Folgender fiktiver Fall.
Beamter X beantragt nach § 48 und 35 LBG NRW seine Reaktivierung!!
Amtsärztliche Untersuchung und fachärztliches Gutachten bescheinigen Uneingeschränkte Diensttauglichkeit im zuletzt ausgeübten abstrakt-funktionellen ausgeübten Amt.



1. So meine Frage ist muss der Dienstherr einen im abstrakt-funktionellen Amtes (z.b. Polizeidienst) unterbringen oder kann er auch ein ganz anderes Amt anbieten??
2. Wie lange soll der Beamte X warten bis der Dienstherr konkret was anbietet, der Dienstherr hat jetzt schon seit 2 Monaten das Amtsärztliche Gutachten??
3. Wie lange ist die Zeitspanne XX zu setzten wenn er einen angemessenen zeitraum verlangt??
4. Habe ich anspruch darauf in meinem zuletzt abstrakt-funktionellen Amtes reaktiviert zu werden?
5. Was sind ZWINGENDE DIENSTLICHE GRÜNDE wenn der Dienstherr die Reaktivierung ablehnt???
Gruss