Hallo@all !
Ich habe vor kurzem einer Beihilfeentscheidung (PBeaKK/BAnstPT) widersprochen. Nun habe ich einen ablehnenden Widerspruchsbescheid erhalten. Als Anlage wurde eine Rücknahmeerklärung, die ich innerhalb 14 Tagen unterschreiben und zurücksenden soll, sowie ein vorgefertigter Rücksendeumschlag beigefügt!
Warum soll ich meinen Widerspruch zurück nehmen ? Was hat das evtl. für Vor- und/oder Nachteile ? Kennt sich hier jemand aus bzw. dieses Prozedere schon einmal durchlaufen ?
Über Infos und Rückmeldungen jeglicher Art würde ich mich freuen. Danke.
Gruß
Kringel
Rücknahme Widerspruch Beihilfe
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Re: Rücknahme Widerspruch Beihilfe
Das Finanzamt geht ähnlich vor, schickt die Rücknahmebitte (mit ablehnender Erläuterung), bevor sie einen Bescheid rauschicken.
Ich denke, zum einen ist der ursprüngliche Akt dann rechtsgültig vollzogen, wenn Du den Widerspruch zurück ziehst. Die PBeaKK geht dann von Deiner Einsicht aus und schließt das Ganze endgültig ob und muss nicht warten, ob Du klagst. Zum anderen ist es für die Statistik der PBeaKK ein Widerspruch weniger und das macht sich ggü. Auftraggeber (BAnstPT) und übergeordneten Stellen gut.
... wie beim Finanzamt. Wenn Du nicht zurück ziehst, passiert auch nichts. Dann wird der Bescheid rechtsgültig, soweit Du nicht klagst.
Ich denke, zum einen ist der ursprüngliche Akt dann rechtsgültig vollzogen, wenn Du den Widerspruch zurück ziehst. Die PBeaKK geht dann von Deiner Einsicht aus und schließt das Ganze endgültig ob und muss nicht warten, ob Du klagst. Zum anderen ist es für die Statistik der PBeaKK ein Widerspruch weniger und das macht sich ggü. Auftraggeber (BAnstPT) und übergeordneten Stellen gut.
... wie beim Finanzamt. Wenn Du nicht zurück ziehst, passiert auch nichts. Dann wird der Bescheid rechtsgültig, soweit Du nicht klagst.