Sonderfall Familienzuschlag

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Antworten
Beam1983
Beiträge: 2
Registriert: 28. Feb 2023, 10:00
Behörde: Universität
Geschlecht:

Sonderfall Familienzuschlag

Beitrag von Beam1983 »

Hallo zusammen, es wäre toll wenn mir jemand weiterhelfen könnte:
Ich bin Beamter in Baden-Württemberg. Aus einer früheren Beziehung habe ich ein Kind, das nicht in meinem Haushalt lebt. Die Mutter des Kindes ist Beamtin (zu 66 %) und erhält den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlages aufgrund meiner Vollbeschäftigung zu 100%. Mittlerweile bin ich verheiratet und habe eine weitere Tochter mit einer Frau, die keine Familienzuschläge erhält aber im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Ich erhalte daher sowohl den ehebezogenen als auch den kinderbezogenen Familienzuschlag für Kind 2 in voller Höhe. Nun ist Kind 3 unterwegs. Wenn ich das richtig sehe, bekommen wir nun für diese Kind den erhöhten Zuschlag in Höhe von 750,44 € (Mutter von Kind 1: 138,84 €; ich für Kind 2: 138,84 €; ich für Kind 3: 750,44 €, Ehebezogener Teil: 158,80 €).

Frage 1: Ist dies so richtig?
Frage 2: Wie verhält es sich wenn Kind 1 aus dem kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags herausfällt? Bekomme ich dann weiterhin für Kind 3: 750,44 € oder reduziert sich der Betrag dann auf 138,84 €?
Frage 3: Wenn die Mutter von Kind 1 den Familienzuschlag aufgrund von z.Bsp. Elternzeit nicht mehr erhält, kann ich diesen dann erhalten (Voraussetzung dass ihr Mann keine Ansprüche auf Zuschlag hat)?

Für Antworten bin ich sehr dankbar.
Beam1983
Beiträge: 2
Registriert: 28. Feb 2023, 10:00
Behörde: Universität
Geschlecht:

Re: Sonderfall Familienzuschlag

Beitrag von Beam1983 »

Keiner da, der mir helfen kann?
Antworten