welche Krankenkasse bei Wechsel zum Landesbeamten ?

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John
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welche Krankenkasse bei Wechsel zum Landesbeamten ?

Beitrag von John »

Hallo, ich bin momentan als Bundesbeamter bei Telekom, strebe
aber einen Wechsel zur Stadt Hamburg an, das würde ja bedeuten
das ich als Landesbeamter zukünftig tätig wäre.
Meine Frage bezieht sich auf die Krankenkassenzugehörigkeit, momentan
bin ich in der Postbeamtenkrankenkasse B versichert und bin auch sehr
zufrieden mit dieser, was passiert bei einem Wechsel , muss ich mich komplett neu bei einer PKV versichern ?
worauf ist bei einem solchen Krankenkassenwechsel zu achten ?

Danke
John
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Du kannst bei der Postbeamtenkasse bleiben. Ich habe hier einen Kollegen von der Telecom. Der ist zu uns an die Uni in Berlin gekommen und immer noch in dieser wohl wirklich sehr günstigen Versicherung. Seine teilzeitbeschäftigte Ehefrau ist dort sogar kostenlos (!) versichert.
Memberman
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Beitrag von Memberman »

Hallo

ein Wechsel kann Sinn machen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.

Wie alt bist du?

Waren in den letzten 10 Jahren besondere Erkrankungen? Unfälle? etc.

Viele Grüße

Sebastian

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dove
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Beitrag von dove »

Danke Memberman,
ich brauch keine Versicherung !
:twisted:
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https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
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ulf
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Beitrag von ulf »

aufwandszuschlag von 5,92 EUR bei der Postbeamtenkrankenkasse,bei einer Versetzung zur anderen Behörde.
mfg ulf
Memberman
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Beitrag von Memberman »

dove hat geschrieben:Danke Memberman,
ich brauch keine Versicherung !
:twisted:
"Sie müssen mich fragen, nicht sich, wenn Sie wissen wollen, was ich denke."

Schön wäre es nicht so angeschissen zu werden, sondern vorher mal zu fragen, was meine Intention ist. Wie unseriös wäre es denn, über ein Board Versicherungen zu verkaufen???.....
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dove
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Beitrag von dove »

Memberman hat geschrieben:
dove hat geschrieben: . . .

Schön wäre es nicht so angeschissen zu werden, sondern vorher mal zu fragen, was meine Intention ist. . . .
Gut gebrüllt Löwe, na dann sehen wir mal weiter . . . 8)
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