Pensionierte Bundesbeamtin beihilfefähig außerhalb der EU lebend

Beihilfeforum, Reisekostenforum: Fragen zu Beihilfe, Reisekosten, Trennunngsgeld, ...

Moderator: Moderatoren

Zöllner20
Beiträge: 12
Registriert: 14.01.2020 20:42
Behörde:

Pensionierte Bundesbeamtin beihilfefähig außerhalb der EU lebend

Beitrag von Zöllner20 »

Hallo zusammen,

Leider konnte ich keine konkrete Antwort hier im Forum auf meine Frage finden und hoffe da auf euer Schwarmwissen.

Ich bin pensioniert und möchte meine Rente gern dauerhaft im Ausland verleben. Außerhalb der EU. Konto und eine Meldeadresse wird bzw muss ja hier weiterhin in Deutschland bestehen bleiben.

Wie sieht es da mit der Beihilfe aus? Bin ich sowie meine minderjährigen Kinder da weiterhin behilfeberechtigt? Gibt es Einschränkungen?
Benutzeravatar
Hauseltr
Beiträge: 527
Registriert: 18.05.2013 12:21
Behörde: BEV

Re: Pensionierte Bundesbeamtin beihilfefähig außerhalb der EU lebend

Beitrag von Hauseltr »

Eine Meldeadresse in erlischt automatisch lt Gsetz wenn man über die Hälfte des Jahres im Ausland wohnt.

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden, § 17 Abs. 2 S. 1 BMG.

ZUr Beihilfe: soweit mir bekannt ist, wird die Beihilfe weiter bezahlt. Wenn die PKV weiter besteht, wird diese nach den Vorgaben ihrer Satzung/Geschäftsbedingungen zahlen.

Zur Einkommensteuer: https://www.ecovis-rts.de/aktuelles/bei ... chten.html