Gegen Beurteilung anwaltliche vorgehen

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Steuereintreiber93
Beiträge: 8
Registriert: 17. Apr 2008, 14:13
Behörde:

Gegen Beurteilung anwaltliche vorgehen

Beitrag von Steuereintreiber93 »

Betrifft Beamtenurteilung:

Ist schon mal jemand gegen eine (Zwischen)Beurteilung anwaltlich vorgegangen (ggf. mit Hilfe der Gewerkschaft)?

Gibt es im Netz empfehlenswerte Anwälte im Großraum München?

:twisted:
Benutzeravatar
Mikesch
Beiträge: 1981
Registriert: 16. Jan 2006, 09:52
Behörde: Zollverwaltung
Wohnort: OL
Geschlecht:
Kontaktdaten:

Beitrag von Mikesch »

Kenne nur jemanden, der das mal gemacht hat...

X hat ne Arsch-Beurteilung bekommen...
Ist dagegen angegangen, das Verfahren dauerte viele Jahre und bekam dann Recht. Beurteilung musste korrigiert werden, aber bis zur Beförderung dauerte es trotzdem, da alle Folgebeurteilungen ausgesetzt wurden...
...Beförderung dauerte in etwa die gleiche Zeit, als wenn X nichts gemacht hätte.

Aber Arbeitgeber war nun ob des verlorenen Prozesses beleidigt und verfasste die Folgebeurteilungen wasserdicht (abgesehen von anderen Nachteilen), mit der Folge, dass X zwar gewonnen hatte und befördert wurde, von da an aber Schluß war...

Trotz gewonnenen Prozesses war das ein Schuß ins Knie.

IMHO ist ein Vorgehen gegen eine Beurteilung kokolores, es bringt nichts.
Eine gewonnene Schlacht bedeutet nicht, dass auch der Krieg gewonnen wird. Dann ist noch nicht mal absehbar, dass auch ein Prozess gewonnen wird. Wird der verloren, dann hast Du sogar die Doppel A-Karte!

cu,
Mikesch
SELECT 'dreams' FROM 'erinnerungen' WHERE HARDCORE = 'yes'
Fotografie, Internet, Reisen, Tauchen & Tools
http://www.zuhause-im-wohnmobil.de
Der Wächter
Beiträge: 7
Registriert: 19. Nov 2010, 11:56
Behörde:

Beitrag von Der Wächter »

Ich habe das mal sehr erfolgreich gemacht. Es ist allerdings schon 20 Jahre her. Seinerzeit war es noch so, dass man dadurch, egal ob man gewinnt oder Nicht zumindest aus der Masse rausgestochen ist. Die Klage hatte zur Folge, dass einige Herren sich ziemlich die Finger wund schreiben mussten und wie das beim Zoll so ist, man muss auffallen, gut oder schlecht ... an einer gewissen Stelle habe ich es dann abgebrochen. das Ganze hatte zur Folge, dass die darauffolgende Beurteilung ein TEH hervorbrachte. Ich denke aber auch, dass es in der heutigen Zeit so nicht mehr funktioniert !
Benutzeravatar
leonsucher
Beiträge: 489
Registriert: 15. Aug 2006, 15:17
Behörde:

Beitrag von leonsucher »

Seh ich eher negativ.
Nicht wegen der Sache an sich, sondern dem zu erwartenden Erfolg.
Mittlerweile ist es ja so, dass man nur noch mit Höchstbeurteilungen befördert wird und geringerwertige beförderungsfähige Beurteilungen im Prinzip wertlos sind.
Hat man also eine nicht beförderungsfähige Beurteilung, hält sich subjektiv oder sogar objektiv für besser und geht rechtlich dagegen vor, wird der Erfolg vielleicht eine beförderungsfähige Beurteilung sein.
Allerdings dann im Rahmen TH oder 10 Punkte.
Die nächste Beurteilung sieht dann wieder so aus und man könnte es unendlich fortführen, ganz wie es der Verwaltung beliebt.
Wer beim Metzger klingelt darf sich nicht wundern, wenn kein Schwein aufmacht..........
Antworten