Versorgungsabschlag
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Versorgungsabschlag
Hallo,
mein Eintritt in den Ruhestand ist der 01.04.2031. Ich habe aber schon am 01.10.2029 45 Jahre öffentlicher Dienst hinter mir. Zusätzlich habe ich vor dem öffentlichen Dienst nach 4,5 Jahre in der freien Wirtschaft geschafft. Ich hatte die Hoffnung, dass ich nach 45 Dienstjahren Ö.D. ohne Versorgungsabschlag gehen kann. Der Versorgungsrechner ermittelt aber immer einen Abschlag von knapp 6 %. Kann das richtig sein? Gibt es eine Möglichkeit, auch die 4,5 Jahre freie Wirtschaft bei der Berechnung des Versorgungsabschlags zu berücksichtigen? Ich diene in Schleswig Holstein.
LG
Nordlicht
mein Eintritt in den Ruhestand ist der 01.04.2031. Ich habe aber schon am 01.10.2029 45 Jahre öffentlicher Dienst hinter mir. Zusätzlich habe ich vor dem öffentlichen Dienst nach 4,5 Jahre in der freien Wirtschaft geschafft. Ich hatte die Hoffnung, dass ich nach 45 Dienstjahren Ö.D. ohne Versorgungsabschlag gehen kann. Der Versorgungsrechner ermittelt aber immer einen Abschlag von knapp 6 %. Kann das richtig sein? Gibt es eine Möglichkeit, auch die 4,5 Jahre freie Wirtschaft bei der Berechnung des Versorgungsabschlags zu berücksichtigen? Ich diene in Schleswig Holstein.
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Nordlicht
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Re: Versorgungsabschlag
Es bleibt immer beim Alter von 65 und 45 Dienstjahren, damit es keinen Abzug gibt. Bei Schwerbehinderung ab 59% gelten andere Regelungen.
Bis 2031 fließt auch noch viel Wasser den Rhein runter, d. h. Die aktuelle Regelung dann ohne Abschlag 2 Jahre früher gehen zu können, wird wahrscheinlich entfallen.
Bis 2031 fließt auch noch viel Wasser den Rhein runter, d. h. Die aktuelle Regelung dann ohne Abschlag 2 Jahre früher gehen zu können, wird wahrscheinlich entfallen.
MS
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Re: Versorgungsabschlag
Hallo Mainstream1,
schwerbehindert ist man ab einem Grad der Behinderung von 50.
Wie sicher ist deine Prognose?
schwerbehindert ist man ab einem Grad der Behinderung von 50.
Wie sicher ist deine Prognose?
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Re: Versorgungsabschlag
Das ist ein Tippfehler, 9 statt 0 getroffen. 
(Er) kennt man aber....bei gutem Willen.

(Er) kennt man aber....bei gutem Willen.

MS
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Re: Versorgungsabschlag
@Nordlicht123 versuch es doch mit Teilzeit wenn es für Dich im Dienst nicht mehr so erträglich ist, Du aber noch etliche Jahre vor dir hast.
Kannst Du Dich dann auch schon mal an die geringeren Bezüge gewöhnen die Dich dann ab Pensionierung erwarten
Kannst Du Dich dann auch schon mal an die geringeren Bezüge gewöhnen die Dich dann ab Pensionierung erwarten

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Re: Versorgungsabschlag
Ich kann jedenfalls versichern, dass die ca 7 Jahre schneller herumgehen, als man denkt.
Mit der Teilzeit der Vorschlag ist gut, aber nicht jeder kann sich das leisten. Und es wird auch nicht immer bewilligt.
Mit der Teilzeit der Vorschlag ist gut, aber nicht jeder kann sich das leisten. Und es wird auch nicht immer bewilligt.
MS
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Re: Versorgungsabschlag
Dann seh ich aber für die Pension schwarz...Mainstream1 hat geschrieben: ↑27.02.2024 17:53 Mit der Teilzeit der Vorschlag ist gut, aber nicht jeder kann sich das leisten.
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Re: Versorgungsabschlag
Die Aussage stimmt mE so nicht so ganz...Mainstream1 hat geschrieben: ↑27.02.2024 14:31 Es bleibt immer beim Alter von 65 und 45 Dienstjahren, damit es keinen Abzug gibt. Bei Schwerbehinderung ab 59% gelten andere Regelungen.
Bis 2031 fließt auch noch viel Wasser den Rhein runter, d. h. Die aktuelle Regelung dann ohne Abschlag 2 Jahre früher gehen zu können, wird wahrscheinlich entfallen.
Beamte können auf ihren Antrag vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie schwerbehindert im Sinne des §2 Abs.2 des SGB IX sind- allerdings hier mit Abschlag. Ohne Abschlag gehts auch erst hier ab dem 65 Lj. (ich gehe davon aus, dass Nordlicht ab Jg 1964 ist ).
Einzige Ausnahme bei DU: Das Ruhegehalt wird nicht vermindert, wenn der Beamte zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand das 63. Lebensjahr vollendet und mindestens 40 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit hatte...
Gruß
Martin
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Re: Versorgungsabschlag
Es ging ja um den Ruhestand ohne Abschlag.
Mit Abschlag geht es natürlich früher, mit und ohne Schwerbehinderung. Bei Schwerbehinderung ist der maximale Abschlag niedriger begrenzt.
Das ist aber ein anderes Thema. Da gelten auch andere Mindestzeiten als die 45 Jahre.
Mit Abschlag geht es natürlich früher, mit und ohne Schwerbehinderung. Bei Schwerbehinderung ist der maximale Abschlag niedriger begrenzt.
Das ist aber ein anderes Thema. Da gelten auch andere Mindestzeiten als die 45 Jahre.
MS
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Re: Versorgungsabschlag
Ja, eben!
Bei DU ab dem 63. Lj.....
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Re: Versorgungsabschlag
Von DU war nun auch nicht die Rede.
Das sind nochmals andere Regelungen.
Eine DU fällt auch nicht vom Himmel.
Das lebe ich an solchen Diskussionen immer, wrnn die eigentliche Fallstellung einfach mal so abgeändert wird.
Das sind nochmals andere Regelungen.
Eine DU fällt auch nicht vom Himmel.
Das lebe ich an solchen Diskussionen immer, wrnn die eigentliche Fallstellung einfach mal so abgeändert wird.

MS
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Re: Versorgungsabschlag
@Nordlicht die Frage: Hast du am 01.10.2029 das 65. Lj. vollendet?
Wenn ja, dann wäre dein Ruhestandeintritt am 1.10.29 bei 45 Dienstjahren abschlagfrei - vorausgesetzt, die entsprechenden Gesetze bleiben bis dahin bestehen.
Wenn ja, dann wäre dein Ruhestandeintritt am 1.10.29 bei 45 Dienstjahren abschlagfrei - vorausgesetzt, die entsprechenden Gesetze bleiben bis dahin bestehen.
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Re: Versorgungsabschlag
Hallo,
ja das 65 Lebensjahr habe ich dann beendet. Aber trotzdem rechnet der Versorgungrechner im Web mit einem Versorgungsabschlag. Das ist es was mich beunruhigt. Bis zum 65 LJ halte ich schon durch, aber länger habe ich echt keine Motivation. Bisher habe ich die 50 % noch nicht, aber es steht demnächst ein Verfahren vor dem Sozialgericht an.
ja das 65 Lebensjahr habe ich dann beendet. Aber trotzdem rechnet der Versorgungrechner im Web mit einem Versorgungsabschlag. Das ist es was mich beunruhigt. Bis zum 65 LJ halte ich schon durch, aber länger habe ich echt keine Motivation. Bisher habe ich die 50 % noch nicht, aber es steht demnächst ein Verfahren vor dem Sozialgericht an.
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Re: Versorgungsabschlag
Dann hast du entweder einen falschen Versorgungsrechner oder deine Eingaben waren nicht korrekt.
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Re: Versorgungsabschlag
Ich habe das mal beim Bundesversorgungsrechner gecheckt.
Da muss man den Haken bei Antragsruhestand ab 63 setzen und den Beginn der Versorgung ab dem vollenndetem 65 Lebensjahr als Zeitdatum eingeben.
Dann rechnet er korrekt, wenn die Summe der Dienstzeit 45 Jahre ergibt den Versorgungsbezug ohne Abschlag.
Vielleicht ist das ja beim Landesrechner auch so. Schließlich subsumiert sich auch Antrag mit 65 unter den Begriff Antrag ab 63...weil alles was nach 63 mit Antrag geht, auch dazu gehört.
Viel Erfolg bei der Eingabe!
Da muss man den Haken bei Antragsruhestand ab 63 setzen und den Beginn der Versorgung ab dem vollenndetem 65 Lebensjahr als Zeitdatum eingeben.
Dann rechnet er korrekt, wenn die Summe der Dienstzeit 45 Jahre ergibt den Versorgungsbezug ohne Abschlag.
Vielleicht ist das ja beim Landesrechner auch so. Schließlich subsumiert sich auch Antrag mit 65 unter den Begriff Antrag ab 63...weil alles was nach 63 mit Antrag geht, auch dazu gehört.
Viel Erfolg bei der Eingabe!
MS