Ich bin schwerbehindert 100 und im Pflegegrad 3. Nach einer OP im Juli 21 ( stand kurz vor einer Querschnittslähmung) möchte ich mich als ehem. aktiver Sportbegeisteter mobil wieder fortbewegen
Demzufolge beabsichtige ich mir ein E-Trike von van raam anzuschaffen ( Preis um die 9.000 € ).
Weder meine KV ( 40%) noch meine Beihilfestelle in Bremen ( 60 %) wollen sich an den Kosten beteiligen, da es sich bei diesem E-Trike um ein Gerät handelt, welches auch jederzeit von Nichtkranken benutzt werden kann. Widerspruchsbescheid dazu liegt seit Freitag vor.
Frage: Gibt es bei Jemanden Erfahrungswerte von anderen Beihilfestellen/ Krankenversicherungen, die sich an den Anschaffungskosten eines solchen E-Trikes beteiligt haben?
Beihilfe
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Re: Beihilfe
Guten Morgen,
zunächst einmal muss natürlich eine medizinische Begründung vorliegen.
Bei einer Recherche im Internet findest du z. B.: VG Osnabrück, Urteil vom 10.11.2020, Az.: 3 A 407/18.
Gutes Gelingen...
zunächst einmal muss natürlich eine medizinische Begründung vorliegen.
Bei einer Recherche im Internet findest du z. B.: VG Osnabrück, Urteil vom 10.11.2020, Az.: 3 A 407/18.
Gutes Gelingen...