufweist.

Der Punkt aber ist, dass derzeit zur ruhegehaltsfähigen Dienstzeit

1.) Wehrdienst
2.) teilweise (~2 Jahre) Studium, zumindest beim technischen Dienst
3.) Zeit im Angestelltenverhältnis auf derselben Stelle auf der verbeamtet wird

zählen. Das heisst das z.B. Leute mit externem Studienabschluss und Wehrdienst bereits mindestens 2,5 Jahre absolviert haben und nur noch weitere 2,5 Jahre bis zur Mindestpension benötigen. Alle Angaben ohne Gewähr!
DeBeVau
Beiträge: 89
Registriert: 5. Jan 2011, 14:05
Behörde:
Kontaktdaten:

Beitrag von DeBeVau »

Bias von Priene hat geschrieben:Außerdem; was nützt mir eine ach so tolle DU-Klausel, wenn ich max. 400 Euro im Monat bekomme (DBV-Winterthur) und das nur bis 55!
Diese Aussage ist falsch.
1. gibt es keine DBV-Winterthur mehr. Sondern nur noch die DBV.
2. Die Absicherung für Verwaltungs-Beamte läuft bis zum 65. Lebensjahr.
(Teildienstunfähigkeit ist möglich)
Bias von Priene hat geschrieben:Es ist ein unausrottbarer Unsinn, daß normale BU-Verträge ohne diese Klausel "keinen Sinn mache", es erfolgt ganz einfach, wie bei einem normalen Arbeitnehmer, eine normale Leistungsprüfung und wenn es da seitens des Versicherers Probleme gibt, übernimmt halt der Fachanwalt, in der heutigen Zeit ist eine Rechtsschutzversicherung sowieso Pflicht.
Es hat sehr triftige Gründe, warum diese aus den Verträgen weitestgehend verschwunden ist...
Dies ist der allergrößte Unsinn: Eine Dienstunfähigkeit greift immer, wenn der Beamte aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wird und Versorgungsbezüge erhält. Auf eine sonstige Prüfung wird verzichtet. Dies steht in den Vertragsbedingungen der DBV.

Beste Grüße!
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Bias von Priene
Beiträge: 16
Registriert: 30. Jan 2011, 12:45
Behörde:

Beitrag von Bias von Priene »

Sorry, mein Fehler: Ich rede nicht von "Verwaltungsbeamten" sondern von der Klientel, die ein weitaus größeres Risiko hat dienstunfähig zu werden und bei denen die DBV (und nicht nur die!) nicht mehr bereit ist dieses hohe Risiko wirklich effektiv zu versichern: Die Justizvollzugsbeamten im AVD!

Für Verwaltungsbeamte ist die DBV tatsächlicht keine schlechte Wahl (zumindest was die Bedingungen angeht), aber für die Kollegen vom Justizvollzugsdienst definitiv nicht empfehlenswert!

Einem Kollegen (weitestgehend gesund) wurde auf Antrag eine monatliche Leistung von 400 Euo genannt (mehr geht nicht, vor einigen Jahren waren noch 1200 Euro möglich!) und das nur bis 55, ein Witz.

Ist ja auch klar, solch hohe Risiken will kein Versicherer übernehmen, man verdient nur, wenn man mehr einnimmt als ausgibt. Aber da sieht man einmal, was im Ernstfall von dem ganzen Werbegeschwätz zu halten ist...
DeBeVau
Beiträge: 89
Registriert: 5. Jan 2011, 14:05
Behörde:
Kontaktdaten:

Beitrag von DeBeVau »

@ Bias von Prienne.

wie kommen Sie denn auf die Idee, dass bei der DBV nur eine Dienstunfähigkeitsabsicherung von 400 € für Justizvollzugsbedienstete möglich ist ?

Für BaW + BaP sind 1.000 € kein Problem /
Für BaL bis maximal 80 % der Versorgungslücke.
Absicherung der DU bis zum 55 Lebensjahr ist korrekt(Justizvollzugsdienst).

Darüber hinaus ist eine Absicherung über eine Existenzschutzversicherung bis mtl. 3.000 € möglich.
Leistungsfall muß vor dem 65. Lebensjahr eintreten.
Leistung wird gezahlt bis zum Tod.

Bei der Dienstunfähigkeitsabsicherung gibt es eine
Zusatzvereinbarung für den Einschluss des speziellen
Dienstunfähigkeitsrisikos, insbesondere bei Mitgliedern der
Bundespolizei, der Feuerwehren sowie des Polizei-, Justiz und
Zollvollzugsdienstes

Auf Wunsch kann ich jedem diese Zusatzvereinbarung per Email zukommen lassen.

Beste Grüße!
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Klaus
Beiträge: 460
Registriert: 24. Sep 2009, 08:17
Behörde:

Beitrag von Klaus »

Existenzschutzversicherung habe ich noch nie gehört. Kann man das mit 52 auch noch abschließen?

Die DU-Versicherung ist ja ganz gut. Aber auch bis 65 ist doch irgendwie unbefriedigend. Hat man Pech und wird älter, dann steht man eben mit 65 nackt da... :(
DeBeVau
Beiträge: 89
Registriert: 5. Jan 2011, 14:05
Behörde:
Kontaktdaten:

Beitrag von DeBeVau »

Hallo Klaus,

der Abschluss einer Existenzschutzversicherung ist bis zum 59. Lebensjahr möglich.

Wenn hierzu Infos gewünscht werden, bitte per PN.

Viele Grüße!
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Bias von Priene
Beiträge: 16
Registriert: 30. Jan 2011, 12:45
Behörde:

Beitrag von Bias von Priene »

@Klaus
Ein gutgemeinter Tipp: Sei sehr vorsichtig bei Abschluß von irgendwelchen Versicherungen, die hiesigen Foren von irgendwelchen dubiosen Drückern feilgeboten werden, diese haben sich besonders auf Beamte eingeschossen mit ihren ach so unverzichtbaren DU-Klauseln. Der Username "DeBeVau" spricht ja schon Bände...

Insbesondere die DBV ist kein Kind von Traurigkeit, was die Schadensabwicklung und Prozeßquote angeht, ich spreche aus Erfahrung. Warum halten sich denn die Versicherungsdrücker über dieses für Kunden äusserst wichtige Thema denn so bedeckt?

Allein wenn ich das schon lese: Vollzugsbeamter nur bis 55. Lebensjahr und max. 80% der Versorgungslücke spricht ja schon Bände...

Und zu dieser "Existensschutzversicherung" sag ich mal lieber nix...

Und laß dich nicht zu sehr von auf den ersten Blick günstigem Vertragswerk blenden. Was bei Abschluß von BU/DU-Vers. auf jeden Fall äusserst ratsam ist, ist eine Rechtsschutzversicherung und ein Fachanwalt für Versicherungsrecht, hast du diese, kannst du auch auf irgendwelche Beamtenklauseln verzichten (falls du wirklich zu mind. 50% Arbeitsunfähig wirst!).
Was meinst du denn, warum diese Klauseln praktisch vollkommen vom Markt verschwunden sind...?
Antworten