Freistellung wegen Erkrankung des Kindes
Moderator: Moderatoren
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ernsthaft
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Freistellung wegen Erkrankung des Kindes
Besteht bei Erkrankung eines Kindes tatsächlich nur ein Anspruch auf 4 Tage Sonderurlaub im Jahr, wenn das Kind unter 12 ist und betreut werden muss oder gibt es auch noch andere Gesetz, die anwendbar sind für Kommunalbeamte? Der Angestellte hat ja 10 Tage Anspruch auf bezahlte Freistellung.
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wesermeister
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Hallo!
Leider ja und es kommt noch schlimmer.
Meines Wissens heisst es bis zu 4 Tage und das nur in begründeten Einzelfällen.
I. d. R. verlangt der Dienstherr das Du Erholungsurlaub oder Urlaub ohne Bezüge nimmst.
Warum lässt Du Dich nicht einfach krankschreiben?
Leider ja und es kommt noch schlimmer.
Meines Wissens heisst es bis zu 4 Tage und das nur in begründeten Einzelfällen.
I. d. R. verlangt der Dienstherr das Du Erholungsurlaub oder Urlaub ohne Bezüge nimmst.
Warum lässt Du Dich nicht einfach krankschreiben?
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
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Ossikind
- Beiträge: 497
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Richtig.wesermeister hat geschrieben:
Warum lässt Du Dich nicht einfach krankschreiben?
Würde mich darüber überhaupt nicht mehr aufregen, warum nur so und soviel Tage frei und in begründeten einzelfällen....bla bla
Lass Dich krankschreiben und gut iss.
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
