Besteuerung d. Versorgung

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wesermeister
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Besteuerung d. Versorgung

Beitrag von wesermeister »

:shock:
Zuletzt geändert von wesermeister am 9. Jan 2011, 19:05, insgesamt 1-mal geändert.
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo Flo,

für Dein Kind bekommst Du auch als Pensionär Kindergeld und Familienzuschlag zu 100 Prozent. Die Versteuerung ist etwas niedriger durch die Versorgungspauschale. Die wird allerdings stückweise abgeschafft.

Viel ürbrig bleibt da nicht. Du musst ja auch noch Deine private Krankenversicherung bezahlen. Am Ende bist Du auf Hartz IV- Niveau, wenn du noch die Kosten für Deine Wohnung, Heizung, Strom, Telekommunikation abrechnest. GEZ muss Du im Gegensatz zum Hartz-IV- Empfänger aus eigener Tasche bezahlen. Eigentlich bekommt das hier jeder Zugereiste.

Soviel zu den "üppigen Pensionen"... :cry:
wesermeister
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Beitrag von wesermeister »

Danke...erstmal für die Antwort!

Lt. Abgabenrechner des BFM würden lediglich 74,58€ Lohnsteuer abgezogen!
Ist die Berechnung korrekt?

Von der Abschmelzung der Versorgungspauschale habe ich auch gehört.
Allerdings in diesem Zusammenhang auch, daß wenn ich jetzt in Pension gehen sollte ich den alten Stand behalte und von den zukünfitgen Minderungen der Versorgungspauschale nicht betroffen bin?!?

Ist das soweit korrekt?
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