Guten Morgen,
ich bin seit etwa 1 1/2 Jahre auf Rückenbeschwerden (Bandscheibenvorfall HWS) und Burn-Out-Syndrom krank geschrieben und vor allem an meinem psychischen Gesundheitszustand hat sich leider noch nicht viel besser geworden.
Dies hat nun gestern auch die Polizeiärztin festgestellt und sie meinte, dass ich derzeit der Belastung von Schichtdienst, Aussendienst, Kinder,davon eines stark ADHS belastet, Haushalt etc. nicht gewachsen sei und sie wird mich nun 2 Jahre Dienstunfähig schreiben. Da ich nicht davon ausgehe, dass die Personalstelle weitere zwei Jahre Krankschrift bei vollem Lohnausgleich akzeptieren wird, bin ich nun dabei zu recherchieren, was es an Mindestansprüchen gibt. Dazu habe ich hier im Forum bereits ziemlich konkrete Angaben gefunden, ich bekomme etwa 1250 Euro brutto, aber ich habe irgendwann mal gehört, dass die geleisteten Dienstjahre prozentual angerechnet werden müssen, sowie auch das, was ich mit meiner Laufbahn hätte erreichen können. Hat da jemand Ahnung und kann mir vielleicht Hinweise geben, wo ich das nachlesen kann? Ich würde ungerne bei meiner Personalstelle anrufen. Irgendwie habe ich die Befürchtung, dass die dort schlecht über mich denken und mir das eventuell auch verbal zeigen und da ich so nah am Wasser gebaut und derzeit so außerhalb der Bahn bin, bringt mich jedes ungerechte Wort fast an den Rand eines Nervenzusammenbruchs.
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen?
Anrechenbare Jahre bei vorzeitigem Ruhestand
Moderator: Moderatoren
Kein Amtsarzt kann Dich für zwei Jahre dienstunfähig "schreiben".
Ein Amtsarzt gibt eine Stellungnahme zu Deiner Dienstfähigkeit ab. Ggf. empfiehlt er eine Nachuntersuchung nach zwei Jahren.
Die Dienstbehörde entscheidet dann unter zur Hilfenahme des amtsärztlichen Gutachtens. In der Regel wird sie der Empfehlung folgen und Dich in den Ruhestand versetzen.
Du bist dann Pensionärin. Hast einen jährlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 2.400 Euro und Dein Beihilfesatz steigt auf 70 Prozent.
Pro zurückgelegtes Dienstjahr erhälst Du 1,79375 Prozent Versorgung Deiner letzten ruhegehaltfähigen Bezüge. Dazu kommen zwei Drittel der Jahre, die Dir bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres noch fehlen (Zurechnungszeit).
Also nochmal: Die Summe aller zurückgelegten Dienstjahre incl. Zurechnungszeit multiplizierst Du mit 1,79375. Das Ergebnis ist die Prozentzahl der Versorgung in Bezug auf Dein jetziges Gehalt.
Von diesem Euro- Betrag musst Du dann noch einmal 10,8 Prozent abziehen (Versorgungsabschlag). Ist der verbleibende Betrag geringer als die Mindestversorgung (65 Prozent Endstufe A 4), bekommst Du die Mindestversorgung.
Nach Abzug Steuern, KV und PV- Beiträge sowie Miete, Strom, GEZ etc. stehst du in etwa da wie ein Hartz IV- Empfänger und das bekommt hier jeder afghanische Asylbewerber.
Soviel nur zu der "üppigen" Versorgung der Beamten.
Alles Gute!
Ein Amtsarzt gibt eine Stellungnahme zu Deiner Dienstfähigkeit ab. Ggf. empfiehlt er eine Nachuntersuchung nach zwei Jahren.
Die Dienstbehörde entscheidet dann unter zur Hilfenahme des amtsärztlichen Gutachtens. In der Regel wird sie der Empfehlung folgen und Dich in den Ruhestand versetzen.
Du bist dann Pensionärin. Hast einen jährlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 2.400 Euro und Dein Beihilfesatz steigt auf 70 Prozent.
Pro zurückgelegtes Dienstjahr erhälst Du 1,79375 Prozent Versorgung Deiner letzten ruhegehaltfähigen Bezüge. Dazu kommen zwei Drittel der Jahre, die Dir bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres noch fehlen (Zurechnungszeit).
Also nochmal: Die Summe aller zurückgelegten Dienstjahre incl. Zurechnungszeit multiplizierst Du mit 1,79375. Das Ergebnis ist die Prozentzahl der Versorgung in Bezug auf Dein jetziges Gehalt.
Von diesem Euro- Betrag musst Du dann noch einmal 10,8 Prozent abziehen (Versorgungsabschlag). Ist der verbleibende Betrag geringer als die Mindestversorgung (65 Prozent Endstufe A 4), bekommst Du die Mindestversorgung.
Nach Abzug Steuern, KV und PV- Beiträge sowie Miete, Strom, GEZ etc. stehst du in etwa da wie ein Hartz IV- Empfänger und das bekommt hier jeder afghanische Asylbewerber.
Soviel nur zu der "üppigen" Versorgung der Beamten.
Alles Gute!