Hallo zusammen,
leider konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen, ob sich den jährlichen Urlaubstagen etwas ändert, z.B. Reduzierung des jährlichen Urlaubsanspruches, wenn ich meine wöchentliche Wochenarbeitszeit von 41 auf z.B. 30 Wochenstunden reduziere.
Vielen Dank für eure Infos
Gruß
J.
Reduzierung der Wochenarbeitszeit- Urlaubsanspruch
Moderator: Moderatoren
Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit- Urlaubsanspruch
Es kommt nicht auf die Stunden an, sondern die Tage in der Woche, die du arbeitest. Z.B. bis 5 Tagewoche, neu 4Tagewoche, dann reduziert sich dein Urlaubsanspruch um1/5.
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Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit- Urlaubsanspruch
So ist, auf die Arbeitstage pro Woche kommt es logischerweise an.
Aber Obacht! Falls der Anspruch sich z.B. bei einer 4-Tagewoche um 1/5 reduziert, gilt das auch für den Resturlaub aus dem Vorjahr und den schon "erdienten" aber noch nicht genommenen Urlaub des laufenden Jahres vor der Umstellung, auch wenn das noch eine 5-Tagewoche war.
Wenn nur die Stundenzahl sich ändert, also 4 Stunden am Tag statt 8 z.B. bleibt zwar die Anzahl der Urlaubstage gleich, aber 1 Urlaubstag ist dann nur noch 4 Stunden "wert". Insoweit würde ich vorher den alten Urlaub und möglichst viel vom neuen Urlaub nehmen, bevor die Reduzierung greift.
Aber Obacht! Falls der Anspruch sich z.B. bei einer 4-Tagewoche um 1/5 reduziert, gilt das auch für den Resturlaub aus dem Vorjahr und den schon "erdienten" aber noch nicht genommenen Urlaub des laufenden Jahres vor der Umstellung, auch wenn das noch eine 5-Tagewoche war.
Wenn nur die Stundenzahl sich ändert, also 4 Stunden am Tag statt 8 z.B. bleibt zwar die Anzahl der Urlaubstage gleich, aber 1 Urlaubstag ist dann nur noch 4 Stunden "wert". Insoweit würde ich vorher den alten Urlaub und möglichst viel vom neuen Urlaub nehmen, bevor die Reduzierung greift.
MS
Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit- Urlaubsanspruch
Ich kann dir gerade nicht folgen.Mainstream1 hat geschrieben: ↑31. Mär 2025, 13:48 Wenn nur die Stundenzahl sich ändert, also 4 Stunden am Tag statt 8 z.B. bleibt zwar die Anzahl der Urlaubstage gleich, aber 1 Urlaubstag ist dann nur noch 4 Stunden "wert".
Ein Urlaubstag ist ein Urlaubstag - unabhängig von der Anzahl der täglichen Soll-Arbeitsstunden.
Bei Überstunden sieht das wieder anders aus...bei Verringerung der Arbeitszeit bietet es sich natürlich an, diese erst nach der Stundenreduzierung abzubauen.
Und den Urlaub würde ich auch nicht vorher nehmen, weil es schlicht und ergreifend keinen Unterschied macht. (Vorausgesetzt, die TE arbeitet nach wie vor fünf Tage in der Woche.)
Gruß
blink182
blink182
Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit- Urlaubsanspruch
4 Tage die Woche Urlaub nehmen und für den reduzierten Tag die Überstunden abbauen. So habe ich das geregelt.
Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit- Urlaubsanspruch
Wieso für den reduzierten Tag?
Es wurde die Wochenarbeitszeit reduziert, und meines Wissens wird die Anzahl der Wochenstunden doch eh gleichmäßig auf die Anzahl der Arbeitstage verteilt?
Als Beispiel:
Es werden 25 Stunden an 4 Tagen in der Woche gearbeitet, das macht pro Tag ein Stundensoll von 6,25.
Gruß
blink182
blink182
- Aufsteiger85
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Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit- Urlaubsanspruch
Das KANN so sein, muss es aber nicht. Was bisher geschrieben wurde, ist alles völlig richtig. Nochmal ein paar Beispiele:
Du arbeitest Vollzeit 41 Stunden an fünf Tagen pro Woche.
1) Du reduzierst auf 50%, dann arbeitest du nur noch gut vier Stunden pro Tag, aber die Anzahl der Urlaubstage bleibt bestehen. Ein Urlaubstag ist dann aber nur noch ebendiese gut vier Stunden wert.
2) Du reduzierst z.B. auf 80%, arbeitest an vier Tagen normal, an einem hast du frei. Dann reduziert sich dein urlaubsanspruch um 20% (die du weniger arbeitest), ein Urlaubstag ist aber gleich viel Wert wie vorher, da die Tagesarbeitszeit sich nicht ändert, wohl aber die Anzahl der Tage, die du arbeitest. Da du jetzt mit vier Tagen Urlaub eine ganze Woche freihast, ist das auch gerechtfertigt.
3) Du redutzierst auf 30 Stunden (gut 75%), arbeitest (Mo-Fr) 8-4-4-6-8. Der Urlaubsanspruch nach Tagen bleibt bestehen, je nachdem, an welchem Tag du Urlaub nimmst, ist der Urlaubstag aber unterschiedlich viele Stunden "wert". Es macht also durchaus Sinn, Montag und Freitag und ggf. Donnerstag Urlaub zu nehmen, da du, um Dienstag und Mittwoch freizubekommen, nur 8 Überstunden aufwenden musst.
Klarer geworden?

Re: Reduzierung der Wochenarbeitszeit- Urlaubsanspruch
Danke für die Info, das war mir nicht bekannt.
Bei meiner Nebenbeschäftigung im öD läuft es s.o.
Dazu müsste man wissen, wie die TE in Zukunft arbeitet...das hat sie uns ja leider nicht verraten.Aufsteiger85 hat geschrieben: ↑7. Apr 2025, 22:45Du redutzierst auf 30 Stunden (gut 75%), arbeitest (Mo-Fr) 8-4-4-6-8. Der Urlaubsanspruch nach Tagen bleibt bestehen, je nachdem, an welchem Tag du Urlaub nimmst, ist der Urlaubstag aber unterschiedlich viele Stunden "wert". Es macht also durchaus Sinn, Montag und Freitag und ggf. Donnerstag Urlaub zu nehmen, da du, um Dienstag und Mittwoch freizubekommen, nur 8 Überstunden aufwenden musst.

Klar...

Gruß
blink182
blink182