Hallo liebe Pensionisten,
ich (60 Jahre) bin in vorzeitigem Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit mit 10,8% Abzügen, nun meine Frage darf ich eine MiniJob (520,-€) ausüben oder ist das verboten oder genehmigungspflichtig, bzw. wird es meiner Pension angerechnet.?
Wäre nett wenn ich hier ein paar Infos bekommen könnte über die Suchfunktion war ich nicht so richtig erfolgreich.
Vorzeitiger Ruhestand und MiniJob
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Re: Vorzeitiger Ruhestand und MiniJob
Ruhestandsbeamte vor Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze können nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze hinzuverdienen. Wie viel Sie als Beamter oder Beamtin im Ruhestand hinzuverdienen können, hängt von individuellen Berechnungsmerkmalen ab:
Besoldungsgruppe
Ruhegehaltssatz
Dienstaltersstufe
Wenn Sie einen Minijob ausüben, kann es passieren, dass Ihre Bezüge gekürzt werden. Insbesondere, wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand gegangen sind. Eine Ausnahme bilden hier Dienstunfälle.
Kontaktieren Sie als Ruhestandsbeamter oder -beamtin Ihre Dienststelle, bevor Sie einen Minijob oder eine sonstige Beschäftigung annehmen. Klären Sie, bis zu welcher Höhe Sie hinzuverdienen dürfen, ohne dass Ihre Bezüge gekürzt werden.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die- ... seite.html
Bis zum 65. Lebensjahr erhielt ich jährlich einen Fragebogen zu Nebentätigkeiten vom BEV.
Besoldungsgruppe
Ruhegehaltssatz
Dienstaltersstufe
Wenn Sie einen Minijob ausüben, kann es passieren, dass Ihre Bezüge gekürzt werden. Insbesondere, wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand gegangen sind. Eine Ausnahme bilden hier Dienstunfälle.
Kontaktieren Sie als Ruhestandsbeamter oder -beamtin Ihre Dienststelle, bevor Sie einen Minijob oder eine sonstige Beschäftigung annehmen. Klären Sie, bis zu welcher Höhe Sie hinzuverdienen dürfen, ohne dass Ihre Bezüge gekürzt werden.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/die- ... seite.html
Bis zum 65. Lebensjahr erhielt ich jährlich einen Fragebogen zu Nebentätigkeiten vom BEV.
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Re: Vorzeitiger Ruhestand und MiniJob
6300 Euro, also Minijob, sind immer frei. Mit 60zig kannst du über den Daumen deine bisher erdienten Prozente betragsmäßig bis zur Vollpension zusätzlich aufstocken. Den Pensionabschlag kannst du dabei nicht kompensieren. 98% geben sich mit einem Minijob zufrieden weil dabei bis auf den Pflichtbeitrag zur Rente auch keine Sozialabgaben anfallen. Der Minijob ist bei deiner Versorgungskasse anzuzeigen, eine Genehmigung ist nicht erforderlich.