in meinem Amt kann sich niemand mehr bewerben etc. ohne, dass solche Informationen ständig durch den Personalrat und dessen neugierige Kollegen im Vorab schon die Runde machen. Das ist nervig und macht jeden gläsern. Zudem tut es nicht immer gut, einen Versetzungswunsch o.ä. unabhängig vom Erfolg öffentlich zu machen (lassen).... Ihr wisst was ich meine

Meine Frage wäre deshalb, ob der Personalrat grundsätzlich zur Geheimhaltung von Informationen bzgl. Bewerbungen/Versetzungen/sonst. Anträgen etc. verpflichtet ist?
Besten Dank im Voraus.