Anrechnung von Zeiten aus der Privatwirtschaft

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bba
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Anrechnung von Zeiten aus der Privatwirtschaft

Beitrag von bba »

Hallo zusammen,

ich war jetzt seit 14 Jahren (davon 3 Jahre Ausbildung) in der Privatwirtschaft tätig und wechsle zum Staat. Dabei werd ich erst einmal in E10 Stufe 3 mit Zulage auf 5 eingruppiert. Es wird aber seitens der Behörde direkt nach der Probezeit eine Verbeamtung angestrebt, mit dem Eingangsamt A10. Insgesamt ist der Posten mit A10-A12 eingestuft.

Bei der Anrechnung der Berufserfahrung hatte man mir nur nach längerer Verhandlung die Zulage gewährt, regulär nur Stufe 3 "einschlägige Berufserfahrung", obwohl ich deutlich mehr vorweisen kann. Jetzt frage ich mich, wie die Anrechnung von Zeiten aus der Privatwirtschaft erfolgt. Meiner Recherche (Bayern) zufolge ist die Anrechnung der Zeiten für Beamte oftmals wohlwollender (IT-Beruf). Ich würde gerne mit einer höheren Erfahrungsstufe (6-7) einsteigen. Gibt es Erfahrungswerte, mit was ich rechnen kann?
Anmerkung: Ich hab Bachelor & Master in Informatik, bin also eigentlich "überqualifiziert", meine Tätigkeiten in der Privatwirtschaft entsprechen auch mindestens den Tätigkeiten meines neuen Jobs bzw. sind eher deutlich höher qualifiziert (inkl. vorheriger Führungsposition - ich wechsle aus gesundheitlichen Gründen)

Danke!
Mainstream1
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Re: Anrechnung von Zeiten aus der Privatwirtschaft

Beitrag von Mainstream1 »

Die Behörde "muss" da gar nichts. Stufe 3 ist eher gut. Privatwirtschaft ist grundsätzlich nicht vergleichbar und du kommst ja "freiwillig"....also nicht abgeworben.
MS
BalBund
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Re: Anrechnung von Zeiten aus der Privatwirtschaft

Beitrag von BalBund »

Im Rahmen der Tarifverträge im öffentlichen Dienst wird die Anerkennung von Vorerfahrungen einerseits, wie von Mainstream aufgezeigt als KANN Regelung gesehen und auch nur für wirklich vergleichbare Tätigkeiten.

Zudem gibt es zumindest im TVöD eine Fußnote, nach der Neueinstellungen nicht über Stufe 3 erfolgen, auch wenn in den vergangenen Jahren wohl in Einzelfällen davon abgewichen wurde.

Du bist also gut beraten, nur mit Stufe 3 zu planen.
bba
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Re: Anrechnung von Zeiten aus der Privatwirtschaft

Beitrag von bba »

BalBund hat geschrieben: 2. Mär 2025, 18:46 Im Rahmen der Tarifverträge im öffentlichen Dienst wird die Anerkennung von Vorerfahrungen einerseits, wie von Mainstream aufgezeigt als KANN Regelung gesehen und auch nur für wirklich vergleichbare Tätigkeiten.

Zudem gibt es zumindest im TVöD eine Fußnote, nach der Neueinstellungen nicht über Stufe 3 erfolgen, auch wenn in den vergangenen Jahren wohl in Einzelfällen davon abgewichen wurde.

Du bist also gut beraten, nur mit Stufe 3 zu planen.
Hallo,

Für das Angestelltenverhältnis ist mir Stufe 3 mit Zulage auf Stufe 5 bereits sicher. Wird die Einordnung bei Verbeamtungen ähnlich restriktiv gehandhabt?
Mainstream1
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Re: Anrechnung von Zeiten aus der Privatwirtschaft

Beitrag von Mainstream1 »

Das was jetzt anerkannt wird, wäre dann das Maximum.
MS
Jupiter
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Re: Anrechnung von Zeiten aus der Privatwirtschaft

Beitrag von Jupiter »

Hallo, frag doch Deinen neuen Dienstherrn, ob Du nach Verbeamtung mit dem IT-Fachkräftezuschlag nach Art. 60a BayBesG rechnen darfst. Das wäre evtl. noch viel lohnender. Es können ggf. bis zu 400 € monatlich für bis zu 10 Jahre gezahlt werden.
BalBund
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Re: Anrechnung von Zeiten aus der Privatwirtschaft

Beitrag von BalBund »

+1 für die weitere Antwort von Mainstream. Stufe 6/7 wirst Du Dir über die Zeit ersitzen müssen, die gibt es vorher nicht. Bei einer Verbeamtung wird die Erfahrungsstufe abzüglich der Analogzeit für den Vorbereitungsdienst übernommen (also je nach Laufbahn 18 bis 30 Monate um die sich Deine Beamtenstufe verringern kann).
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Aufsteiger85
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Re: Anrechnung von Zeiten aus der Privatwirtschaft

Beitrag von Aufsteiger85 »

BalBund hat geschrieben: 4. Mär 2025, 17:45 +1 für die weitere Antwort von Mainstream. Stufe 6/7 wirst Du Dir über die Zeit ersitzen müssen, die gibt es vorher nicht. Bei einer Verbeamtung wird die Erfahrungsstufe abzüglich der Analogzeit für den Vorbereitungsdienst übernommen (also je nach Laufbahn 18 bis 30 Monate um die sich Deine Beamtenstufe verringern kann).
Das könnte man missverstehen. Die Stufenlaufzeiten für Beamte und Tarifbeschäftigte sind nicht identisch. Die Zeit in Jahren wird voll angerechnet, eine Stufe 4 (1+2+3=6 Jahre nötig) des TVÖD wird aber nicht automatisch eine Stufe 4 (2+3+3=8 Jahre nötig) i.S.d. BBesG sondern bspw. eine Stufe 3 (abzüglich für die Befähigung nötiger Zeiten).
BalBund
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Re: Anrechnung von Zeiten aus der Privatwirtschaft

Beitrag von BalBund »

Aufsteiger85 hat geschrieben: 5. Mär 2025, 12:08 Das könnte man missverstehen. Die Stufenlaufzeiten für Beamte und Tarifbeschäftigte sind nicht identisch. Die Zeit in Jahren wird voll angerechnet, eine Stufe 4 (1+2+3=6 Jahre nötig) des TVÖD wird aber nicht automatisch eine Stufe 4 (2+3+3=8 Jahre nötig) i.S.d. BBesG sondern bspw. eine Stufe 3 (abzüglich für die Befähigung nötiger Zeiten).
So war es gemeint, danke fürs nochmal klarer formulieren Aufsteiger ;)
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