Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Siebert
Beiträge: 3
Registriert: 7. Okt 2022, 17:38
Behörde:

Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Beitrag von Siebert »

Hallo,

ich hoffe, dass ich hier etwas Hilfe finde und danke euch schon jetzt.

Ich bin 39 Jahre alt und Polizist in Bayern.
Es sieht sehr danach aus, dass ich aufgrund Krankheit in den Ruhestand versetzt werde.
Aktuell wird noch versucht, ob ich so belastbar wäre, eine 1-jährige Umschulung für den Verwaltungsdienst zu schaffen.
Sofern das nicht klappt, wird mir wohl nichts anderes als der Ruhestand übrig bleiben.
Ich bin A9 und habe mich in Sachen Pensionshöhe schon etwas informiert.
Ich werde vermutlich bei der Endstufe A3 landen, weil mein bisher erdientes Ruhgehalt diese Mindestversorgung nicht übersteigt. Das wären dann ca. 1800 Euro brutto.

Nun geistert in mir auch herum, ob und was ich im Ruhestand nebenbei noch so versuchen könnte an "Nebenjobs".
Eine Bekannte meinte, dass man sich neben dem Ruhestand (auch wegen DU) grob so viel hinzuverdienen könnte, dass man nicht besser dasteht, als man verdient hätte, wenn man weiterarbeiten würde in Vollzeit als Beamter.

Das wäre dann auch meine Frage an euch. Wie viel kann ich im Ruhestand (aufgrund Dienstunfähigkeit in jungen Jahren) hinzuverdienen?
Ich habe etwas gesucht und diesen Teil hier gefunden im Beamtengesetz:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... BeamtVG-83
Ist das der richtige Paragraf?
Auf mich müsste doch dann im Fall der Fälle Abs. 2 Nr. 3 zutreffen oder?
Ich kann mit dem Teil "71,75 v.H. der ruhegehaltfähigen Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe, aus der sich das Ruhegehalt berechnet, mindestens aus einem Betrag in Höhe des Eineinhalbfachen der jeweils ruhegehaltfähigen Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 3, zuzüglich 525 €" nun nicht so ganz etwas anfangen.
Ich vermute, dass auch hier bei mir aufgrund des Alters eher der zweite Teil zutrifft mit A3 Endstufe oder?

Wenn ich dann hier mal nachsehe:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... 1&matrix=1
...bedeutet das nun Folgendes?

Ruhgehalt wären 2723 Euro x 66,5% = 1811 Euro.
Diese 1811 Euro "eineinhalbfach" (x1,5) = 2717 Euro
plus 525 Euro = 3241 Euro.
Davon Pension abziehen (3241 - 1811) = 1430 Euro.

Wären diese 1430 Euro brutto dann das, was ich dazuverdienen dürfte pro Monat oder ist meine Rechnung irgendwo falsch?

Ich danke euch schon einmal für die Hilfe.
AndyO
Beiträge: 1189
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Beitrag von AndyO »

Moin,

die Regelungen bei Ländern-/Bund sind diesbezüglich alle ähnlich. Die Berechnung ist etwas umfangreicher. NRW hat dafür ein Tool veröffentlicht:

https://www.versorgungskassen.de/beamte ... ienst.html

Ich würde damit erst mal rechnen. Das kannst du dann als Diskussionsgrundlage mit deiner Versorgungskasse nehmen. Rentenansprüche kannst du zwar erwerben bekommst diese jedoch zum Renteneintritt von der Pension abgezogen. Die Sozialabgaben für den Midi-Job sind der Grund warum alle mir Bekannten nur einen Minijob ausführen.
Siebert
Beiträge: 3
Registriert: 7. Okt 2022, 17:38
Behörde:

Re: Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Beitrag von Siebert »

Danke.
Das Tool ist diese Berechnungsmethode im PDF oder?
War klar, dass unser Staat das natürlich so kompliziert machen muss, wie es nur geht...haha.

Minijob...ok...wäre auch eine Möglichkeit
Das ist dann unbürokratischer, weil keine Sozialabgaben und gesetzl. Rente anfallen oder?
AndyO
Beiträge: 1189
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Beitrag von AndyO »

Siebert hat geschrieben: 8. Okt 2022, 14:44 Minijob...ok...wäre auch eine Möglichkeit
Das ist dann unbürokratischer, weil keine Sozialabgaben und gesetzl. Rente anfallen oder?

Du zahlst schon in die Rente erwirbst aber ohne Eigenanteil keine Ansprüche. Wenn de welche hättest würden se am Ende von der Pension abgezogen. Nur für Krankenkasse und Arbeitslose kannst dich befreien lassen. Und dann musst du der Versorgungskasse noch offen legen was du verdienst. Das kann bzgl. DDU auch ein Eigentor werden.
Siebert
Beiträge: 3
Registriert: 7. Okt 2022, 17:38
Behörde:

Re: Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Beitrag von Siebert »

AndyO hat geschrieben: 8. Okt 2022, 15:04 Und dann musst du der Versorgungskasse noch offen legen was du verdienst. Das kann bzgl. DDU auch ein Eigentor werden.
Was genau meinst du mit Eigentor?
siam4
Beiträge: 50
Registriert: 20. Jun 2020, 10:02
Behörde:
Geschlecht:

Re: Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Beitrag von siam4 »

Hallo,
das Einfachste wird sein, du lässt dir das von deiner Bezügestelle Versorgung ausrechnen.
Meine zuständige Stelle in Regensburg war da sehr hilfsbereit und
hat mir die Berechnung innerhalb drei Tagen zukommen lassen.

Grundsätzlich bin ich bei AndyO. Die Berechnung ist sehr komplex. Ich würde mich da nicht ran trauen,
wenn’s stimmen soll.
Ich dürfte knapp über 900 Euro dazu verdienen, was aber hinsichtlich Steuern und Sozialabgaben unrentabel ist.
So hört es bei mir auch bei 450 Euro (jetzt 520 Euro) auf.

Grüße
siam4
Beiträge: 50
Registriert: 20. Jun 2020, 10:02
Behörde:
Geschlecht:

Re: Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Beitrag von siam4 »

Übrigens interessiert die Versorgungsstelle kein Minijob. Zumindest war das die Aussage, die ich bekommen habe. Der ist nämlich immer erlaubt.
Auch wollten die von mir keine Angaben zur Tätigkeit.
Da gehts nur um den Verdienst.
AndyO
Beiträge: 1189
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Beitrag von AndyO »

siam4 hat geschrieben: 8. Okt 2022, 19:28 Übrigens interessiert die Versorgungsstelle kein Minijob. Zumindest war das die Aussage, die ich bekommen habe. Der ist nämlich immer erlaubt.
Auch wollten die von mir keine Angaben zur Tätigkeit.
Da gehts nur um den Verdienst.
Also bei uns beim Bund sind Nebenverdienste anzeigepflichtig. Und wie soll denn die Versorgungskasse die Pensionsunschädlichkeit prüfen wenn se von dem Einkommen nichts mitbekommt?🙄
siam4
Beiträge: 50
Registriert: 20. Jun 2020, 10:02
Behörde:
Geschlecht:

Re: Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Beitrag von siam4 »

Es war ja auch nur von Minijobs die Rede und die sind wohl immer „unschädlich“.
So war zumindest die Auskunft der Zuständigen. 🤷‍♂️
AndyO
Beiträge: 1189
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Beitrag von AndyO »

siam4 hat geschrieben: 8. Okt 2022, 21:22 Es war ja auch nur von Minijobs die Rede und die sind wohl immer „unschädlich“.
So war zumindest die Auskunft der Zuständigen. 🤷‍♂️
Zitat: "(1) Beamte und Beamtinnen sind verpflichtet, auf schriftliches Verlangen ihres Dienstherrn eine Nebentätigkeit (Nebenamt, Nebenbeschäftigung) im öffentlichen Dienst zu übernehmen, sofern diese Tätigkeit ihrer Vorbildung oder Berufsausbildung entspricht und sie nicht über Gebühr in Anspruch nimmt.

(2) Beamte und Beamtinnen bedürfen zur Übernahme JEDER anderen Nebentätigkeit der vorherigen Genehmigung, soweit die Nebentätigkeit nicht nach Art. 82 Abs. 1 genehmigungsfrei ist. Als Nebentätigkeit gilt nicht die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter sowie die unentgeltliche Führung der Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft für Angehörige; ihre Übernahme ist vor Aufnahme dem oder der unmittelbaren Dienstvorgesetzten schriftlich anzuzeigen."

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-81

Also nix Minijob interessiert nicht. In Bayern sogar genehmigungspflichtig. Und mit 6300 Euro/Anno Freibetrag natürlich pensionsunschädlich wenn es der einzige Nebenverdienst ist.
siam4
Beiträge: 50
Registriert: 20. Jun 2020, 10:02
Behörde:
Geschlecht:

Re: Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Beitrag von siam4 »

Dein Zitat hat folgenden Fehler:
Wir reden nicht von Beamten, sondern von Versorgungsempfängern.

Aber zu deiner Beruhigung: Sicherheitshalber sollte man natürlich immer
auch einen Minijob melden.
AndyO
Beiträge: 1189
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Beitrag von AndyO »

siam4 hat geschrieben: 9. Okt 2022, 17:59 Dein Zitat hat folgenden Fehler:
Wir reden nicht von Beamten, sondern von Versorgungsempfängern.
So, so. Ein A9 ist kein Beamter. Immer wieder intressant hier zu lesen...
siam4
Beiträge: 50
Registriert: 20. Jun 2020, 10:02
Behörde:
Geschlecht:

Re: Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Beitrag von siam4 »

Lieber AndyO,
diesmal hast du einen Lesefehler gemacht.
Bitte #1 genau lesen, um was das Thema eigentlich geht.

@Siebert: Sorry, dass hier manchmal wenig konstruktiv diskutiert wird.
AndyO
Beiträge: 1189
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Beitrag von AndyO »

siam4 hat geschrieben: 10. Okt 2022, 08:40 Lieber AndyO,
diesmal hast du einen Lesefehler gemacht.
Bitte #1 genau lesen, um was das Thema eigentlich geht.

@Siebert: Sorry, dass hier manchmal wenig konstruktiv diskutiert wird.
Zitat #1 "Ich bin A9 und habe mich in Sachen Pensionshöhe schon etwas informiert."
Allium
Beiträge: 248
Registriert: 2. Nov 2020, 12:18
Behörde:

Re: Hinzuverdienst im vorzeitigen Ruhestand (Bayern)

Beitrag von Allium »

vom Bund aus kann ich aktuell sagen, ich musste als "DDU Beamtin" meiner Versorgungsbehörde den Minijob anzeigen. Darüber wurde ich auch mit einem entsprechenden Merkblatt informiert. Es wurde auch abgefragt, wann man genau mit dem Job angefangen hat- also ob dieser zum Zeitpunkt der Pensionierung (mit Eintritt des Versorgungsfalles) bestand.
Antworten