Anrechnung Arbeitgeberzuschüsse KV/PV und ZVK auf Pension

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Platy85
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Anrechnung Arbeitgeberzuschüsse KV/PV und ZVK auf Pension

Beitrag von Platy85 »

Liebes Forum,

danke für die Aufnahme. Ich freue mich auf den Austausch unter Gleichgesinnten :-)

Aktuell habe ich folgendes dringendes Problem und benötige eurer Feedback:

Ich bin ehemaliger Kirchenbeamter (Baden-Württemberg) und aufgrund Dienstunfähigkeit frühpensioniert. Zuständig für die Auszahlung der Pension ist der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg, kurz KVBW (im Gegensatz zum Landesamt für Besoldung für Landesbeamte).

Da die Mindestversorgung natürlich kein feudales Leben erlaubt, gehe ich seit einiger Zeit noch einem Teilzeitjob nach. Es ist unstrittig, dass Arbeitsentgelt auf die Pension angerechnet wird und bei Überschreiten gewisser Grenzen die Pension kürzt bis max. auf 20%.

Nun "überraschte" mich der KVBW allerdings die Tage mit einem besonders unerfreulichen Schreiben.

Aus heiterem Himmel rechnet er nicht nur das Brutto-Entgelt auf die Pension an, sondern auch die gezahlten Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitgeberanteile zur ZVK-Rente. Das führt zu einer immensen Nachzahlung von knapp 3500 Euro sowie zu zukünftigen Pensionskürzungen von ca. 650 Euro / brutto je Monat, was den kompletten Teilzeitjob unrentabel machen würde.

Ich habe intensiv recherchiert zum Thema, was eigentlich alles unter das Einkommen des § 68 Beamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg fällt, eben jener Vorschrift, die die Anrechung von Einkommen auf die Pension hier in Ba-Wü regelt.

Leider finde ich nichts dazu. Es scheinen auch keine Kommentare oder veröffentlichte Dienstanweisungen dazu zu existieren. Bemerkenswerterweise nennt selbst der KVBW auf seinem Merkblatt nichts dazu:

https://www.kvbw.de/pb/site/KVBW-2017-p ... chnung.pdf

Lange Rede, kurzer Sinn.... Meine Eingangsfragen an euch lauten:

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht, dass bei einem Hinzuverdienst auch Arbeitgeberzuschüsse angerechnet werden? Falls ja, hat sich jemand dagegen (erfolgreich?) gewehrt?

Ich danke euch für eure Antworten.
Dienstunfall_L
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Re: Anrechnung Arbeitgeberzuschüsse KV/PV und ZVK auf Pension

Beitrag von Dienstunfall_L »

Heißt „aus heiterem Himmel“, dass in Vergangenheit und rechtskräftig die Anteile, die jetzt abgezogen werden sollen, nicht abgezogen wurden? Auf die Frage, ob und wie du das zukünftig abwenden kannst, habe ich keine Antwort. Aber evtl. lässt sich die Rückzahlung 3500,- verhindern, weil das Geld aufgebraucht ist und du darauf vertrauen konntest, dass es keine geänderte Rechtsauffassung gibt. Liegt der Fehler bei der Zahlstelle, dass sie zu spät bemerkt hat, dass Abzüge vorzunehmen sind, dann sehe ich auch Chance, dass die Rückzahlungsforderung abwendbar ist.
Platy85
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Re: Anrechnung Arbeitgeberzuschüsse KV/PV und ZVK auf Pension

Beitrag von Platy85 »

Danke Dienstunfall_L für deine schnelle Anwort.

Genau das heißt "aus heiterem Himmel".... seit ca. 2 Jahren hatte / habe ich Nebentätigkeiten, bei denen auf den Gehaltsrechnungen die Arbeitgeberzuschüsse zur pKV und PV explizit aufgeführt wurden. Muss ja auch so sein...
Bislang ignorierte das der KVBW.

Seit 01.02. diesen Jahres habe ich nun einen neuen Job angenommen. Jetzt, natürlich genau passend nach Erfüllung der Probezeit, kam dann das Schreiben mit der Rückforderung.

Da ich das Recht auf Anhörung habe, habe ich mich genau wie du sagtest auf Vertrauensschutz berufen, bin mir aber sicher, dass das natürlich erst einmal abgelehnt wird und ich mich schon in einem langen Widerspruchs- und Klageverfahren sehe.

Generell finde ich es eben bemerkswert, dass der KVBW nirgends aufführt, was er eigentlich alles als Einkommen definiert, mich dann ein halbes Jahr arbeiten lässt und nun daher kommt und sagt "Rückzahlung bitte".

Ganz kurios ist das ja bei den Arbeitgeberanteilen zur ZVK-Rente, die ja sogar aus dem Hause KVBW kommt. Um später eine ZVK-Rente zu erhalten, muss eine Wartezeit von 60 Kalendermonaten erfüllt sein. Diese habe ich bei weitem noch nicht erfüllt. Würde ich nun kündigen, bekäme ich nur die Arbeitnehmer-Anteile, die ich eingezahlt habe zurück, nicht aber die Arbeitgeberanteile. Das heißt der KVBW betrachtet Arbeitgeberzuschüsse zu einer Zusatzrente als Einkommen, für die ich bei Ausscheiden innerhalb der ersten 59 Beschäftigungsmonate nicht 1 Cent als Auszahlung oder spätere Rente sehen würde.
Zumal ja die spätere ZVK-Rente, wenn die Wartezeit erfüllt ist, ja auch auf die Pension angerechnet wird, sodass hier in meinen Augen sogar eine (unzulässige) Doppelanrechnung stattfindet.
Gertrud1927
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Re: Anrechnung Arbeitgeberzuschüsse KV/PV und ZVK auf Pension

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich hab nicht die Verwaltungsvorschrift für Dein Beamtengesetz gesucht .
Aber mal in die vom BeamtVg im Bund geschaut Weil es ja oft ähnlich ist.
Unter § 53.7 gibt es da Einträge was alles dazu gehört.
Deine Zusatzkasse denke ich ist dabei unter 53.7.1.2
Aber kannst ja mal schauen ob Du eine Verwaltungsanweisung oder Ausführungsbestimmungen für Dein Versorgungsgesetz findest.
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 011423.htm
Jetzt unke ich.
Dein Beitrag für die beihilfekonforme PKV ist ja nur ein Teilbetrag für die Restkosten. Den verringerst Du ja noch einmal um die Hälfte Arbeitgeberzuschuss. Ist ja auch kein Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung sondern ein Zuschuss zu Deinem Gehalt.
Platy85
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Re: Anrechnung Arbeitgeberzuschüsse KV/PV und ZVK auf Pension

Beitrag von Platy85 »

Danke Gertrud, genau so eine Verwaltungsanweisung oder ähnliches für Baden-Württemberg suche ich, die explizit aufzählt, was unter Einkommen fällt.

§ 68 Abs. 5 Landesbeamtenversorgungsgesetz BW macht dazu leider keine Aussage und verweist auch auf keine andere Vorschrift.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 02414.html

Auch in den Bescheiden / Schreiben der Pensionstelle zur Einkommensanrechnung wird außer § 68 nichts genannt.

Deshalb bin ich stutzig. Wenn schon gekürzt wird, will ich wissen, wo das steht :-)
Dienstunfall_L
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Re: Anrechnung Arbeitgeberzuschüsse KV/PV und ZVK auf Pension

Beitrag von Dienstunfall_L »

Du schreibst: „ Wenn schon gekürzt wird, will ich wissen, wo das steht “ Dann frage nach der Rechtsgrundlage. Die Auskunft muss dir gegeben werden.
Platy85
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Re: Anrechnung Arbeitgeberzuschüsse KV/PV und ZVK auf Pension

Beitrag von Platy85 »

@ Dienstunfall_L:

Wenn mir der offizielle Rückforderungsbescheid ins Haus flattert, wovon ich ausgehe, wird das sowieso ein Fall für den Fachanwalt, der dann Akteneinsicht beantragt.

Ich wollte mich eben vorab hier erkundigen und mich mit Betroffenen austauschen. Es ist ja unmöglich, dass ich der einzige Beamte im DDU-Ruhestand in Deutschland bin, der nebenher noch über Minijob-Basis hinaus arbeitet.
lavinia21
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Re: Anrechnung Arbeitgeberzuschüsse KV/PV und ZVK auf Pension

Beitrag von lavinia21 »

Ich würde ggf. eher den umgekehrten Weg gehen und fragen, welche Zahlungen/Art von Einkommen nicht angerechnet wird. Das ist in BW beim LBV zumindest recht simpel und beschränkt sich mehr oder minder auf Zahlungen, die in keinem wirklichen Zusammenhang mit irgendeiner Arbeitstätigkeit bestehen, ergo eher Dividenden/Vermietung, d.h. passives Einkommen.

Der AG-Zuschuss erhöht doch das Einkommen oder sehe ich das falsch? Zudem steht es in einem Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit.