Laufbahnwechsel für Polizisten bei psychischen Problemen ?

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Sandra46
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Laufbahnwechsel für Polizisten bei psychischen Problemen ?

Beitrag von Sandra46 »

Hallo ihr Lieben,
ich bin 46 Jahre und seit fast 30 Jahren in Vollzeit bei der Polizei in NRW ( schon lange BaL ).

Ich wende mich heute an euch erfahrene Kollegen, da ich keine treffenden Erfahrungsberichte im Internet finde.

Aufgrund erheblicher psychischer Probleme, bin ich bereits seit über 5 Monaten durch meinen
Hausarzt krank geschrieben.
Ich bin in psychologischer Behandlung beim Psychotherapeuten. Dieser bestätige mir schriftlich,
dass aufgrund der psychischen Beschwerden eine AU sowie eine psychotherapeutische Behandlung
noch mindestens ein Jahr andauern wird.
Meine Gesundheit lässt es nicht mehr zu, überhaupt irgendeinen DIenst zu machen. Eine vorzeitige
Zurruhesetzung würde ich befürworten. Ich kann einfach nicht mehr. Ein Laufbahnwechsel in die
Verwaltung, wäre die Hölle für mich. Das will ich auf gar keinen Fall.
Ich denke ich werde in Kürze wegen PDU zum Amtsarzt geschickt werden.

Meine Fragen:
1. In dem Erlass NRW Weiterverwendung vor Zurruhesetzung von 2017, wird immer von einem
Polizeiamtsarzt gesprochen. Ist dies jemand vom
Gesundheitsamt oder tatsächlich ein verbeamteter Polizeiarzt einer Polizeibehörde ?

2. Kann ich auch bei erheblichen psychischen Problemen zu einem Laufbahnwechsel gezwungen werden,
da ich ja knapp unter der Altersgrenze von 50 bin ?

3. Wenn ich gezwungen werden sollte, macht es für mich keinen Sinn, da dies ja bereits an der dortigen
Auswahlkommision wegen der Geeignetheit oder den Prüfungen scheitern würde, wenn ich da natürlich
leistungsgerecht nicht mitmachen kann oder weiterhin mich krank melde. Seht ihr das auch so ?

4. Die Altersgrenze bzgl Laufbahnwechsel wird im Erlass ja mit 50 angegegen. Es heißt aber..."in der Regel
mit 50 nicht mehr". Das bedeutet für mich, es gibt auch leichte Abweichungen, oder nicht ?

Hat jemand Erfahrungen in diesen 4 Fragen gemacht oder kennt sich gut aus ?
VIelen Dank euch im voraus...Brauche dringend euren Rat...

LG
Sandra
stuntmanmike
Beiträge: 205
Registriert: 24. Aug 2022, 15:29
Behörde:

Re: Laufbahnwechsel für Polizisten bei psychischen Problemen ?

Beitrag von stuntmanmike »

also ich rate dir generell dich nicht so verrueckt zu machen. gut das ist binsenweisheit und du kannst es wahrscheinlich nicht aendern dass dich das scheinbar sehr belastet, dass du befuerchtest dass du zu einem laufbahnwechsel gewzungen wirst.

ich kann nur aus meiner persönlichen erfahrung berichten, dass ich das fuer unwahrscheinlich halte, was du befuerchtest. waere ich amtsarzt dann wuerde ich mal herausfinden wollen was denn die ursache deiner probleme sind und ob sie unmittelbar mit deiner taetigkeit zusammenhaengen und ob denn auf einer anderen dienststelle vielleicht die besagten probleme nicht mehr hast. wenn das nicht der fall ist wieso sollte man dich dann zu einem laufbahnwechsel zwingen? wenn generell keine belastubarkeit und keine leistungsfaehigkeit mehr vorhanden ist dann ist schicht im schacht. selbst wenn du auf einen neuen dienstposten versetzt werden solltest dann laesst du dich wenn du weiter krank bist auch krank schreiben. jetzt koennte der dienstherr anzweifeln, dass du krank bist und dich deswegen erneut zum amtsarzt schicken um deine dienstfaehigkeit ggf. feststellen zu lassen.

insgesamt ist das doch aber ein recht unwahrscheinliches szenario, wenn du wirklich unabhaengig von deiner taetigkeit krank bist, denn amtsaerzte sind auch nicht dumm, wenn sie natuerlich auch wieder jeder andere fehler machen. entscheidungen lassen sich durch mehrere instanzen gerichtlich ueberpruefen im unwahrscheinlichen fall.

ergebnis ist wenn du wirklich unabhaengig von deiner taetigkeit krank bist dann wirst du nach haus geschickt und fertig. ich wuerde halt beim amtsarzt nur darauf achten, dass du es auch so darstellst, dass du gar keine taetigkeit mehr machen kannst, wenn dem wirklich so ist. weil sonst koennen sie dich auch unterwertig einsetzen z.b.

das ist uebrigens nur meine laienhafte meinung und keine rechtsberatung ;-)
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