
ich hätte da eine Frage, die ich gerne nicht in unserer Geschäftstelle klären möchte, es geht um eine berufliche Tätigkeit während des Erziehungsurlaubs.
Zur Zeit bin ich teilzeitbeschäftigter Landesbeamter (NRW), überlege aber, mich in der IT-Branche selbstständig zu machen. Den Beamtenstatus möchte ich nicht aufgeben, alleine schon wegen der bereits erworbenen Pensionsansprüche. Und natürlich auch, weil es nicht unwichtig ist, wieder zurückzukönnen, wenn es in der freien Wirtschaft nicht so läuft wie es sollte.
Im Netz findet man ja zu allem Informationen, auch hierzu, nur gehen da die Meinungen von "Beurlaubt darfst Du alles machen" bis "Nein, geht nicht".
Also, kann ich das irgendwie handeln, Beamter zu bleiben, mich aber beurlauben zu lassen (Erziehungsurlaub) und dann hochoffiziell tätig zu sein?
Hauptkriterium bei der Nebentätigkeit ist doch, dass der eigene Job darunter nicht leiden darf. Bin ich Vollzeit-Beurlaubt, kann davon ja nicht die Rede sein. Ob ich in der Zeit arbeite oder irgendwas schaukele macht dann ja nicht wirklich einen Unterschied.
Danke schonmal für etwaige Antworten.
Grüße
Bismark