Hallo in die Runde,
ich werde zu meiner Lebenspartnerin in die Schweiz ziehen. Bin seit einigen Jahren in der Frühpensionierung. Ich würde gerne in der Schweiz hinzuverdienen. Interessant das den Dienstherrn in Deutschland.
Anders gefragt bekommt der Dienstherr durch irgendwelche staatlichen Stellen mit, was ich im Ausland hinzuverdiene ?
Viele Grüße
Umzug in die Schweiz
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Re: Umzug in die Schweiz
Wie sieht es denn mit der Steuerpflicht aus?
Re: Umzug in die Schweiz
Interessant das den Dienstherrn in Deutschland...aber sicher:
Meldepflicht , Doppelbesteuerungsabkommen , Verständigungsverfahren ...irgendwann bekommt der
Dienstherr das mit.
Meldepflicht , Doppelbesteuerungsabkommen , Verständigungsverfahren ...irgendwann bekommt der
Dienstherr das mit.
Re: Umzug in die Schweiz
Siehe dazu im § 41 - BeamtStG
oder auch im Landesrecht, hier ein Beispiel aus BW § 66 LBG.
Beispiel : https://www.gew-bw.de/aktuelles/details ... cht-melden
Grüße
oder auch im Landesrecht, hier ein Beispiel aus BW § 66 LBG.
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