Pension

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Angelina1962
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Pension

Beitrag von Angelina1962 »

Hallo,
Ich befinde mich momentan in Dienstunfähigkeit und werde 62.
Wann kann, und wann muss ich was beantragen, um endgültig in Ruhestand zu gehen? Gibt's eine Beratungsstelle so wie die DRV das auch hat? Kann ich vorzeitig mitc63 gehen und wie viel wird mir dann von der DU pension abgezogen?


Danke.
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zeerookah
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Re: Pension

Beitrag von zeerookah »

Du bist im Ruhestand und bekommst vermutlich die Mindestversorgung. Was willst Du da beantragen?
Und wirst sicherlich von der BAnst PT betreut.
Wo willst Du vorzeitig mit 63 hingehen? Wenn Du das für Dich gesetzliche Rentenalter erreichst, wirst Du von der BAnst PT aufgefordert einen Rentenantrag bei der DRV zu stellen. Ebenso bei der VAP wenn Du da noch zusätzliche Ansprüche hast.
Über beides verlangt die BAnst PT einen Nachweis von Dir das Du auch mitarbeitest.
Wenn Du mit 63 vorzeitig bei der DRV Ansprüche stellen willst mußt Du dich an die wenden (Du wirst aber mit Sicherheit nicht die Vorraussetzungen erfüllen)
Vielleicht noch mal zur Verdeutlichung für Dich: Du bist schon seit 20 Jahren im Ruhestand. Endgültig gibt es da nicht. Es gibt keine Unterscheidung.
Wenn da Dir irgend wer was erzählt ist das dummes Geschwafel.
Dienstunfall_L
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Re: Pension

Beitrag von Dienstunfall_L »

Ob A. bei der DRV Ansprüche hat, geht aus dem Beitrag nicht hervor. Ich verstehe es nicht so, dass die Zurruhesetzung bereits erfolgt ist oder angekündigt wurde. „In Dienstunfähigkeit“ kann auch bedeuten, dass A. zurzeit krankgeschrieben ist. @Angelina1962, bitte schreibe genauer, welche Situation gegeben ist. Wenn die Zurruhesetzung schon erfolgt ist, dann müsstest du ja nicht erfragen, wie hoch die Abzüge sein werden. Dazu: „Die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit ist für Beamte mit einem Versorgungsabschlag verbunden. Dieser beträgt 0,3 % pro Monat und somit 3,6 % pro Jahr. Gedeckelt ist er bei 10,8 %.“ https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 68134.html
Wenn die Zurruhesetzung schon erfolgt ist, dann ist nicht möglich, eine Zurruhesetzung zu beantragen.
Wenn du zurzeit krankgeschrieben bist, dann ist finanziell am besten abzuwarten, bis der DH aktiv wird.

Diese Auskünfte gelten nicht für den Fall, dass man wegen eines Dienstunfalls oder einer Berufskrankheit dienstunfähig ist. Nach einem Dienstunfall gelten andere Regeln.
Pipapo
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Re: Pension

Beitrag von Pipapo »

Angelina1962 hat geschrieben: 22.02.2024 09:00 Hallo, ich bin gerade auch völlig durcheinander. Ich habe gestern zum ERSTEN Mal so einen Fragebogen ( DU, Wiederherstellung) beko.men.
NACH 22 JAHREN.
..,,,
Die TE ist seid 22 Jahren im Ruhestand. Und wer im Ruhestand ist kann keinen Ruhestand beantragen.

Bei bisher 5 Beiträgen der TE kann man sich ka schon mal die Mühe machen und in den Beiträgen nachlesen.
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zeerookah
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Re: Pension

Beitrag von zeerookah »

Zur Info
Die Threaderstellerin ist seit ca. 2002 in DU wegen Burnout.
Das wäre dann die längste Krankschreibung der Geschichte und ein Fall für's Guinness Buch
Dienstunfall_L
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Re: Pension

Beitrag von Dienstunfall_L »

Sorry, ich hab nicht recherchiert,ob es andere Beiträge von A.1962 hier gibt, sd. nur den Eingangsbeitrag gelesen und wusste nicht, dass vor 22 J. Zurruhesetzung erfolgte. Sehe keine Fehler, wenn ich nicht erst recherchiere, aber egal. Angelina1962, was ist also nun übrig an Fragen? Du bist im Ruhestand und kannst nicht beeinflussen, ob dir Fragenbögen wegen des Gesundheitszustands zugeschickt werden, indem du in Ruhestand gehst, denn du bist im Ruhestand.
Die Info (die ich oben schrieb) wegen der Abzüge ist auch nicht relevant für dich. Die Infos mit DRV vermutlich schon, die anderen Schreibenden haben ja recherchiert und scheinen mehr zu wissen über deine Hintergründe als im Eingangsthread steht.
Angelina1962
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Re: Pension

Beitrag von Angelina1962 »

Hallo,
Ich hab mich wahrlich total falsch ausgedrückt, sorry dafür.
Ja, es stimmt , ich bin in DU seit 22 Jahren( was aktuell gerade überprüft wird) aber dann bin ich doch nicht automatisch gleichzeitig im Ruhestand, oder versteh ich da was falsch? Wenn es so wäre, könnte man ja nicht die DU überprüfen, dann wäre der Drops ja bereits gelutscht. :-)
Deshalb kam bei mir die Frage auf, da ich bei der DRV erst mit 67 in " rente", gehen kann, WIE sieht es bei der Telekom aus? Muss ich irgendwann einen Antrag stellen auf " vorzeitige" pensionierung( damit die DU Überprüfungen aufhören) oder WIE GEHT DAS DA?
Ich hoffe, ich hab mich nun klarer ausgedrückt und danke schon mal für eure Antworten.
Pipapo
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Re: Pension

Beitrag von Pipapo »

Du bist im Ruhestand, sonst würdest du ja keine Versorgungsbezüge bekommen. Aber da du wegen Dienstunfähigkeit im Ruhestand bist, kann der Dienstherr durch eine Untersuchung überprüfen lassen, ob die Gründe für die Dienstunfähigkeit weiterhin bestehen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann dich der Dienstherr wieder in den aktiven Diest reaktivieren.
Dienstunfall_L
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Re: Pension

Beitrag von Dienstunfall_L »

Vor deiner Zurruhesetzung wurdest du bestimmt amtsärztlich eingeladen, um deinen Gesundheitszustand zu überprüfen. Nachdem festgestellt wurde, dass keine Aussicht auf Dienstfähigkeit innerhalb von 6 Monaten erlangt werden wird, hast du vor der Zurruhesetzung bestimmt eine Ankündigung erhalten, dass die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit geplant ist. Dann hast du sicherlich eine Zurruhesetzungsurkunde erhalten.
Dieser Prozess und die Unterlagen sollten dir verdeutlicht haben, dass die Zurruhesetzung erfolgt ist. Nicht zuletzt zeigt das auch die Bezügemitteilung. Last but not least gehst du seit 22 Jahren nicht mehr zum Dienst und reichst (natürlich) auch keine Krankmeldung ein. Was denkst du ist das, wenn es kein „Ruhestand“ sein soll???

Du bist im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und nicht aus Altersgründen. Dein Dienstherr hat das Recht und u.U. auch die Pflicht zu prüfen, ob deine Dienstfähigkeit wieder hergestellt wurde. Während dieses Prüfverfahrens bist du weiterhin im Ruhestand. Sofern dein Gesundheitszustand sich soweit verbessert haben sollte, dass deine Dienstfähigkeit wieder gegeben ist und eine Reaktivierung geplant ist, erhältst du das schriftlich. Solange du keine solche Mitteilung erhältst, befindest du dich im Ruhestand (wegen Dienstunfähigkeit).

Während man im Ruhestand (wegen Dienstunfähigkeit) ist, kann man nicht beantragen, in den Ruhestand (aus Altersgründen) versetzt zu werden.
Herm
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Re: Pension

Beitrag von Herm »

Zitat: damit die DU Überprüfungen aufhören

Mit 62 ist das die letzte Überprüfung..wenn Du alles richtig machst.

Es gibt nur aktive Beamte und Versorgungsempfänger.
Du bist "DDU Versorgungsempfängerinn" und bekommst
Versorgungsbezüge seit 22 Jahren.
Das ändert sich auch nicht mit 67 Jahren.

Falls Du noch Rentenansprüche hast mit 67 Jahren (60 Monate
Beitragszeit) musst Du die Rente beantragen. (3 Monate vorher)
Den Rentenbescheid musst Du der Bundesanstalt Post-T. vorlegen.

Die Versorgungsbezüge werden dann gekürzt..die Rente voll
ausgezahlt.
Kein Rentenanspruch..alles bleibt wie es ist.
Die Versorgungsbezüge steigen im Rahmen der Besoldungserhöhungen.
Mehr Geld gibt es nicht im DDU Fall nur weil "Mann/Frau" 67 wird.
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zeerookah
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Re: Pension

Beitrag von zeerookah »

@Angelina1962 ****gelöscht****
Leo
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Re: Pension

Beitrag von Leo »

zeerookah hat geschrieben: 10.04.2024 17:41 @Angelina1962 ****gelöscht****
:mrgreen:
Bei allem Respekt,aber das wird nun doch unangemessen persönlich,nicht wahr?Du wirfst Angelina Beschränktheit vor und benimmst dich selbst daneben.Lass uns doch konstruktiv und sachlich bleiben - dies ist zielführender und entspricht zivilisiertem Verhalten. MfG
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Re: Pension

Beitrag von Dienstunfall_L »

Danke, Leo.
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Re: Pension

Beitrag von Possi »

Das sehe ich auch wie Leo. Der Beitrag ist unangemessen. Unsere Kollegen in eD leisten einen phantastischen Job. Schlimm genug, dass nicht alle zum Ruhestand die Endstufe erreichen.
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zeerookah
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Re: Pension

Beitrag von zeerookah »

Von einen Beamten erwarte ich eine bessere und klarere Beschreibung der Sachlage. Man sollte schon wissen das man seit 22 Jahre im Ruhestand ist.
Besonders wenn man seit 22 Jahren gerne seine Pension für nichts kassiert. In dieser Zeit könnte man sich ja auch mal von seiner Überarbeitung = Burnout erholt haben. Und nicht noch schreiben Oh Gott oh Gott die wollen jetzt nach 22 Jahren von mir wissen ob ich immer noch überarbeitet bin.
Man muß einfach nur mal die Beiträge der Threaderstellerin alle lesen.

Aber mein Tipp an alle die mit meinen Beitrag von vorhin nicht einverstanden sind: Einfach an die Mods melden. Vielleicht wird er dann gelöscht oder Ich werde an den Pranger gestellt und jeder darf anonym mal einen Stein nach mir werfen... :!: