Eine Frage bezüglich dienstlicher Beurteilung während einer längeren Krankheit. Es wirft einige Unklarheiten auf, insbesondere für Landesbeamte im Freistaat Bayern.
In einem konkreten Fall ist eine Person seit fast zwei Jahren durchgehend erkrankt. Trotz erfolgreicher Wiedereingliederungen traten wiederholt gesundheitliche Rückschläge auf, sodass eine volle Dienstfähigkeit weiterhin nicht gegeben ist. Diese ist mittlerweile auf dem Weg der Besserung und wird in der zweiten Jahreshälfte den Dienst wieder aufnehmen.
In diesem Zeitraum wurde eine periodische dienstliche Beurteilung fällig, die jedoch bislang nicht offiziell eröffnet wurde. Aus verlässlicher Quelle wurde bekannt, dass die aktuelle Beurteilung schlechter ausfällt als die vorherige. Als Begründung führt die Dienststelle an, dass in der Zwischenzeit eine Beförderung erfolgt sei.
Daraus ergeben sich mehrere wesentliche Fragen:
Ist eine Beurteilung zulässig, wenn mehr als 50 % des Beurteilungszeitraums krankheitsbedingt keine volle dienstliche Präsenz bestand (einschließlich Wiedereingliederung und Urlaub)?
Kann unter diesen Umständen überhaupt eine fundierte Einschätzung der erbrachten Leistungen erfolgen?
Inwieweit ist eine schlechtere Bewertung gerechtfertigt, wenn nur eine eingeschränkte dienstliche Tätigkeit möglich war?
Eine solche Beurteilung kann erhebliche Auswirkungen auf die weitere berufliche Laufbahn haben. Besonders kritisch ist dies im Zusammenhang mit einer laufenden Fortbildungsmaßnahme für den Einstieg in den höheren Dienst.
Eine ungünstige Bewertung könnte sich negativ auf die Bewährungsfrist auswirken und die Karriereentwicklung beeinträchtigen.
Daher wäre eine fachkundige Einschätzung oder der Austausch mit Personen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, von großem Interesse.
Für jede Unterstützung und Rückmeldung wird im Voraus herzlich gedankt.
Beurteilung während längerer Krankheit
Moderator: Moderatoren
Re: Beurteilung während längerer Krankheit
https://www.juraforum.de/forum/t/beurte ... st-2535867
Die hier gegebenen Antworten waren nicht zufriedenstellend?
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Re: Beurteilung während längerer Krankheit
6 Monate ist die "Mindestanwesenheit" im Beurteilungszeitraum. Ob eine fundierte Einschätzung vorgenommen werden "kann", ist irrelevant, in jedem Fall wird sie vorgenommen werden. Die negativen Karriereentwicklungen werden vermutlich vom Dienstherren billigend in Kauf genommen. Es entspricht je nach Behörde gängiger Verwaltungspraxis, die nachfolgende Beurteilung zu verschlechtern. Da es Richtlinien gibt, wonach z. B. nur 50% der Personen mit gut und besser bzw. soundsoviel Punkten beurteilt werden dürfen und eine Beförderung ja an Punktzahlen geknüpft ist, will man so bereits länger wartende Personen zum Zug kommen lassen und denen die Punkte geben. Eine Verschlechterung um eine Stufe muss sogar gar nicht erst begründet werden, erst ab 2!. Und die Begründung sucht sich der Dienstherr aus.
Offiziell muss man sich mit den anderen Leuten in der Besoldungsgruppe messen, denen wohl mehr Kompetenz zugetraut wird, wenn sie schon länger dort verweilen, statt jmd., der erst frisch aufgestiegen ist.
Juristisch gesehen kannst du nichts machen, daher nimmst du die Beurteilung in Empfang und heftest sie ab!
Wenn du zufällig Papas Liebling bist, gilt das oben Gesagte aber nicht für dich!
Offiziell muss man sich mit den anderen Leuten in der Besoldungsgruppe messen, denen wohl mehr Kompetenz zugetraut wird, wenn sie schon länger dort verweilen, statt jmd., der erst frisch aufgestiegen ist.
Juristisch gesehen kannst du nichts machen, daher nimmst du die Beurteilung in Empfang und heftest sie ab!
Wenn du zufällig Papas Liebling bist, gilt das oben Gesagte aber nicht für dich!