Heute sah ich eine neue Regelung der Beihilfevorschriften (Bund) dahingehend, dass Arzneien nur noch zu höchstens den Festpreisen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherungen berücksichtigt werden.
Beispiel:
Präparat XY kostet: 50 EUR
Festpreis für Wirkstoff: 30 EUR
Berücksichtigt: 30 EUR
Davon wird die Rezeptgebühr (5 EUR) abgezogen, verbleiben: 25 EUR
Darauf Beihilfesatz (50%) ==> 12,50 EUR Beihilfe
War das schon länger bekannt und/oder ist das mal wieder eine (kleine) Kürzung ???
