Reformpläne bzw WegFall Minijob
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postmann2023
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Reformpläne bzw WegFall Minijob
Wenn der Minijob abgeschafft wird in der jetzigen Form, werden wir Vorruhestandsbeamtem wohl diese Tätigkeit wohl nicht mehr so einfach ausüben können , wir haben im Forum bestimmt viele Kollegen, die da mehr Hintergrundwissen haben, vielleicht kann man hier etwas Aufklärung bekommen, ob der Minijob dann für uns Beamte ohne Folgen weiterhin ausgeübt werden kann.
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Mainstream1
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Re: Reformpläne bzw WegFall Minijob
Die künftige Ausgestaltung ist doch noch vollkommen offen, Ende des Jahres wissen wir wohl mehr
Schüler sollen ausgenommen sein...ich denke, dass man aber auch Studierende und Ruheständler/Rentner ausnehmen wird. Dies wäre nur konsequent.
Aber, abwarten. Es bringt nichts, sich über ungelegte Eier aufzuregen oder Gedanken zu machen.
Schüler sollen ausgenommen sein...ich denke, dass man aber auch Studierende und Ruheständler/Rentner ausnehmen wird. Dies wäre nur konsequent.
Aber, abwarten. Es bringt nichts, sich über ungelegte Eier aufzuregen oder Gedanken zu machen.
MS
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TPS-BES-ISS
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Re: Reformpläne bzw WegFall Minijob
Sollte der Minijob wegfallen, dann fällt das Brutto=Netto weg und der erzielte Bruttolohn muss mit Steuerklasse 6 vom Arbeitnehmer versteuert werden. Das positive ist der Arbeitgeber muss einen Zuschuss zur privaten KV und PV bezahlen. Nachteil von dem ganzen das das zu versteuernde Gesamteinkommen (Pension und Lohn aus Nebenbeschäftigung) sich erhöht und damit rutscht man in die Progression.
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schwanenhals
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Re: Reformpläne bzw WegFall Minijob
KV/PV sollten nicht anfallen.lt. SGBV $6 Satz2.
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TPS-BES-ISS
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Re: Reformpläne bzw WegFall Minijob
Es fällt keine KV/PV an, der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer einen Zuschuss zur unserer privaten KV und PV bezahlen
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TPS-BES-ISS
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Re: Reformpläne bzw WegFall Minijob
So wie es jetzt durch sickert aus Regierungskreisen bleibt der Minijob für alle Altersklassen, allerdings soll keine Befreiung der Rentenversicherung mehr geben- also allen zahlen 3,6% Eigenleistung in die RV.
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AndyO
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Re: Reformpläne bzw WegFall Minijob
Bei der Rentenversicherung erwirbt man erst nach 60 Monaten ein Anspruch. Üblicherweise haben sich werdende Beamte auszahlen lassen. Beginnen die 60 Monate wieder neu und wird dann wieder ausgezahlt?TPS-BES-ISS hat geschrieben: 01.07.2026 20:15 So wie es jetzt durch sickert aus Regierungskreisen bleibt der Minijob für alle Altersklassen, allerdings soll keine Befreiung der Rentenversicherung mehr geben- also allen zahlen 3,6% Eigenleistung in die RV.
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Lea100
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Re: Reformpläne bzw WegFall Minijob
Die 60 Monate würden dann wieder von vorne beginnen.
Ob dann wieder eine Erstattung möglich wäre weiß ich leider nicht.
Ob dann wieder eine Erstattung möglich wäre weiß ich leider nicht.
