§27 BLV und Mitnahme Amtszulage A13Z zu Kommune NRW?

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shenoa
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§27 BLV und Mitnahme Amtszulage A13Z zu Kommune NRW?

Beitrag von shenoa »

Hallo zusammen,

auf Anraten stelle ich diese Fragen auch einmal in diesem Unterforum:
  • Gilt der Aufstieg in den hD nach §27 BLV nur für die Beschäftigung beim Bund für eine spezielle Aufgabe oder könnte man sich damit auch in andere Tätigkeiten in den hD bei Ländern/Kommunen bewerben?
  • Existiert die Amtszulage nach A13Z auch bei Kommunen in NRW? Falls nicht - würde diese beim Wechsel vom Bund zu einer Kommune irgendwie ausgeglichen werden?
Vielen Dank im Voraus!

Sonnige Grüße,
Shenoa
stinker
Beiträge: 12
Registriert: 25. Jan 2018, 11:41
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Re: §27 BLV und Mitnahme Amtszulage A13Z zu Kommune NRW?

Beitrag von stinker »

Hallo shenoa,

schau mal in § 61 LBesG NRW (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_det ... _id=623906).

Wechselst du in den Dienst des Landes NRW und verringern sich dadurch deine Bruttobezüge, bekommst du eine sogenannte Ausgleichszulage in Höhe der entstehenden "Lücke". Im Ergebnis verdienst du also das Gleiche oder mehr als vorher - je nachdem, wie hoch die Besoldung bei deinem bisherigen Dienstherrn war. Explizit genannt ist dort auch die Amtszulage, also das "Z".

§ 27 BLV ist nur auf Bundesbeamte anzuwenden (§ 1 BLV). Gegebenenfalls gibt es in deinem Ziel-Bundesland aber eine ähnliche Regelung in der Laufbahnverordnung, denn soweit ich weiß, ist ein Aufstieg bei fast allen Dienstherren zumindest in der Theorie möglich. Was auf jeden Fall gehen sollte, ist eine Versetzung nach Befördeurng. Sprich du wirst durch den Aufstieg nach § 27 BLV von A13Z nach A14 befördert (beim Bund). Dann sollte dich ein Dienstherr auch in A 14 übernehmen können, denn du hast dich ja offensichtlich bewährt.
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