Folgende Frage:
Ein Beamter wurde frühpensioniert und eine Frist für eine Reaktivierungsuntersuchung wurde nie benannt.
Ein Termin für eine Reaktivierungsuntersuchung könnte jedoch vom Dienstherren festgesetzt werden und dem Beamten postalisch mitgeteilt werden.
Der Beamte ist aber nicht mehr durchgängig vor Ort und öffnet sichtet daher seine Post nicht und versäumt diesen Termin.
Wie eng oder weit werden solche Termin gesetzt?
Gibt es so etwas wie einen Mindestvorlauf?
Was geschieht, wenn der pensionierte Beamte die Frist wegen Abwesenheit versäumt?
Frist Reaktivierungsuntersuchung
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Hessen63
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Re: Frist Reaktivierungsuntersuchung
Man ist schon verpflichtet dafür zu sorgen, das die Post regelmäßig gelesen wird oder man davon unterrichtet wird
Gruß aus Hessen Heinz
Re: Frist Reaktivierungsuntersuchung
Bei mir waren die Untersuchungen zwischen 2 - 4 Wochen.
Dem muß der Beamte nachkommen.
Dem muß der Beamte nachkommen.
