Hallo,
hat jemand Erfahrung, wie das mit einem Firmenwagen und der Pension läuft?
Wird der mit der 1% Regel bei der Pension angerechnet?
Beispiel Tesla Listenpreis 60 000€
0,25% sind 150€
Gehalt liegt schon über der HInzuverdienstgrenze, also reduziert sich die Pension dadurch um 150€.
Ist meine Überlegung richtig?
Viele Grüße
ER Hinzuverdienst und Firmenwagen
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Re: ER Hinzuverdienst und Firmenwagen
Wenn du in Pension gehst, dann musst du den Geschäftswagen zurückgeben. Wie auch alles andere Firmeneigentum (PC, Handy…..)
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Re: ER Hinzuverdienst und Firmenwagen
Es geht um Firmenwagen beim neuen Arbeitgeber.
Mit einem 20 Wochenstundenjob kommt man leicht mal über die Hinzuverdienstgrenze.
Da liegt die Überlegung nahe, einen Firmenwagen anstatt mehr Geld zu nehmen.
Bei E-Autos gilt es ja eine 0,25% Regel und nicht die 1%
Mit einem 20 Wochenstundenjob kommt man leicht mal über die Hinzuverdienstgrenze.
Da liegt die Überlegung nahe, einen Firmenwagen anstatt mehr Geld zu nehmen.
Bei E-Autos gilt es ja eine 0,25% Regel und nicht die 1%
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Re: ER Hinzuverdienst und Firmenwagen
Der Firmenwagen wird ja über den Verdienst des Nebenjobs abgerechnet (2. Lohnsteuerkarte). Und bei der Pension wird dein Verdienst des Nebenjobs betrachtet.
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Re: ER Hinzuverdienst und Firmenwagen
Wer redet vom mittleren Dienst?
Ich hatte mich als Ingenieur bei einer Firma beworben, die in der Stellenanzeige auch Teilzeit erwähnt hatte. Firmenwagen war die Regel bei denen.
Wenn die Zuverdienstgrenze bei 1100€ liegt, dann lohnt es sich nicht, wenn der Wagen auch noch mit xxx€ abgezogen wird.
Ich hatte mich als Ingenieur bei einer Firma beworben, die in der Stellenanzeige auch Teilzeit erwähnt hatte. Firmenwagen war die Regel bei denen.
Wenn die Zuverdienstgrenze bei 1100€ liegt, dann lohnt es sich nicht, wenn der Wagen auch noch mit xxx€ abgezogen wird.
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Re: ER Hinzuverdienst und Firmenwagen
Moin Siggi, das Forum ist ja wieder lesbar! Da merkt man erst mal, wie viel heiße Luft der Troll geschrieben hat. Vorerst sind wir den los. Vielen Dank an die Administration!Siggi09 hat geschrieben: ↑28.09.2022 09:56Aha, Du wirst Politiker und hast eine starke Lobby an der Hand ... - aber warum nicht ... ? Ich gönne es Dir!JimAnw hat geschrieben: ↑28.09.2022 08:35 Übrigens, ich gehe demnächst auch in den ER und neben dem Dienstwagen bekomme ich noch eine kostenfreie Wohnung zur Verfügung gestellt. Mit Verpflegung und der Möglichkeit, auf Kosten der Firma im Jahr 30 Tage in Urlaub zu fliegen - natürlich mit Familie und Kinder.
P.S.: Ist bei euch bzgl. ER außer der Schließung des Antragsfensters von Lexxxx noch mal was durchgelaufen?
Zuletzt geändert von AndyO am 28.09.2022 11:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ER Hinzuverdienst und Firmenwagen
Gerade gelesen, Ab morgen bis 28.10. kann die Versorgungsinfo für das 2. Hj. 2023 beantragt werden.
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Re: ER Hinzuverdienst und Firmenwagen
Aber da war doch noch nicht einmal Antrag auf ER möglich.
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Re: ER Hinzuverdienst und Firmenwagen
Für das 2. Hj. 2023 ist die Beantragung im Februar 2023 möglich. Voher halt die Versrgungsinfo.Käptn iglo hat geschrieben: ↑28.09.2022 17:17 Aber da war doch noch nicht einmal Antrag auf ER möglich.