Dienstzeitbeginn Bayern - bitte keinen Gesetzesverweis

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Stinkerbelle
Beiträge: 12
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Dienstzeitbeginn Bayern - bitte keinen Gesetzesverweis

Beitrag von Stinkerbelle »

Liebe Community,

ich bin im November 1975 geboren und habe im September 1995 meinen Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in einer bayeischen Kommune angetreten. Die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgte mit der Vollendung des 27. Lebensjahres.

Ich habe nie den Dienstherrn gewechselt und war von 2004 bis 2007 in Erziehungszeit (Elternzeit gab es damals noch nicht).

Welches Datum gilt bei mir als Dienstzeitbeginn?
Der Beginn meiner Ausbildung oder mein 21. Geburtstag?

Bitte verzeiht mir meine Unkenntnis :oops:
Jupiter
Beiträge: 21
Registriert: 13. Aug 2020, 10:26
Behörde: Ministerium Bundesland

Re: Dienstzeitbeginn Bayern - bitte keinen Gesetzesverweis

Beitrag von Jupiter »

Kein Gesetzesverweis? Keine vernünftige Antwort! Dennoch:
Entweder Sie fragen in der Personalstelle Ihrer Kommune, schauen in Ihren Personalakt (da muss das drinstehen) oder Sie sehen sich den Art. 15 LlBG in seiner Gesamtheit an. Allgemeiner Dienstzeitbeginn ist immer das Datum der Verbeamtung auf Lebenszeit. Ob bei Ihnen eine Vorverlegung nach Art. 15 Abs. 3 (z.B. Satz 2 Nr. 2) oder eine Anrechnung nach Abs. 4 erfolgen soll/kann, das müssen Sie schon auch selbst prüfen und dann mit Ihrer Personalstelle klären.
vanWahlberg
Beiträge: 27
Registriert: 23. Aug 2021, 21:51
Behörde: Kommunalverwaltung Bayern

Re: Dienstzeitbeginn Bayern - bitte keinen Gesetzesverweis

Beitrag von vanWahlberg »

Falls die Meinung geändert wird, dass keine Verweise auf Rechtsgrundlagen erfolgen sollen, dann kann ich nur einen Blick in Art. 70 Abs. 1 LlbG empfehlen. Kurz gesagt: "(1) 1Für Beamte und Beamtinnen, die noch vor dem 1. April 2009 angestellt wurden, rechnet die Dienstzeit weiterhin ab dem Zeitpunkt der Anstellung"
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