Hallo,
kann jemand sagen wie es mit der Kostenübernahme bei Osteopathie aussieht ?
Und speziell benötigt man eine Überweisung ?
Bei nicht Privatversicherten Angehörigen (Kindern) ?
Danke für eure Antworten.
.
Beihilfe - Kostenübernahme - Osteopathie
Moderator: Moderatoren
Beihilfe - Kostenübernahme - Osteopathie
JEFTA gefährlicher als TTIP
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
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11:15 min
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Re: Beihilfe - Kostenübernahme - Osteopathie
Die Osteopathie ist kein Heilmittel im Sinne der BBhV und somit von der Beihilfe ausgeschlossen.
Im übrigen sind nur ärztlich verordnete Heilmittel beihilfefähig !
Fazit:
Ohne Beihilfeergänzungstarif gehts nimmer !

Im übrigen sind nur ärztlich verordnete Heilmittel beihilfefähig !
Fazit:
Ohne Beihilfeergänzungstarif gehts nimmer !

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Re: Beihilfe - Kostenübernahme - Osteopathie
Falsches Forum. Wir sind hier bei der Beihilfe für Beamte.dove hat geschrieben:Hallo,
Bei nicht Privatversicherten Angehörigen (Kindern) ?
.
Habe aber letztlich eine Werbung der TK gesehen. Die übernehmen die Kosten.
Sollte einmal die Gesundheitsversorgung für Beamte abgeschafft werden, gehen wir alle zur TK. Auch die Fußkranken.
Das wird ein Spareffekt...

Re: Beihilfe - Kostenübernahme - Osteopathie
Hey Klaus,Klaus hat geschrieben: . . .
Falsches Forum.
. . .
keine Kinder ?
Ist das richtige Forum, denn auch für gesetzlich versicherte Kinder übernimmt die Beihilfe einen Anteil der Kosten. Die Beispiele sind manigfaltig, jedoch wie hier zu sehen, begrenzt!
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Re: Beihilfe - Kostenübernahme - Osteopathie
Hey Klaus,Klaus hat geschrieben: . . .
Falsches Forum.
. . .
keine Kinder

Ist das richtige Forum, denn auch für gesetzlich versicherte Kinder übernimmt die Beihilfe einen Anteil der Kosten. Die Beispiele sind manigfaltig, jedoch wie hier zu sehen, begrenzt!
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Re: Beihilfe - Kostenübernahme - Osteopathie
Also nochmal: Die TK macht als Gesetzliche Werbung mit der Kostenübernahme von Osteopathie. Der Beamte bekommt das nicht.dove hat geschrieben:Die Osteopathie ist kein Heilmittel im Sinne der BBhV und somit von der Beihilfe ausgeschlossen.
Re: Beihilfe - Kostenübernahme - Osteopathie
Hallo,
welche Behandlung hier gemeint ist, weiß ich nicht.
Allerdings findet man in den Beihilfevorschriften BBhV folgenden Text:
§ 15
Implantologische, kieferorthopädische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
(1) Aufwendungen für implantologische Leistungen nach Abschnitt K der Anlage zur Gebührenordnung für Zahnärzte sind beihilfefähig bei
d) Operationen infolge von Osteopathien, sofern keine Kontraindikation für eine Implantatversorgung vorliegt,
Grüßle vom Steinbock
welche Behandlung hier gemeint ist, weiß ich nicht.
Allerdings findet man in den Beihilfevorschriften BBhV folgenden Text:
§ 15
Implantologische, kieferorthopädische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
(1) Aufwendungen für implantologische Leistungen nach Abschnitt K der Anlage zur Gebührenordnung für Zahnärzte sind beihilfefähig bei
d) Operationen infolge von Osteopathien, sofern keine Kontraindikation für eine Implantatversorgung vorliegt,
Grüßle vom Steinbock
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Re: Beihilfe - Kostenübernahme - Osteopathie
Es sind keine Knochenerkrankungen gemeint, sondern dies hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Osteopathi ... ivmedizin)Steinbock hat geschrieben:Hallo,
welche Behandlung hier gemeint ist, weiß ich nicht.
Allerdings findet man in den Beihilfevorschriften BBhV folgenden Text:
§ 15
Implantologische, kieferorthopädische, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
(1) Aufwendungen für implantologische Leistungen nach Abschnitt K der Anlage zur Gebührenordnung für Zahnärzte sind beihilfefähig bei
d) Operationen infolge von Osteopathien, sofern keine Kontraindikation für eine Implantatversorgung vorliegt,
Grüßle vom Steinbock