Liebe Foren-Mitglieder,
zusammen mit meiner Ehefrau stehen wir momentan vor der Überlegung, ob sie zukünftig aus der gesetzlichen KV in die Absicherung durch Beihilfe / PKV wechselt.
Meine zuständige Beihilfestelle hat mir dazu bereits viele Fragen kompetent und freundlich beantwortet.
Ein Thema ist aber noch offen: Ich möchte meine Ehefrau so gut wie möglich versorgt wissen, auch nach meinem Ableben.
1) Der Beihilfeanspruch meiner nicht-verbeamteten Ehefrau bleibt auch nach meinem Ableben erhalten, richtig?
2) Bleibt die Einkommensgrenze auch in diesem Fall erhalten? Sobald die Zahlung des Witwengeldes plus Kapitalerträge etc. auf meine Ehefrau übergehen, ist die Grenze von ~ 20.000 € nicht einzuhalten. Falls der Beihilfeanspruch damit erlischt, müsste meine Ehefrau Ihren 30 % PVK-Vertrag auf 100 % erhöhen, oder? Das wäre eine finanzielle Belastung, die ich meiner Ehefrau nicht zumuten möchte.
Vielleicht gibt es hier Mitglieder, die ähnliche Gedankengänge bereits durchlaufen haben oder leider durch einen Schicksalsschlag bereits in dieser Situation sind... Ich bin über jegliche Anregung und Information erfreut und dankbar.
Liebe Grüße
Oliver
Beihilfeanspruch für Angehörige im Todesfall des Beamten
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Re: Beihilfeanspruch für Angehörige im Todesfall des Beamten
Hallo.
Ich denke Du weisst das sie nur in die PkV wechseln und bleiben kann solange sie nicht pflichtversichert ist.
Wenn sie dann nicht pflichtversichert ist gilt bei der Beihilfe die Einkommensgrenze.
Wenn sie dann durch Arbeit pflichtversichert wird muss sie zurück in die GKV.
1 ist ja.
2 Wenn Du stirbst bekommt sie Witwengeld und ist nicht mehr berücksichtigungsfähige Angehörige.
Sie Ist dann als Versorgungsempfänger selbst beihilfeberechtigt. Da gibt es die Einkommensgrenze nicht.
Wenn sie dann neu heiratet gibt es für sie keine Versorgung und dann auch keine Beihilfe mehr.
Ich denke Du weisst das sie nur in die PkV wechseln und bleiben kann solange sie nicht pflichtversichert ist.
Wenn sie dann nicht pflichtversichert ist gilt bei der Beihilfe die Einkommensgrenze.
Wenn sie dann durch Arbeit pflichtversichert wird muss sie zurück in die GKV.
1 ist ja.
2 Wenn Du stirbst bekommt sie Witwengeld und ist nicht mehr berücksichtigungsfähige Angehörige.
Sie Ist dann als Versorgungsempfänger selbst beihilfeberechtigt. Da gibt es die Einkommensgrenze nicht.
Wenn sie dann neu heiratet gibt es für sie keine Versorgung und dann auch keine Beihilfe mehr.
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Re: Beihilfeanspruch für Angehörige im Todesfall des Beamten
Guten Abend,
vielen Dank für deine Erklärung. Mit den anderen "Problemen" hatte ich mich schon auseinandergesetzt - leider findet sich hier kein Arbeitgeber, der knapp über der Minijob-Grenze beschäftigen möchte (entweder Minijob oder 25 Stunden pro Woche aufwärts - aus Sicht des Arbeitgebers jedoch nachvollziehbar), deshalb bleibt uns nur der Weg über den Minijob und Beihilfe/PKV bzw. freiwillig GKV. Auch der aktuelle Arbeitgeber möchte die Teilzeit nicht deutlich reduzieren und bietet nur den Minijob an. Aus gesundheitlichen Gründen möchte ich aber meiner Frau alsbald eine deutliche Stundenreduzierung ermöglichen.
Vielen Dank nochmals für deine Erklärung. Das der Ehepartner im Todesfall durch das Witwen- bzw. Witwergeld selbst zum Versorgungsempfänger wird, war mir nicht klar. Das vereinfacht einiges in der Planung.
Dir und den anderen Mitlesern noch einen schönen Abend.
Liebe Grüße
Oliver
vielen Dank für deine Erklärung. Mit den anderen "Problemen" hatte ich mich schon auseinandergesetzt - leider findet sich hier kein Arbeitgeber, der knapp über der Minijob-Grenze beschäftigen möchte (entweder Minijob oder 25 Stunden pro Woche aufwärts - aus Sicht des Arbeitgebers jedoch nachvollziehbar), deshalb bleibt uns nur der Weg über den Minijob und Beihilfe/PKV bzw. freiwillig GKV. Auch der aktuelle Arbeitgeber möchte die Teilzeit nicht deutlich reduzieren und bietet nur den Minijob an. Aus gesundheitlichen Gründen möchte ich aber meiner Frau alsbald eine deutliche Stundenreduzierung ermöglichen.
Vielen Dank nochmals für deine Erklärung. Das der Ehepartner im Todesfall durch das Witwen- bzw. Witwergeld selbst zum Versorgungsempfänger wird, war mir nicht klar. Das vereinfacht einiges in der Planung.
Dir und den anderen Mitlesern noch einen schönen Abend.
Liebe Grüße
Oliver
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Re: Beihilfeanspruch für Angehörige im Todesfall des Beamten
Hallo.
Kommt halt drauf an wie hoch für sie die Prämie in der PKV wird. Kommt halt auf Alter und ob Risikozuschlag an.
In der GKV ist es für sie als freiwilliges Mitglied ja recht ungünstig. Nicht nur weil es einen Mindestbeitrag gibt.
Bei der Bemessung ihres Beitrags ist Dein Gehalt dann auch mit in ihrer Bemessungsgrundlage.
Kommt halt drauf an wie hoch für sie die Prämie in der PKV wird. Kommt halt auf Alter und ob Risikozuschlag an.
In der GKV ist es für sie als freiwilliges Mitglied ja recht ungünstig. Nicht nur weil es einen Mindestbeitrag gibt.
Bei der Bemessung ihres Beitrags ist Dein Gehalt dann auch mit in ihrer Bemessungsgrundlage.
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Re: Beihilfeanspruch für Angehörige im Todesfall des Beamten
Ja, das stimmt leider. Sämtliche Einkünfte werden für die Berechnung des Beitrages berücksichtigt. Freiw. GKV scheidet damit wahrscheinlich direkt aus.
Wir werden über einen Makler einen anonymen Antrag an verschiedene PKV'en schicken lassen und müssen dann schauen, ob die Angebote finanziell tragbar sind.
Alternativ bleibt dann nur noch die Verlegung des Wohnsitzes meiner Frau ins Ausland, um dort von günstigeren PKV Tarifen zu profitieren. Gegen ein Leben in Portugal oder Spanien hätte ich auch nichts einzuwenden
Scheitert dann aber leider wieder an den Home-Office Bestimmungen des Dienstherrn....
Liebe Grüße
Oliver
Wir werden über einen Makler einen anonymen Antrag an verschiedene PKV'en schicken lassen und müssen dann schauen, ob die Angebote finanziell tragbar sind.
Alternativ bleibt dann nur noch die Verlegung des Wohnsitzes meiner Frau ins Ausland, um dort von günstigeren PKV Tarifen zu profitieren. Gegen ein Leben in Portugal oder Spanien hätte ich auch nichts einzuwenden

Liebe Grüße
Oliver