Moin,
ich bin seit vielen Jahren Brillenträger und habe auch für meine letzte Beschaffung eine Beihilfe erhalten. Nun habe ich mir nach 6 Jahren eine neue Brille wegen einer Beschädigung des Gestells und eines Glases kaufen müssen. Eine neue Verordnung habe ich mir nicht ausstellen lassen, da dies für eine Ersatzbeschaffung nicht erforderlich ist.
Nun lehnt die Beihilfestelle meinen Antrag mit Verweis auf § 25 Abs. 1 BBhV i.V.m. Anlage 11, Abschn. 4, Unterabschnitt 1, Nr. 2 Satz 1 ab. Hinweis im Bescheid: "Da Sehhilfen seit dem 01.01.2021 wieder beihilfefähig sind, zählt jede Beschaffung einer Sehhilfe ab diesem Zeitpunkt als Erstbeschaffung. Auch wenn es sich um eine Folgebeschaffung handelt."
Die Fundstelle zu diesem Hinweis ist nicht erkenntlich, ich habe diese Formulierung auch nicht in den Beihilfevorschriften entdecken können. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen.
MartinS.
Beihilfe Brille Ersatzbeschaffung
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Re: Beihilfe Brille Ersatzbeschaffung
Hallo.
Kannst ja erst mal Widerspruch einlegen.
Ich denke wenn Du auf Deine erste Brille keine Beihilfe bekommen hättest wäre die neue eine Erstbeschaffung.
Da aber Deine alte Brille auch schon beihilfefähig war sollte es eine Ersatzbeschaffung sein.
Kannst ja mal schreiben wie es ausgeht.
Ich glaube wenn es eine therapeutische Sehhilfe wäre braucht man immer eine Verordnung. Aber das ist bei Dir ja wohl nicht.
Kannst ja erst mal Widerspruch einlegen.
Ich denke wenn Du auf Deine erste Brille keine Beihilfe bekommen hättest wäre die neue eine Erstbeschaffung.
Da aber Deine alte Brille auch schon beihilfefähig war sollte es eine Ersatzbeschaffung sein.
Kannst ja mal schreiben wie es ausgeht.
Ich glaube wenn es eine therapeutische Sehhilfe wäre braucht man immer eine Verordnung. Aber das ist bei Dir ja wohl nicht.
Re: Beihilfe Brille Ersatzbeschaffung
Moin Gertrud,
vielen Dank für deine Antwort. Das Problem ist, dass die Beihilfestelle folgendermaßen argumentiert: "Da Sehhilfen seit dem 01.01.2021 wieder beihilfefähig sind, zählt jede Beschaffung einer Sehhilfe ab diesem Zeitpunkt als Erstbeschaffung. Auch wenn es sich um eine Folgebeschaffung handelt." D.h., dass auch jede Ersatzbeschaffung ab Anfang 2021 als Erstbeschaffung gilt, also auch mein Kauf wegen einer defekten Brille. Deshalb wird eine Verordnung benötigt, die ich nicht habe.
Viele Grüße
M. Sailor
vielen Dank für deine Antwort. Das Problem ist, dass die Beihilfestelle folgendermaßen argumentiert: "Da Sehhilfen seit dem 01.01.2021 wieder beihilfefähig sind, zählt jede Beschaffung einer Sehhilfe ab diesem Zeitpunkt als Erstbeschaffung. Auch wenn es sich um eine Folgebeschaffung handelt." D.h., dass auch jede Ersatzbeschaffung ab Anfang 2021 als Erstbeschaffung gilt, also auch mein Kauf wegen einer defekten Brille. Deshalb wird eine Verordnung benötigt, die ich nicht habe.
Viele Grüße
M. Sailor
Re: Beihilfe Brille Ersatzbeschaffung
Eine nachträglich ausgestellte ärztliche Verordnung wird beihilfeseitig nicht akzeptiert.