Kann mir hier jemand erklären, ob sich meine Versorgungsbezüge mit Erreichen des 67. Lebensjahrs noch erhöhen? Mein Ruhegehaltssatz beträgt nur 39,09%.
Verstehe das alles nicht und habe so viele Fragen.
Beim Versorgungsservice wurde ich abgewimmelt, sie haben viel zu tun und können mir da keine Hilfe anbieten.
Ich bin Mitte 50 und seit einigen Jahren im vorzeitigen Ruhestand. Zahle noch in die gesetzliche Rente ein und würde gerne wissen, ob mir da später etwas abgezogen wird.
Ich lese hier immer von Höchstsatz 71,5%. Da bin ich ja meilenweit von entfernt.
Ruhegehaltssatz
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Re: Ruhegehaltssatz
Klare Antwort: Nein, dein aktueller Ruhegehaltssatz wird sich nicht mehr ändern.Sonnenlicht70 hat geschrieben: ↑08.03.2024 19:57 Kann mir hier jemand erklären, ob sich meine Versorgungsbezüge mit Erreichen des 67. Lebensjahrs noch erhöhen?
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Re: Ruhegehaltssatz
Sonnenlicht, wenn du so viele Fragen hast, versuche sie zu klären, es ist den Versuch wert, das über dies Forum zu tun.
Pipapo schrieb schon: Der Ruhegehaltsatz ändert sich nicht durch Erreichen des 67. Lj.
Rente: Hast du die Wartezeit (60 Monate) erfüllt?
Dann 3 Monate vor Renteneintritt die Rente beantragen. Nichtbeantragung ist nachteilig für dich, die Gegenrechnung mit Versorgung erfolgt sowieso und wenn es zu Abzügen kommt, dann auch ohne Rentenbezug, wenn es diesen nur aufgrund der Nichtbeantragung nicht gibt.
Pipapo schrieb schon: Der Ruhegehaltsatz ändert sich nicht durch Erreichen des 67. Lj.
Rente: Hast du die Wartezeit (60 Monate) erfüllt?
Dann 3 Monate vor Renteneintritt die Rente beantragen. Nichtbeantragung ist nachteilig für dich, die Gegenrechnung mit Versorgung erfolgt sowieso und wenn es zu Abzügen kommt, dann auch ohne Rentenbezug, wenn es diesen nur aufgrund der Nichtbeantragung nicht gibt.
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Re: Ruhegehaltssatz
Gehe ich recht in der Annahme, dass du nur eine Mindestversorgung erhältst? Rentenansprüche würde deine Mindestversorgung nicht erhöhen und so lange verrechnet, bis du die Mindestversorgung überschreitest. Ich musste mich bei der Beantragung meiner Pension zur Rente erklären und unterschreiben dass ich diese 3 Monate vor Anspruch bei der DRV beantrage.Sonnenlicht70 hat geschrieben: ↑08.03.2024 19:57 Kann mir hier jemand erklären, ob sich meine Versorgungsbezüge mit Erreichen des 67. Lebensjahrs noch erhöhen? Mein Ruhegehaltssatz beträgt nur 39,09%.
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Re: Ruhegehaltssatz
Stelle deine Fragen am besten auch schriftlich mit gewünschter Eingangsbestätigung auch an deine Pensionsbehörde bzw DRV, mir wurde dort gesagt, dass auf schriftliche Fragen reagiert werden müsse, auch wenn es zeitlich nicht sofort passiere.
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Re: Ruhegehaltssatz
Ich habe die Erfahrung gemacht, auch bei der DRV, dass E-Mails ebenfalls (zeitnah) beantwortet werden.
"Eine E-Mail ist einfach und macht keine Probleme", wie ein Lehrer meines Kindes mal sagte. Nachdem er dann die E-Mail von mir bekommen hatte, war er wohl anderer Meinung. Aber, er hat sich sofort gekümmert.
"Eine E-Mail ist einfach und macht keine Probleme", wie ein Lehrer meines Kindes mal sagte. Nachdem er dann die E-Mail von mir bekommen hatte, war er wohl anderer Meinung. Aber, er hat sich sofort gekümmert.
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Re: Ruhegehaltssatz
Die DRV beantwortet, so meine Erfahrung, keine Fragen zur Beamtenversorgung oder Anrechnung der Rente.
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Re: Ruhegehaltssatz
@sonnenlicht70
Wenn du vor deiner Verbeamtung in die Rentenkasse eingezahlt hast, kannst du auf Antrag gem. § 14a BeamtVG einen Antrag auf Erhöung deiner Versorgungsbezüge stellen.
Weiteres dazu findest du u.a. hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14a.html
Beachte hierzu!
Mit Erreichung deines Renteneintrittsalter fällt die Erhöhung weg. Du mußt daher rechtzeitig einen Antrag bei der Rentenkasse auf Zahlung deiner Rente stellen.
Wenn du vor deiner Verbeamtung in die Rentenkasse eingezahlt hast, kannst du auf Antrag gem. § 14a BeamtVG einen Antrag auf Erhöung deiner Versorgungsbezüge stellen.
Weiteres dazu findest du u.a. hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__14a.html
Beachte hierzu!
Mit Erreichung deines Renteneintrittsalter fällt die Erhöhung weg. Du mußt daher rechtzeitig einen Antrag bei der Rentenkasse auf Zahlung deiner Rente stellen.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.