Wer hat Infos oder einen Antrag vom BEV zu dieser Angelegenheit erhalten ?
Dort scheint sich noch niemand damit beschäftigt zu haben. Ich solle einen formlosen Antrag stellen.
Im Netz gibt es widersprüchliche Aussagen wer überhaupt berechtigt ist diese Nachforderung zu stellen.
Hat jemand weitere Informationen?
Anerkennung ruhegehaltfähige Dienstzeit vor Vollendung 17. Lebensjahr
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Re: Anerkennung ruhegehaltfähige Dienstzeit vor Vollendung 17. Lebensjahr
Hallo Rosi1958.
Natürlich bist du berechtigt, die Nachforderung zu stellen. Ob sie gewährt wird, entscheidet die Stelle, die deinen Ruhegehaltssatz festlegt.
Ich würde das auf jeden Fall machen (hab ich auch schon).
Du schreibst einfach, dass du die Anerkennung deiner Dienstzeit vor Vollendung des 17. Lebensjahres als ruhegehaltsfähig rückwirkend zum 01.05.2023 beantragst und verweist auf das Urteil BVerwG 2 C 11.22.
Kopien der Unterlagen, die die entsprechende Dienstzeit belegen, fügst du dem Schreiben bei.
Der Aufwand für dich ist also gering und wenn deinem Antrag stattgegeben wird, bekommst du jeden Monat ein paar Euro mehr.
Natürlich bist du berechtigt, die Nachforderung zu stellen. Ob sie gewährt wird, entscheidet die Stelle, die deinen Ruhegehaltssatz festlegt.
Ich würde das auf jeden Fall machen (hab ich auch schon).
Du schreibst einfach, dass du die Anerkennung deiner Dienstzeit vor Vollendung des 17. Lebensjahres als ruhegehaltsfähig rückwirkend zum 01.05.2023 beantragst und verweist auf das Urteil BVerwG 2 C 11.22.
Kopien der Unterlagen, die die entsprechende Dienstzeit belegen, fügst du dem Schreiben bei.
Der Aufwand für dich ist also gering und wenn deinem Antrag stattgegeben wird, bekommst du jeden Monat ein paar Euro mehr.