Familienpolitische Beurlaubung – nicht mehr berücksichtigungsfäh. Angehörige?

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RiRa1983
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Familienpolitische Beurlaubung – nicht mehr berücksichtigungsfäh. Angehörige?

Beitrag von RiRa1983 »

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass hier vielleicht jemand einen vergleichbaren Fall hatte oder die Rechtslage bereits geprüft hat.

Es geht um folgende Konstellation:

- Ehefrau ist Beamtin des Freistaats Bayern.
- Während der Elternzeit besteht ein eigener Beihilfeanspruch von 70 %.
- Nach dem Ende der Elternzeit erfolgt eine familienpolitische Beurlaubung nach Art. 89 BayBG.
- Der Ehemann ist ebenfalls Beamter des Freistaats Bayern und beihilfeberechtigt.

Nach meinem Verständnis von Art. 89 Abs. 4 Satz 2 BayBG müsste die Ehefrau während der familienpolitischen Beurlaubung als berücksichtigungsfähige Angehörige ihres beihilfeberechtigten Ehemanns gelten. Dort heißt es schließlich, dass der Anspruch auf Leistungen der Krankheitsfürsorge nicht besteht, wenn Beamte berücksichtigungsfähige Angehörige von Beihilfeberechtigten werden.

Die Beihilfestelle lehnt eine Erstattung über mich als Ehegatten jedoch ab und vertritt die Auffassung, dass sich die Rechtslage zum 01.10.2024 geändert habe. Zur Begründung werden § 5 Abs. 3 BayBhV sowie § 51 Abs. 2 Satz 3 BayBhV angeführt. Danach soll die beurlaubte Beamtin trotz Art. 89 BayBG einen eigenen Beihilfeanspruch behalten und deshalb gerade nicht mehr als berücksichtigungsfähige Angehörige berücksichtigt werden können.

Die praktische Folge wäre erheblich: Statt eines 30-%-PKV-Tarifs müsste künftig ein 50-%-Beihilfetarif abgeschlossen werden, was die monatlichen Beiträge deutlich erhöht.

Ich habe bereits recherchiert und gesehen, dass § 51 Abs. 2 Satz 3 BayBhV ausdrücklich zwischen Beurlaubungen vor und ab dem 01.10.2024 unterscheidet. Gleichzeitig spricht Art. 89 Abs. 4 Satz 2 BayBG weiterhin ausdrücklich von der Berücksichtigungsfähigkeit als Angehörige.

Mich interessieren deshalb insbesondere folgende Fragen:

- Hat jemand seit dem 01.10.2024 einen vergleichbaren Fall erlebt bzw. einen Bescheid des Landesamts für Finanzen erhalten?
- Wurde dagegen Widerspruch eingelegt?
- Gibt es bereits Entscheidungen der Widerspruchsbehörde oder sogar verwaltungsgerichtliche Verfahren?

Mit der privaten Krankenversicherung habe ich zwischenzeitlich schon Kontakt aufgenommen. Diese hat mitgeteilt, dass sie seither schon einige Änderungen (Erhöhung des Versicherungsschutzes) behandelt haben. Allerdings wurde auch mitgeteilt, dass man in der Sache nichts prüfe oder entscheide, sondern sich lediglich der Mitteilung der Beihilfestelle "anpasse".


Hier liegt dann der nächste Hase im Pfeffer: Seit Beginn der Beurlaubung sind mehr als 6 Monate vergangen, so dass bei Änderung der Versicherung nun eine Gesundheitsprüfung fällig wäre.
Allerdings hatte meine Frau keinerlei Kenntnis von der Rechtsänderung ab 01.10.24 und wir haben nun erst jetzt mit Beantragung der Erstattung davon erfahren.
Mit Bescheid bzgl. der Beurlaubung wurde meiner Frau lediglich folgende Broschüre mitgeschickt: https://www.lff.bayern.de/media/i2igdky ... beamte.pdf

Diese gibt die "alte" Rechtslage wieder und nennt ausschließlich das BayBG und keine Vorschriften der BayBHV:
4. Beihilfe
Während einer familienpolitischen Beurlaubung haben Beamtinnen
und Beamte Anspruch auf Leistungen der Krankheitsfürsorge in
entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen für Beam
tinnen und Beamte mit Dienstbezügen. Dies gilt nicht, wenn sie
berücksichtigungsfähige Angehörige von Beihilfeberechtigten wer
den oder über den Ehegatten im Rahmen der Familienversicherung
in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 10 SGB V) abgesichert
sind.
Rechtsquelle: Art. 89 Abs. 4 BayBG

Natürlich sind in der Zwischenzeit Arztrechnungen angefallen, die jetzt zum Teil von uns zu tragen wären aufgrund der Unterversicherung bzw. "Unterbeihilfigung".

Wir sind nun wirklich am Überlegen, dagegegn vorzugehen - wie auch immer..

Ich freue mich über jede Erfahrung oder jeden Hinweis. Gerade weil die Änderung erst seit dem 01.10.2024 gilt, vermute ich, dass es hierzu bislang nur wenige praktische Erfahrungen gibt.

Vielen Dank und beste Grüße!!
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