Ich bin seit knapp 1 Jahr vorzeitig wegen DU in den Ruhestand versetzt worden, mit der ausdrücklichen Ankündigung im mitte des Jahres 2011 erneut begutachtet zu werden.
Mein Gesundheitszustand hat sich aus meiner Sicht erheblich verbessert und ich würde gern endlich in den Dienst zurückkehren weil mir zuhause die Decke auf den Kopf fällt.
Hat jemand soetwas schon durch? Gibt es da ev. Stolperstellen?
Ich würde sonst einfach einen Antrag auf vorzeitige Wiedereingliederung bzw. erneute Begutachung stellen?
Rechtsanspruch ? Guter Wille der Dienststelle?
Gibt es Tipps?
Lieben Dank
Christina
DU / wie komm ich da wieder raus?
Moderator: Moderatoren
Antrag auf Reaktivierung stellen.
Hallo
Antrag auf Reaktivierung stellen.
Z.b. in NRW
Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesbeamtengesetz - LBG NRW)
§ 35 LBG NRW(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Wiederherstellung der DienstfähigkeitBeantragt der Beamte nach Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit, ihn erneut in das Beamtenverhältnis zu berufen, so ist diesem Antrag zu entsprechen, falls nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Der Antrag muss vor Ablauf von fünf Jahren seit Beginn des Ruhestandes und spätestens zwei Jahre vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden.
Antrag auf Reaktivierung stellen.
Z.b. in NRW
Beamtengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesbeamtengesetz - LBG NRW)
§ 35 LBG NRW(Gesetz) - Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Wiederherstellung der DienstfähigkeitBeantragt der Beamte nach Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit, ihn erneut in das Beamtenverhältnis zu berufen, so ist diesem Antrag zu entsprechen, falls nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Der Antrag muss vor Ablauf von fünf Jahren seit Beginn des Ruhestandes und spätestens zwei Jahre vor Erreichen der Altersgrenze gestellt werden.