Hallo!
Bin der "Neue" hier und hab gleich mal ne für mich wichtige Frage:
Ich bin, auf eigenes Bestreben hin, von der städtischen Feuerwehr zur Leitstelle des Kreises gewechselt. Dies geschah im April im Rahmen einer Versetzung.
Leider ist die Arbeit dort nicht wirklich mein Ding und da ich noch 20 Jahre bis zur Pension hätte, wäre ein Verbleib dort sicherlich ein Fehler. Die Kollegen sind zwar prima, aber der Dienst ist eben doch nichts für mich.
Gibts da einen "unkomplizierten" Weg der Rückkehr oder hab ich jetzt die A-Karte ???
Ich erinnere mich an einen Kollegen der Wache, der den Wechsel zu einer anderen Wehr binnen 6 Wochen bereut hat und zurückkehren konnte.
Gibts da Fristen oder Wege ????
Ich wäre um jede konstruktive Antwort dankbar !!!
DANKE
Versetzung rückgängig machen
Moderator: Moderatoren
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M. E. gibt es keinen wirklich "unkomplizierten" Weg", zumindest besteht kein "Rechtsanspruch auf Rückkehr", auch nicht innerhalb einer kurzen Frist. Die Bindung an den Ex-Dienstherrn ist weg, man hat sich an den Neuen (mit allen Rechten und Pflichten) gebunden. Um solche Erkenntnisse möglichst zu vermeiden, geht der Versetzung meist eine Abordnung voraus.
In diesem Fall hilft m. E. nur das persönliche Gespräch mit beiden Personalstellen. Vielleicht besteht ja jeweils die Bereitschaft
- den verlorenen Sohn wieder aufzunehmen, bzw.
- die neue Kraft wieder abzugeben und ein neues Auswahlverfahren zur Neubesetzung der Stelle zu starten.
In diesen Gesprächen wird sich zeigen, welcher Wertschätzung man sich erfreut.
Viele Grüße
Gerda
In diesem Fall hilft m. E. nur das persönliche Gespräch mit beiden Personalstellen. Vielleicht besteht ja jeweils die Bereitschaft
- den verlorenen Sohn wieder aufzunehmen, bzw.
- die neue Kraft wieder abzugeben und ein neues Auswahlverfahren zur Neubesetzung der Stelle zu starten.
In diesen Gesprächen wird sich zeigen, welcher Wertschätzung man sich erfreut.
Viele Grüße
Gerda