Reaktivierung LBG NRW § 35 und 48 wie geht es weiter!!!?????

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kuddel
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Reaktivierung LBG NRW § 35 und 48 wie geht es weiter!!!?????

Beitrag von kuddel »

Hallo

Folgender fiktiver Fall.

Beamter X beantragt nach § 48 und 35 LBG NRW seine Reaktivierung!!
Amtsärztliche Untersuchung und fachärztliches Gutachten bescheinigen Uneingeschränkte Diensttauglichkeit im zuletzt ausgeübten abstrakt-funktionellen ausgeübten Amt. :D :D :D

1. So meine Frage ist muss der Dienstherr einen im abstrakt-funktionellen Amtes (z.b. Polizeidienst) unterbringen oder kann er auch ein ganz anderes Amt anbieten??

2. Wie lange soll der Beamte X warten bis der Dienstherr konkret was anbietet, der Dienstherr hat jetzt schon seit 2 Monaten das Amtsärztliche Gutachten??

3. Wie lange ist die Zeitspanne XX zu setzten wenn er einen angemessenen zeitraum verlangt??

4. Habe ich anspruch darauf in meinem zuletzt abstrakt-funktionellen Amtes reaktiviert zu werden?

5. Was sind ZWINGENDE DIENSTLICHE GRÜNDE wenn der Dienstherr die Reaktivierung ablehnt???

Gruss
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