Guten Tag,
ich befinde mich in der Laufbahnausbildung im mittleren Dienst bei einer Bundesbehörde und werde diese im September 24 abschließen.
Im Anschluss möchte ich zu einer anderen Bundesbehörde wechseln und dort ein Studium im gehobenen Dienst absolvieren.
Ich habe teilweise während der Laufbahnausbildung Trennungsgeld empfangen. Muss dieses in meinem Fall zurückgezahlt werden? (In der Trennungsgeldverordnung habe ich dazu nichts gefunden).
Wie verhält es sich mit der Rückzahlung von anwärterbezügen? Ich habe nur gesehen, dass eine Rückzahlung nur dann möglich sein könnte, wenn man nicht im öffentlichen Dienst bleibt. Außerdem hat sich die Rückzahlung oftmals nur auf das Studium im gehobenen Dienst der Länder bezogen.
Beste Grüße
Rückzahlung Anwärterbezüge/Trennungsgeld nach Abschluss der Laufbahnprüfung und Behördenwechsel
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Re: Rückzahlung Anwärterbezüge/Trennungsgeld nach Abschluss der Laufbahnprüfung und Behördenwechsel
Da muss gar nichts zurückgezahlt werden, wozu auch.
Das Trennungsgeld wird gezählt, wenn der Tatbestand zu diesrm Zeitpunkt erfüllt ist. Quasi eine Aufwandsentschädigung.
Im mittleren Dienst gibt es m. E. keine Verpflichtung Ausbildungskosten beim Wechsel zu einem anderen Dienstherrn (!) zu erstatten, wenn man nicht eine gewisse Zeit nach der Ausbildung bleibt.
Selbst wenn:
Der Dienstherr ändert sich bei dir doch nicht, es bleibt der Bund, die Bundesbehörde ist egal.
Also, keine Sorgen machen!
Das Trennungsgeld wird gezählt, wenn der Tatbestand zu diesrm Zeitpunkt erfüllt ist. Quasi eine Aufwandsentschädigung.
Im mittleren Dienst gibt es m. E. keine Verpflichtung Ausbildungskosten beim Wechsel zu einem anderen Dienstherrn (!) zu erstatten, wenn man nicht eine gewisse Zeit nach der Ausbildung bleibt.
Selbst wenn:
Der Dienstherr ändert sich bei dir doch nicht, es bleibt der Bund, die Bundesbehörde ist egal.
Also, keine Sorgen machen!
MS