Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

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Fritz2020
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Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Fritz2020 »

Frühere Rente: Heil will Grenze beim Hinzuverdienst aufheben

Bundesarbeitsminister Heil (SPD) will, dass Frührentner unbeschränkt zur Rente hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums zu Änderungen des Sozialrechts hervor.

Wer vorzeitig in Rente geht, muss bald nicht mehr aufpassen, dass er nicht zu viel verdient, wenn er oder sie nebenher noch arbeitet. Denn die Bundesregierung will die geltenden Grenzen für einen Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente streichen. ...

Für die Jahre 2020 bis 2022 war die Hinzuverdienstgrenze im Rahmen einer befristeten Corona-Sonderregelung auf gut 46.000 Euro im Jahr erhöht worden. Ohne die nun geplante Gesetzesänderung würde sie zum 1. Januar 2023 automatisch wieder auf 6.300 Euro schrumpfen.

https://www.br.de/nachrichten/deutschla ... en,TFdItMF

Ich bin 57 und seit fast 2 Jahren im ER. Ist jemand bekannt, ob die Corona-Regelung und die jetzt geplante Regelung auch für Beamte im ER (oder in ATZ) gilt bzw. gelten wird?
Pipapo
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Pipapo »

Die Regelungen gelten für Arbeitnehmer, die Rente beziehen, nicht für Beamte, die ein Ruhegehalt bekommen.
Altlast
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Altlast »

Womit wurde die anrechnungsunschädliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 46.000€ für Rentner begründet? Sind Beamte im Ruhestand nicht von Corona betroffen?
Pipapo
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Pipapo »

Altlast hat geschrieben: 29.08.2022 09:11 Womit wurde die anrechnungsunschädliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 46.000€ für Rentner begründet? Sind Beamte im Ruhestand nicht von Corona betroffen?
Da musst du die Fragen, die die Regelung getroffen haben.
Altlast
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Altlast »

Für die Jahre 2020 und 2021 war die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze bereits deutlich erhöht worden. Der Gesetzgeber reagierte damit auf Personalengpässe durch die COVID-19-Pandemie. Mit der Regelung soll die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt erleichtert werden.

Was spricht dagegen, dass auch pensionierte Beamte Personalengpässe ausgleichen können?
krebs8
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von krebs8 »

Laut Bundesarbeitsminister Heil (SPD) wurde das gestern im Kabinett beschlossen (für Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten, gestrige ZDF-Sendung Lanz).
Ich habe daher noch gestern gestern mal das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf dessen Kontaktseite angeschrieben, ob denn die Beamten vergessen wurden oder da was geplant ist (55er Regelung, Vorruhestand wegen DU, usw). Heutige Antwort: "Für die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Bundesbeamten ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat und bzgl. der Landesbeamten das jeweilige Landesinnenministerium zuständig. Wir bitten Sie, sich mit Ihrem Anliegen dorthin zu wenden."
Aber das ist doch ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums und als Initiator müsste es sagen können, ob da auch was für die Bea (evtl. außerhalb des SGB) geplant ist, oder?

Edit:
"Das Kabinett beschließt das 8. SGB IV-Änderungsgesetz."
"Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) - BMAS"
Da der Ablauf ja noch etwas dauern wird (Kabinettsbesschluss = Gesetzesvorlage der Bundesregierung. Es folgt eine Stellungnahme des Bundesrats zum Regierungsentwurf, Gegenäußerung der Bundesregierung, Einbringung in den Bundestag (3 Lesungen), Bundesrat, evtl. Vermittlungsausschuss ...), gibt es ja noch die Chance, dass auch Regelungen für die Bea geschaffen werden? (auch wenn die nicht im SGB stehen sollten. Beamtenregelungen quasi als Bedingung für die Verabschiedung dieses Gesetzes)
krebs8
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von krebs8 »

"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist der Gesetzgeber im Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung (Sozialgesetzbuch VI), jedoch nicht für die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Beamte. Wenn Sie dort Informationen benötigen oder Gesetzesänderungen anregen möchten ist das Bundesministerium des Inneren und für Heimat bzw. das jeweilige Landesinnenministerium zuständig."
krebs8
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von krebs8 »

Folgende Anfrage ging eben an das BMI:
"Am 31.08.2022 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zum 8. SGB bzgl. Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen ab 2023 für Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten beschlossen. Ist auch eine Regelung für die Beamten-Pensionäre (55er Regelung, Altersteilzeit, Vorruhestand wegen Dienstunfähigkeit, Engagierter Ruhestand, ...) in Planung oder zählen die vielen Beamten usw. wieder einmal nicht dazu? Danke."
eisbaer1000
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von eisbaer1000 »

Hallo Zusammen
Wegen dem Zuverdienst. Ihr könnt die BanstPT einmal anschreiben und nachfragen wieviel ihr dazu verdienen könnt. Bei mir ist es mehr als die 525 Euro, allerdings muß man für mehr Steuern zahle und das rentiert sich fast nicht.
krebs8
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von krebs8 »

Hier die Antwort auf meine Anfrage:
"... vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01. September 2022 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Auf Ihre Frage zur Hinzuverdienstgrenze bei Beamten-Pensionären kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Das BMI prüft derzeit die Auswirkungen (Ob und Wie einer Übertragung) des von Ihnen zitierten Gesetzesentwurfs auf die Beamtenversorgung, insbesondere mit Blick auf die kategoriale Verschiedenheit von Renten- und Beamtenversorgungssystem.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

xxxxxxxxxxxxx
Bürgerkommunikation
im Bundesministerium des Innern und für Heimat"
Käptn iglo
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Käptn iglo »

Gibt es neue Erkenntnisse hinsichtlich Resonanz zur Antragstellung auf den ER 2023?
AndyO
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von AndyO »

Käptn iglo hat geschrieben: 15.09.2022 13:45 Gibt es neue Erkenntnisse hinsichtlich Resonanz zur Antragstellung auf den ER 2023?
Zitat: "Für im Juni 1968 geborene Beamt*innen wird in Kürze in der YAM UNITED Gruppe zum Engagierten Ruhestand die Regelung zu einer Nachrückerliste bekanntgegeben."

Also kannst deinen Urlaub in Ruhe zu Ende bringen. Es werden bis zum Ende der Antragsfrist Termine offen bleiben. Denke das hatten wir zumindest mit dem ER noch nicht.
Käptn iglo
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Käptn iglo »

@AndyO. Vielen Dank für Deine Info.
Iltisschnurri
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Iltisschnurri »

Servus,
heute ist noch was reingekommen. Jetzt wird auch für Angestellte und Beamte,
welche vor dem 01.04.1968 geboren wurden, die ATZ angeboten.

Noch etwas zum Hinzuverdienst für Beamte:
Bei uns sitzen 2 ehemalige Beamte an der Pforte, welche für ISS bzw. ein
Sicherheitsunternehmen an der Pforte sitzen. Die sind beide in den ER gegangen
und bekommen für 4 Tage a 12 Stunden 450€. Beide ehemalige Beamte werden
jedoch schon fast von ihren Arbeitgebern bedrängt, mehr Stunden zu machen.
Zwei weitere Kollegen sind bei einer Elektrikerfirma angestellt und ebenfalls
für ISS tätig, so als Subunternehmer im Telekomgebäude. Die waren früher
bei der STRABAG, kennen sich also mit den örtlichen Begebenheiten bestens
aus.

Gruß
Iltisschnurri
Käptn iglo
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Re: Hinzuverdienst im ER (und ATZ)

Beitrag von Käptn iglo »

Hallo,
kann mir jemand aus der Erfahrung heraus sagen, wann bei einem Engagierten Ruhestand das Schreiben für den Ruhestand kommt bzw. wann die Urkunde zur Zurruhesetzung kommt. Unmittelbar vor dem Zurruhesetzungstermin oder welcher Vorlauf. Oder erst, wenn die 1000 Stunden nachweislich erbracht sind. Danke für die Antwort.
Gruß Käptn iglo