Hallo,
bitte seht mir nach wenn diese Frage bisher so gestellt wurde,
ich konnte den konkreten Fall nicht finden.
Ich bin Beamtin bei der Telekom, 59 Jahre und seit 2009 wegen Krankheit im Vorruhestand.
Ich beziehe eine Mindestpension, das war, da ich in einer Ehe lebte und die Kinder grosszog auch nie ein Problem.
Mein Mann trennte sich von mir und ich bin seit 2023 geschieden.
Durch die lange Ehe habe ich diverse Rentenpunkte durch den Versorgungsausgleich zugesprochen bekommen.
Die bekomme ich laut meiner Anwältin ab dem 67. Lebensjahr.
Jetzt sagte mir ein Rentenexperte der Telekom, die Rentenpunkte werden mit meiner Mindestpension verrechnet, also ich würde keine Erhöhung bekommen.
Stimmt das ?
Vorruhestand und Scheidung
Moderator: Moderatoren
Re: Vorruhestand und Scheidung
Hallo Duisburg,Duisburg hat geschrieben: 26. Jan 2026, 12:58 Hallo,
bitte seht mir nach wenn diese Frage bisher so gestellt wurde,
ich konnte den konkreten Fall nicht finden.
Ich bin Beamtin bei der Telekom, 59 Jahre und seit 2009 wegen Krankheit im Vorruhestand.
Ich beziehe eine Mindestpension, das war, da ich in einer Ehe lebte und die Kinder grosszog auch nie ein Problem.
Mein Mann trennte sich von mir und ich bin seit 2023 geschieden.
Durch die lange Ehe habe ich diverse Rentenpunkte durch den Versorgungsausgleich zugesprochen bekommen.
Die bekomme ich laut meiner Anwältin ab dem 67. Lebensjahr.
Jetzt sagte mir ein Rentenexperte der Telekom, die Rentenpunkte werden mit meiner Mindestpension verrechnet, also ich würde keine Erhöhung bekommen.
Stimmt das ?
ich hatte die gleiche Sorge. Bei telefonischer Nachfrage bei BAnstPT wurde mir erklärt, dass nicht automatisch alles mit der Pension verrechnet wird. Der Anteil, der vom Versorgungsausgleich kommt, wird nicht verrechnet. Auch sonst kann es sein, dass nicht alles verrechnet wird. Frag doch mal bei der BAnst nach.
Musst Du denn jetzt schon Versorgungsausgleich an deinen Mann zahlen? Dafür könnte man die Aussetzung der Kürzung nach §35 VersAusglG bei der BAnstPT beantragen.
Liebe Grüße
Re: Vorruhestand und Scheidung
Vermutlich ja.
Das würde ich aber mal mit der BAnst abklären, denn die sind für Deine Versorgung zuständig (nicht die Telekom)
Du musst 3 Monate vor erreichen deines regulären Renteneintrittsalters einen Rentenantrag bei der DRV stellen.
Du wirst vermutlich nur die Mindestversorgung in Deinen Berufsleben erreicht haben.
Die BAnst wird Dir die Höhe Deiner dann anstehenden Rente von deiner Pension abziehen und Dir weniger überweisen.
Die DRV gleicht das dann am Monatsende mit ihrer Zahlung wieder aus.
Auch würde ich mit der BAnst abklären wie das mit der Mütterrente bei Euch verhält.
Wichtig ist Du wirst für keine Zeit Deines Berufslebens finanziell doppelt versorgt. Also für den selben Zeitrahmen Pension & Rente gleichzeitig.
PS:"wegen Krankheit im Vorruhestand" gibt es nicht. Ist nur eine sprachliche Schönfärberei ggü anderen um Deine Situation netter darzustellen.
Du bist einfach wegen Krankheit Pensioniert. Die einen sagen DDU = dauernde Dienstunfähigkeit, die anderen sagen nur DU = Dienstunfähigkeit
PPS: Ein guter Hinweis von @Rose = Aussetzung der Kürzung nach §35 VersAusglG
Das würde ich aber mal mit der BAnst abklären, denn die sind für Deine Versorgung zuständig (nicht die Telekom)
Du musst 3 Monate vor erreichen deines regulären Renteneintrittsalters einen Rentenantrag bei der DRV stellen.
Du wirst vermutlich nur die Mindestversorgung in Deinen Berufsleben erreicht haben.
Die BAnst wird Dir die Höhe Deiner dann anstehenden Rente von deiner Pension abziehen und Dir weniger überweisen.
Die DRV gleicht das dann am Monatsende mit ihrer Zahlung wieder aus.
Auch würde ich mit der BAnst abklären wie das mit der Mütterrente bei Euch verhält.
Wichtig ist Du wirst für keine Zeit Deines Berufslebens finanziell doppelt versorgt. Also für den selben Zeitrahmen Pension & Rente gleichzeitig.
PS:"wegen Krankheit im Vorruhestand" gibt es nicht. Ist nur eine sprachliche Schönfärberei ggü anderen um Deine Situation netter darzustellen.
Du bist einfach wegen Krankheit Pensioniert. Die einen sagen DDU = dauernde Dienstunfähigkeit, die anderen sagen nur DU = Dienstunfähigkeit
PPS: Ein guter Hinweis von @Rose = Aussetzung der Kürzung nach §35 VersAusglG
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Gertrud1927
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- Registriert: 28. Jun 2013, 18:45
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Re: Vorruhestand und Scheidung
Hallo.
Bei Scheidung wird ja bei beiden Partnern sofort geteilt. Ich denke es ist so bei Dir gelaufen.
Da Du für Deine Rentenpunkte vom Partner noch keine Rente bekommst wurde der Abzug bei Deiner Pension auch ausgesetzt.Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG §35
Wenn Du später die Rente bekommst wird von Deiner erdienten Pension der Anteil abgezogen der Deinem Ex zugesprochen wurde und Du bekommst die Rente aus dem Anteil der ihm abgezogen wurde.
Jetzt wird geschaut ist die Erdient+ Rente höher als Mindestpension gibt es erdient + Rente
Bei Erdient +Rente geringer gibt es Mindestpensíon weiter.
Es gibt nicht Deine neue Rente zusätzlich zur Mindestpension.
Bei Scheidung wird ja bei beiden Partnern sofort geteilt. Ich denke es ist so bei Dir gelaufen.
Da Du für Deine Rentenpunkte vom Partner noch keine Rente bekommst wurde der Abzug bei Deiner Pension auch ausgesetzt.Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG §35
Wenn Du später die Rente bekommst wird von Deiner erdienten Pension der Anteil abgezogen der Deinem Ex zugesprochen wurde und Du bekommst die Rente aus dem Anteil der ihm abgezogen wurde.
Jetzt wird geschaut ist die Erdient+ Rente höher als Mindestpension gibt es erdient + Rente
Bei Erdient +Rente geringer gibt es Mindestpensíon weiter.
Es gibt nicht Deine neue Rente zusätzlich zur Mindestpension.
