Laut § 46 BBG Absatz 4 trägt der Dienstherr die Kosten für die Rehabilitationsmaßnahmen.
Das hatte ich nicht gewusst.
Die Rechnungen werde ich in Zukunft an meinen Dienstherren weiterleiten mit der Bitte um Begleichung.
Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?
Reaktivierung – Kosten trägt Dienstherr
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Re: Reaktivierung – kosten trägt Dienstherr
Ich dachte Du bist über 20 Jahre in DDU und musst jetzt irgendwann zur
Reaktivierungsuntersuchung..die angeblich eine Körperverletzung ist.
Was soll das hier werden ? Ein Aufstand ?
Mit dieser Einstellung sehe ich schwarz beim Gutachter.
Wild um sich schlagen hilft nicht.
Reaktivierungsuntersuchung..die angeblich eine Körperverletzung ist.
Was soll das hier werden ? Ein Aufstand ?
Mit dieser Einstellung sehe ich schwarz beim Gutachter.
Wild um sich schlagen hilft nicht.
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Re: Reaktivierung – kosten trägt Dienstherr
das aendert erst mal nichts an der tatsache des 46 BBG...Herm hat geschrieben: ↑09.04.2023 22:21 Ich dachte Du bist über 20 Jahre in DDU und musst jetzt irgendwann zur
Reaktivierungsuntersuchung..die angeblich eine Körperverletzung ist.
Was soll das hier werden ? Ein Aufstand ?
Mit dieser Einstellung sehe ich schwarz beim Gutachter.
Wild um sich schlagen hilft nicht.
wieso schwarz sehen beim gutachter?
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Re: Reaktivierung – Kosten trägt Dienstherr
bei mir war es so: der DH zahlt nur die anteiligen Restkosten, welche deine PKV und Beihilfe nicht tragen,- sofern ein AA die Rehamaßnahme für die Wiederherstellung deiner DF medizinisch bewilligt. Du musst alles vorher beantragen und dem DH nachweisen, was deine PKV und Beihilfe zahlt, im Nachhinein geht das nicht mehr