Hallo,
ich bin Landesbeamter in Bayern.
Meine Frau (auch Beamtin) hat Elternzeit bis Mitte September und arbeitet währenddessen im Umfang von 40%. Das 2. Kind kommt voraussichtlich Mitte Oktober.
Somit hat sie Mutterschutz
1. während der aktuell laufenden Elternzeit und
2. nach der aktuell laufenden Elternzeit.
Nun meine Frage:
Hat sie nach der Elternzeit und während des Mutterschutzes, also von Mitte September bis ca. Mitte Dezember Anspruch auf 100 % Gehalt?
Ich hoffe, ich hab den Sachverhalt halbwegs verständlich machen können. Wenn nicht, einfach nachfragen.
Grüße
Wenny
Mutterschutz während und nach Elternzeit, Gehalt
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 655
- Registriert: 10. Jul 2008, 13:35
- Behörde: